Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

DMP Osteoporose

Osteoporose ist eine systemische Skeletterkrankung, die durch eine niedrige Knochenmasse und -stabilität gekennzeichnet ist. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für Brüche, besonders im fortgeschrittenen Lebensalter.

Am Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen können Patientinnen sowie Menschen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose.

Voraussetzung ist, dass Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen entsprechende Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Dies ist erstmals seit Oktober 2023 für die Versicherten der beteiligten Krankenkassen der Fall.

Therapieziele

Therapieziele des DMP Osteoporose sind die

  • Vermeidung von Frakturen, auch durch Vermeidung von Stürzen
  • Erhöhung der Lebenserwartung
  • Verbesserung oder Erhaltung der osteoporosebezogenen Lebensqualität
  • Verbesserung oder Erhaltung einer selbstbestimmten Lebensführung
  • Reduktion von Schmerzen
  • Verbesserung oder Erhaltung von Funktion und Beweglichkeit oder
  • Verhinderung der Progredienz der Erkrankung.

Eine leitliniengerechte, interdisziplinäre Versorgung sowie Eigeninitiative der Betroffenen sollen zum Therapieerfolg beitragen.

Koordinierende Ärztinnen und Ärzte

Die Langzeitbetreuung und Dokumentation im DMP Osteoporose erfolgen durch Hausärztinnen und Hausärzte. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen keine Multimorbidität, sondern ausschließlich die systemische Skeletterkrankung Osteoporose vorliegt, kann die Langzeitbetreuung auch durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgen.

In Ausnahmefällen sind weitere Fachärztinnen und Fachärzte, die für die Erbringung dieser Leistungen zugelassen sind, berechtigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Patienten bereits vor der Einschreibung dauerhaft betreuen oder wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen