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Selektivverträge und Versorgungskonzepte

Selektivverträge

Selektivverträge ergänzen die kollektivvertragliche Versorgung und ermöglichen es, neue Versorgungskonzepte für Patientinnen und Patienten zu erproben. Die Vertragspartner können flexibel auf die Erfordernisse eingehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen.

Gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Partnern entwickelt die KBV innovative Versorgungskonzepte und bietet diese den gesetzlichen Krankenkassen in Form von Selektivverträgen zur bundesweiten Umsetzung an. Dies erfolgt auf der Grundlage von Paragraf 73b SGB V (hausarztzentrierte Versorgung) und Paragraf 140a SGB V (besondere Versorgung).

An den Selektivverträgen können Vertragsärztinnen und -ärzte teilnehmen, die die jeweiligen Qualitätsanforderungen erfüllen.

Hausarztzentrierte Versorgung

Hausarztvertrag mit der Knappschaft

Seit 2008 gibt es mit der Knappschaft einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß Paragraf 73b SGB V. Dieser wird bundesweit umgesetzt – mit Ausnahme von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Versorgungsziele

Die Versicherten verpflichten sich, den Hausarzt aufzusuchen und die fachärztliche Versorgung nur auf dessen Überweisung in Anspruch zu nehmen (Ausnahmen sind möglich). Dadurch wird die zentrale Steuerungs- und Koordinationsfunktion des Hausarztes in der ärztlichen Versorgung gestärkt.

Versorgungsleistungen

Der Versorgungsauftrag orientiert sich besonders an den Bedürfnissen der eingeschriebenen Versicherten. Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Förderung von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
  • besondere Bereitschaft zur Durchführung von Hausbesuchen
  • Austausch mit dem behandelnden Krankenhausarzt im Bedarfsfall
  • Medikations-Check für ausgewählte Versicherte
  • Terminsprechstunde-Wartezeitenmanagement

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Alle Hausärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Hausarztvertrag teilnehmen.

 

Schwangerschafts-Screening zur Vermeidung von Frühgeburten

Hallo Baby: Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen

Mit dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte gibt es eine Vereinbarung zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen nach Paragraf 140a SGB V.

Das Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ für schwangere Frauen ist am 1. Juli 2019 mit über 50 teilnehmenden Betriebskrankenkassen gestartet.

2023 wurde es um eine innovative Leistung ergänzt: Das Beratungsangebot U0 für Schwangere und werdende Familien im letzten Schwangerschaftsdrittel überwindet die Grenzen zwischen der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendmedizin, indem die frauenärztliche Praxis den Kontakt zu einer kinderärztlichen Praxis unterstützt.

Versorgungsziele

Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. Dabei können medizinische Risikofaktoren, zum Beispiel die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose, zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählen zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.

Versorgungsleistungen

Im Rahmen von „Hallo Baby“ werden zwei Toxoplasmose-Suchtests durchgeführt, der erste direkt nach der Einschreibung und der zweite bei negativem Ergebnis des ersten Tests etwa acht Wochen später. Basierend auf dem Ergebnis des ersten Tests erfolgt eine Besprechung in der Frauenarztpraxis zu den frühgeburtlichen Risiken und der Vermeidung von Toxoplasmose sowie zu den Spätfolgen durch Toxoplasmose für das Kind. Von der 13. bis zur 37. Schwangerschaftswoche werden weitere Untersuchungen (Infektionsscreening und B-Streptokokken-Test) durchgeführt, um mögliche Infektionen zu erkennen gegebenenfalls darauf zu reagieren.

Im letzten Drittel der Schwangerschaft findet ein ärztliches Beratungsgespräch zum Geburtsmodus statt mit dem Ziel, die natürliche Geburt zu fördern. Damit soll der Anteil von Kaiserschnitten mit relativer Indikation im Verhältnis zu den Gesamtgeburten gesenkt werden.

Eine weitere Leistung im letzten Drittel der Schwangerschaft besteht in einem ärztlichen Gespräch zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratung U0 beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des Versorgungsangebots „BKK Starke Kids“. Die künftigen Eltern werden unterstützt, eine wohnortnahe kinder- und jugendärztliche Praxis zu finden und sich auf wichtige Entscheidungen zu Fragen wie Screenings oder Impfungen vorzubereiten.

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.

Fachärztinnen und Fachärzte der Fachgruppen

  • Laboratoriumsmedizin,
  • Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 

die eine Genehmigung ihrer KV für die Durchführung dieser Laborleistungen haben, können ebenfalls teilnehmen und den Toxoplasmose-Suchtest und den Streptokokken-B-Test im eigenen Labor durchführen.

 

Gesund schwanger: Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten

Um die Vermeidung von Frühgeburten geht es in einem Vertrag, der zum 1. Juli 2026 mit der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie gemäß Paragraf 140a SGB V abgeschlossen wurde. Aktuell nehmen 13 Betriebskrankenkassen daran teil.

Versorgungsziele

Studien zufolge ist es möglich, das Frühgeburtsrisiko (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche) zu verringern, indem sowohl medizinische Risikofaktoren – zum Beispiel die bakterielle Vaginose – als auch nicht medizinische, verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Am Programm teilnehmende Schwangere erhalten ein qualitätsgesichertes und leitliniengerechtes Paket an Zusatzleistungen zur frühzeitigen Identifizierung und gegebenenfalls Reduktion individueller Risiken.

Versorgungsleistungen

Nach Einschreibung der Versicherten erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch einschließlich Risikoscreening anhand eines Fragebogens. Der Fokus des Gesprächs liegt auf der gezielten Aufklärung und Beratung zu negativen verhaltensbedingten Einflussfaktoren wie Nikotin- und Alkoholkonsum. Zudem wird zu einer bewussten Ernährung und zur aktiven Reduktion der selbst steuerbaren Risikofaktoren motiviert.

In der 4. bis abgeschlossenen 8. Schwangerschaftswoche erfolgt indikationsbezogen ein Frühultraschall.

Eine der Hauptursachen für eine Frühgeburt ist eine aszendierende Infektion, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslöst. Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen (16. bis 24. Schwangerschaftswoche) ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.

Zur Durchführung der Labordiagnostik können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für

  • Laboratoriumsmedizin,
  • Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe

ihre Teilnahme am Vertrag erklären, wenn sie die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllen.

 

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

M1: Vertrag zur Mädchensprechstunde

Mit dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK-Landesverband Bayern wurde eine Vereinbarung nach Paragraf 140a SGB V zum ersten Besuch von Mädchen beziehungsweise jungen Frauen in einer Frauenarztpraxis geschlossen. Das Versorgungsprogramm „Mädchensprechstunde M1“ startet am 1. Oktober 2024 mit über 40 teilnehmenden Betriebskrankenkassen.

Versorgungsziele

Bei Mädchen in der Pubertät besteht ein großer subjektiver Bedarf an Informationen rund um die Themen Zyklusgeschehen, Sexualität und Verhütung. Zudem ist dieser Lebensabschnitt für Mädchen im Hinblick auf die Frauengesundheit und andere Erkrankungen wie Adipositas und psychische Störungen eine besonders vulnerable Phase. Frauenärztinnen und Frauenärzte sind wichtige Ansprechpartner für die genannten Themen, doch Mädchen und junge Frauen sowie ihre Eltern verspüren oftmals Unsicherheiten und Berührungsängste, wenn es um den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis geht.

Versorgungsleistungen

Die „Mädchensprechstunde M1“ bietet einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung und Begleitung von 12- bis 17-jährigen Mädchen beziehungsweise jungen Frauen.

Nach der Information und Einschreibung der Versicherten erfolgt ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch auf Basis des zuvor von der Versicherten ausgefüllten M1-Fragebogens, in dessen Verlauf je nach Bedarf Themen vertieft werden und zur geschlechtsspezifischen Gesundheitsprävention informiert wird. Anlassbezogen und mit Zustimmung der Versicherten kann in diesem Rahmen auch eine körperliche Untersuchung erfolgen.

Wird festgestellt, dass der Impfstatus gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) nicht vollständig ist, kann ein Aufklärungsgespräch dazu stattfinden, um die Versicherte zu motivieren, die fehlenden Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Alle Fachärzte und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.

 

U10 + U11: Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im Säuglings- und Kindesalter für Kinder bis kurz vor der Einschulung (U1 bis U9). Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die die langfristige Gesundheit erheblich beeinträchtigen können.

Zwei weitere Früherkennungsuntersuchungen hat die AG Vertragskoordinierung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der TK und der Knappschaft vereinbart.

Versorgungsleistungen

U10 (7 bis 8 Jahre):

  • Schulleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib- und Rechenstörungen)
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten

U11 (9 bis 10 Jahre):

  • zusätzlich zu den Untersuchungsschwerpunkten der U10 das Thema Pubertätsentwicklung

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Teilnahmeberechtigt sind Kinder- und Jugendärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch Hausärzte, die in den letzten vier Quartalen mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin nachweisen können, können auf Antrag bei der KV teilnehmen.

Vertragsumsetzung

Für die Region der KV Hessen gelten besondere Verfahren zur Umsetzung über den BVKJ.

 

J2: Vertrag über eine zusätzliche Jugenduntersuchung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Jugenduntersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren (J1). Die Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Wachstumsstörungen und chronischen Krankheiten.

Ergänzend dazu haben die AG Vertragskoordinierung, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die TK und die Knappschaft die Jugenduntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren vereinbart.

Versorgungsleistungen

Bei der J2 stehen Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie Pubertäts- und Sexualitätsstörungen im Mittelpunkt. Weitere Inhalte sind Körperhaltung und Fitness, Medienverhalten, Umgang mit Drogen sowie das Erkennen von sonstigen medizinischen Risiken.

Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten

Teilnahmeberechtigt sind Kinder- und Jugendärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch Hausärzte, die in den letzten vier Quartalen mindestens sechs Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin nachweisen können, können auf Antrag bei der KV teilnehmen.

Vertragsumsetzung

Für die Region der KV Hessen gelten besondere Verfahren zur Umsetzung über den BVKJ.

 

Versorgungskonzepte

Nicht zu allen Versorgungskonzepten gibt es auch Selektivverträge. Einige der Konzepte lieferten aber wichtige Impulse für die kollektivvertragliche Versorgung oder für die Erprobung in Innovationsfondsprojekten.

Ein Beispiel hierfür ist das Konzept zur Palliativversorgung, das in die Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung (Anlage 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) eingegangen ist. Weitere Beispiele für erfolgreiche Versorgungskonzepte sind HIV-Schwerpunktpraxen auf Grundlage der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids sowie das Innovationsfondsprojekt NPPV – Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen.

Versorgungskonzepte (Auswahl)

Pflegende Angehörige

In Deutschland werden die meisten pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen, teils zusammen mit Pflegediensten, ambulant betreut. Mit der Pflege und Betreuung sind zahlreiche Herausforderungen für die Pflegenden verbunden, die zu nachhaltigen Belastungen der körperlichen und seelischen Gesundheit führen können.

Ziel des Versorgungskonzepts der KBV ist es, gesundheitliche Risiken und/oder Einschränkungen bei pflegenden Angehörigen aufgrund der Pflege zu minimieren. Das Versorgungsprogramm bietet pflegenden Angehörigen durch gezielte Situationsanalyse, Information sowie Beratungs- und Gesprächsangebote eine frühzeitige Unterstützung und individuelle Präventionsangebote, um insbesondere Resilienz und Empowerment zu stärken.

Das Versorgungskonzept für pflegende Angehörige ist auch Bestandteil des Hausarztvertrags der Knappschaft nach Paragraf 73b SGB V.

 

Schmerztherapie

Mehr als 12 Millionen Menschen – ungefähr 17 Prozent der Bevölkerung – sind in Deutschland von langanhaltenden, chronischen Schmerzen betroffen. In vielen Fällen gehen diese Schmerzen für die Betroffenen mit psychosozialen und funktionellen Beeinträchtigungen einher.

Deshalb haben die KBV, der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland und Kassenärztliche Vereinigungen eine Vereinbarung zur Förderung und Sicherstellung einer flächendeckenden spezifischen schmerzmedizinischen Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen erarbeitet.

Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht die koordinierte und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdisziplinen im Sinne einer „multimodalen Therapie“.

 

Sektorenübergreifende Versorgung mit Belegärzten

Onkologisch erkrankte Menschen brauchen eine kontinuierliche und langfristige Betreuung, oftmals mit wiederkehrenden stationären Behandlungsepisoden. Für sie sind die Kontinuität in der Betreuung über die Versorgungsebenen hinweg und das Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt von besonderer Bedeutung. Hier bietet die belegärztliche Versorgung in besonderer Weise durch den behandlungsführenden Arzt nahtlose Versorgungsübergänge.

Die KBV, der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland und der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser haben ein Versorgungskonzept erarbeitet. Ziel: Sicherstellung einer qualifizierten, sektorenübergreifenden und an der Komplexität des Versorgungsbedarfs ausgerichteten Behandlung von onkologischen und hämatologischen Patientinnen und Patienten.