Mit dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte gibt es eine Vereinbarung zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen nach Paragraf 140a SGB V.
Das Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ für schwangere Frauen ist am 1. Juli 2019 mit über 50 teilnehmenden Betriebskrankenkassen gestartet.
2023 wurde es um eine innovative Leistung ergänzt: Das Beratungsangebot U0 für Schwangere und werdende Familien im letzten Schwangerschaftsdrittel überwindet die Grenzen zwischen der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendmedizin, indem die frauenärztliche Praxis den Kontakt zu einer kinderärztlichen Praxis unterstützt.
Versorgungsziele
Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. Dabei können medizinische Risikofaktoren, zum Beispiel die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose, zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählen zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.
Versorgungsleistungen
Im Rahmen von „Hallo Baby“ werden zwei Toxoplasmose-Suchtests durchgeführt, der erste direkt nach der Einschreibung und der zweite bei negativem Ergebnis des ersten Tests etwa acht Wochen später. Basierend auf dem Ergebnis des ersten Tests erfolgt eine Besprechung in der Frauenarztpraxis zu den frühgeburtlichen Risiken und der Vermeidung von Toxoplasmose sowie zu den Spätfolgen durch Toxoplasmose für das Kind. Von der 13. bis zur 37. Schwangerschaftswoche werden weitere Untersuchungen (Infektionsscreening und B-Streptokokken-Test) durchgeführt, um mögliche Infektionen zu erkennen gegebenenfalls darauf zu reagieren.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft findet ein ärztliches Beratungsgespräch zum Geburtsmodus statt mit dem Ziel, die natürliche Geburt zu fördern. Damit soll der Anteil von Kaiserschnitten mit relativer Indikation im Verhältnis zu den Gesamtgeburten gesenkt werden.
Eine weitere Leistung im letzten Drittel der Schwangerschaft besteht in einem ärztlichen Gespräch zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratung U0 beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des Versorgungsangebots „BKK Starke Kids“. Die künftigen Eltern werden unterstützt, eine wohnortnahe kinder- und jugendärztliche Praxis zu finden und sich auf wichtige Entscheidungen zu Fragen wie Screenings oder Impfungen vorzubereiten.
Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten
Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.
Fachärztinnen und Fachärzte der Fachgruppen
- Laboratoriumsmedizin,
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
die eine Genehmigung ihrer KV für die Durchführung dieser Laborleistungen haben, können ebenfalls teilnehmen und den Toxoplasmose-Suchtest und den Streptokokken-B-Test im eigenen Labor durchführen.
Um die Vermeidung von Frühgeburten geht es in einem Vertrag, der zum 1. Juli 2026 mit der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie gemäß Paragraf 140a SGB V abgeschlossen wurde. Aktuell nehmen 13 Betriebskrankenkassen daran teil.
Versorgungsziele
Studien zufolge ist es möglich, das Frühgeburtsrisiko (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche) zu verringern, indem sowohl medizinische Risikofaktoren – zum Beispiel die bakterielle Vaginose – als auch nicht medizinische, verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Am Programm teilnehmende Schwangere erhalten ein qualitätsgesichertes und leitliniengerechtes Paket an Zusatzleistungen zur frühzeitigen Identifizierung und gegebenenfalls Reduktion individueller Risiken.
Versorgungsleistungen
Nach Einschreibung der Versicherten erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch einschließlich Risikoscreening anhand eines Fragebogens. Der Fokus des Gesprächs liegt auf der gezielten Aufklärung und Beratung zu negativen verhaltensbedingten Einflussfaktoren wie Nikotin- und Alkoholkonsum. Zudem wird zu einer bewussten Ernährung und zur aktiven Reduktion der selbst steuerbaren Risikofaktoren motiviert.
In der 4. bis abgeschlossenen 8. Schwangerschaftswoche erfolgt indikationsbezogen ein Frühultraschall.
Eine der Hauptursachen für eine Frühgeburt ist eine aszendierende Infektion, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslöst. Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen (16. bis 24. Schwangerschaftswoche) ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.
Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten
Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.
Zur Durchführung der Labordiagnostik können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für
- Laboratoriumsmedizin,
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
ihre Teilnahme am Vertrag erklären, wenn sie die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllen.