Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 14.01.2025

Positionen

Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. Dezember 2024

Zusammenfassung

Die KBV begrüßt die Intention des Verordnungsgebers, das deutsche Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V mit dem europäischen Verfahren zur gemeinsamen klinischen Bewertung von Gesundheitstechnologien nach Verordnung (EU) 2021/2282 (HTA-Verordnung) in Einklang zu bringen. Insbesondere in einer Übergangsphase ist unter Berücksichtigung von laufenden methodischen und bewertungstechnischen Konvergenzprozessen eine Gleichbehandlung von Altverfahren und den schrittweise bis zum Jahr 2030 einzuführenden Neuverfahren sicherzustellen sowie der administrative Mehraufwand für alle Verfahrensbeteiligten zu begrenzen.

Download