Auslegungsfragen des EBM: Bekanntmachung des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V hat mit Wirkung ab 1. Januar 1996 den Arbeitsausschuss des Bewertungsausschuss (AABA) ermächtigt, über Auslegungsfragen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verbindlich zu beschließen und insbesondere die Entscheidungen des Bewertungsausschusses zu EBM-Leistungen zu interpretieren.