Krankheitsbilder
In der ASV werden Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten behandelt. Sie sind an Krebs oder Rheuma erkrankt oder leiden an einer seltenen Erkrankung, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten erfordert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, für die einzelnen Krankheitsbilder in jeweils einer Anlage zur ASV-Richtlinie festzulegen, wie der Behandlungsumfang aussieht und welche Anforderungen es an Teilnehmer, Ausstattung und Qualitätssicherung gibt.