Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V *
Veröffentlichung unter Vorbehalt
Die Bekanntmachung der aktuellsten Beschlüsse des Bewertungsausschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (§ 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V). Ob die Möglichkeit zur Beanstandung zu den einzelnen Beschlüssen noch besteht oder entfallen ist, entnehmen Sie der Website des Instituts des Bewertungsausschusses.
* Die Veröffentlichung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses ist ein Service der KBV. Vorgeschrieben ist die Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt oder auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (gemäß § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V).
Speziell für die Beschlussdateien steht eine komfortable Filter- und Volltext-Suchfunktion zur Verfügung.
Ältere Beschlüsse bis 2007 finden Sie auf den Webseiten des Instituts des Bewertungsausschusses. Beschlüsse vor 2007 sind auf Nachfrage (ebm@kbv.de) erhältlich.