Zwei Aspekte haben wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland das Infektionsgeschehen früh kontrollieren konnte: Die schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von PCR-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Tatsache, dass die meisten Tests ambulant stattfinden und die Menschen dafür nicht die Krankenhäuser aufsuchen mussten. Die KBV hat schnell und frühzeitig mit dem GKV-Spitzenverband die Kostenübernahme geregelt.
Tests für Menschen mit und ohne Symptome
Zahlreiche Haus- und Fachärzte haben in ihren Praxen sowohl Abstriche für PCR-Tests (in der Regel für Menschen mit Symptomen) als auch Schnelltests angeboten.
Die KVen haben zusätzlich bundesweit, gemeinsam mit den Vertragsärzten und teilweise in Kooperation mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, mehrere hundert mobile und stationäre Testzentren eingerichtet. Dort konnte unter speziellen Schutzvorkehrungen zusätzlich getestet werden, ohne den regulären Betrieb der Praxen zu gefährden.
Die vertragsärztlichen Labore haben binnen kurzer Zeit ihre Kapazitäten um ein Vielfaches erhöht, unter anderem durch einen Mehrschichtbetrieb rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. So konnte zu Spitzenzeiten im Januar 2022 eine Testkapazität von fast drei Millionen PCR-Testungen pro Woche bereitgestellt werden.
Bis Ende Juni 2021 (jüngste verfügbare Daten) haben die Praxen allein 15,6 Millionen PCR-Testungen bei symptomatischen Patienten durchgeführt und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Da ein Großteil der ambulanten Testungen jedoch nicht über den EBM abgerechnet wird, sondern insbesondere über die Coronavirus-Testverordnung und über regionale Vereinbarungen (beispielsweise für Testungen an Schulen), stellt dies nur einen Ausschnitt des Testgeschehens in Praxen dar.
Zusätzliche Aufgabe für die Kassenärztlichen Vereinigungen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die normalerweise „nur“ für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die Abrechnung mit den Krankenkassen managen, haben in der Pandemie eine zusätzliche Aufgabe übertragen bekommen: Sämtliche Anbieter von Coronatests, ob Apotheken oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragte Stellen, rechnen ihre Leistungen über die KVen ab. Es geht um alle Tests, die der Staat finanziert.
Bis Mitte Februar 2022 wurden über die Kassenärztlichen Vereinigungen rund 572 Millionen Schnelltests (PoC-Antigentests, seit 15. Oktober 2020) sowie circa 34 Millionen PCR-Testungen (seit 14. Mai 2020) gemäß Coronavirus-Testverordnung abgerechnet.
Dies unterstreicht die Bedeutung des KV-Systems bei der Organisation und Abrechnung solcher Testungen, die außerhalb des regulären vertragsärztlichen Abrechnungswesens und damit als zusätzliche Verwaltungsaufgabe anfallen.