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Stand 09.05.2022

Corona-Bilanz

Leistungsstark und patientennah – Ambulante Versorgung in der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat den Wert einer Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems deutlich gemacht: Ein wesentlicher Teil der Versorgung findet ambulant und damit schon vor den Krankenhäusern statt.

Das gilt auch während der Corona-Pandemie. Während in vielen anderen Ländern der Großteil der Infizierten stationär behandelt und auch Tests vorwiegend in Krankenhäusern vorgenommen werden, können sie sich hierzulande auf ein Netz von rund 100.000 Praxen vor Ort verlassen.

Diese engmaschige, niedrigschwellige, auf persönlicher Nähe basierende Versorgung durch Haus- und Fachärzte ermöglicht eine Arbeitsteilung mit den Kliniken und beeinflusst den Verlauf der Pandemie positiv. Die Praxen fungieren als erster Schutzwall, wodurch die Krankenhäuser sich auf die Versorgung schwerer Fälle konzentrieren können. Die Niedergelassenen und deren Teams tragen somit entscheidend zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei.

Fakten und Zahlen auf einen Blick

Alle Informationen zur Corona-Pandemie können Sie in diesem Factsheet nachlesen. Eine grafisch aufbereitete Kurzversion des Factsheets steht ebenfalls zum Downoald bereit.

Zudem finden Sie hier ein Video zu den Zahlen und Fakten.

 

  •  Impfturbo Praxen

    Impfturbo Praxen

  • 116117– Der Patientenservice

    116117– Der Patientenservice

  • Praxen als Schutzwall

    Praxen als Schutzwall

  •  Videosprechstunde –  eine von vielen Sonderregelungen

    Videosprechstunde – eine von vielen Sonderregelungen

  • Testungen für alle Bürgerinnen und Bürger

    Testungen für alle Bürgerinnen und Bürger

  • Ambulante Versorgung – Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“

    Ambulante Versorgung – Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“

  •  Impfturbo Praxen

    Impfturbo Praxen

  • 116117– Der Patientenservice

    116117– Der Patientenservice

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Ambulant versorgt – Zusätzlich zur Regelversorgung

Die Pandemie bedeutet für die Praxen eine doppelte Herausforderung. Um Infektionsketten zu unterbrechen und Ansteckungen zu vermeiden, mussten sie in kürzester Zeit einen separaten Versorgungsstrang aufbauen – und gleichzeitig die Regelversorgung weiter gewährleisten.

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Praxen als Schutzwall – Entlastung der Krankenhäuser

Schon während der ersten Phase der Pandemie konnten sechs von sieben COVID-19-Fälle ambulant versorgt werden. Im weiteren Verlauf bis August 2021 waren es sogar 13 von 14 Patienten, die durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte behandelt wurden.

Durch den Schutz der Impfungen und den Rückgang schwerer Verläufe aufgrund der Omikron-Variante erhöhte sich der Anteil der ambulant versorgten Patienten zuletzt sogar auf 32 von 33 (bis einschließlich Februar 2022). Insgesamt wurden 19 von 20 COVID-19-Fällen in Praxen behandelt (Februar 2020 bis März 2022). Die Niedergelassenen und deren Teams tragen somit entscheidend zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei.

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Testungen – Früh und flächendeckend

Zwei Aspekte haben wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland das Infektionsgeschehen früh kontrollieren konnte: Die schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von PCR-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Tatsache, dass die meisten Tests ambulant stattfinden und die Menschen dafür nicht die Krankenhäuser aufsuchen mussten. Die KBV hat schnell und frühzeitig mit dem GKV-Spitzenverband die Kostenübernahme geregelt.

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Wegbereiter aus der Pandemie – Impfturbo Praxen

Anfang April 2021 konnten Praxen bundesweit mit dem Impfen gegen COVID-19 beginnen. Wegen nach wie vor bestehender Lieferengpässe bekamen die Praxen jedoch zunächst regelhaft deutlich weniger Impfstoff, als sie bestellt hatten.

So stand beispielsweise noch Anfang Juni einer wöchentlichen Bestellmenge von 4,9 Millionen Dosen eine Lieferung von lediglich 3,4 Millionen Dosen gegenüber. Erst ab Ende Juni, also fast drei Monate nach Einstieg der Praxen in die Impfkampagne, konnte der gemeldete Bedarf der Praxen auch gedeckt werden.

Der Aufwand in den Praxen ist hoch, etwa für das Terminmanagement, die Aufklärung und die Dokumentation der Impfungen.

Die KBV hat in kürzester Zeit ein eigenes Portal zur Impf-Dokumentation für die Praxen entwickelt, welches den erforderlichen Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert. Zudem konnte sie erreichen, dass die Anzahl der täglich zu meldenden Daten auf das Nötigste begrenzt wurde.

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Unbürokratische Lösungen für die Versorgung

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen über 60 Sonderregelungen beschlossen. Diese sollen den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mehr Spielraum geben, ihre Patientinnen und Patienten unter Pandemie-Bedingungen zu versorgen. Gleichzeitig dienen sie dazu, Patientinnen und Patienten zu schützen, indem beispielsweise unnötige Kontakte bei Praxisbesuchen vermieden werden.

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Psychotherapie stark nachgefragt

Die Pandemie und ihre Auswirkungen hat viele Menschen auch psychisch belastet. Psychotherapeuten verzeichnen dementsprechend eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Therapieangeboten. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

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116117: Informationen rund um die Uhr

Die Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen, 116117, ist in der Pandemie zur „Corona-Hotline“ avanciert. 2020 stieg die Zahl der Anrufe gegenüber dem Vorjahr von zehn auf 18 Millionen.

Im Jahr 2021 wurde diese Summe noch einmal deutlich übertroffen: 77 Millionen Mal wurde die Nummer von Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland gewählt. Die Website www.116117.de verzeichnete 42,6 Millionen Seitenaufrufe, mit Spitzenwerten von bis zu 620.000 Besuchern pro Tag.

Um den Ansturm zu bewältigen, haben KBV und KVen das Personal in den Callcentern der 116117 deutlich aufgestockt und die Kommunikationsinfrastruktur geöffnet und weiter ausgebaut.

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Post COVID und die Folgen für die ambulante Versorgung

Mit zunehmender Dauer der Corona-Pandemie werden Langzeitfolgen der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bekannt. Gesundheitliche Einschränkungen bestehen beim sogenannten Post-COVID-Syndrom oft noch Monate nach der Erkrankung, zum Teil auch bei Personen mit milden Verläufen von COVID-19.

Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt unter anderem, dass Hausärzte einen erheblichen Teil der Patientenbetreuung erbringen: So wurden drei von vier Patienten mit Post-COVID-19 ausschließlich durch einen Hausarzt versorgt, insbesondere durch zeitintensive Konsultationen wie das problemorientierte Gespräch.

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Lehren für die Zukunft – Erkenntnisse aus Sicht der ambulanten Versorgung

Das System der ambulanten Versorgung sowie der Sicherstellungsauftrag der KBV und der KVen für die Versorgung der Bevölkerung hat sich in der Corona-Pandemie eindrucksvoll bewährt.

Ohne die 100.000 haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Praxen wäre eine niedrigschwellige, wohnortnahe Versorgung der Menschen nicht möglich, und ohne die Strukturen der Selbstverwaltung wäre die Pandemie organisatorisch und logistisch kaum beherrschbar gewesen.

Dennoch bleiben Erkenntnisse aus Sicht der ambulanten Versorgung, die für eine bessere Vorsorge in Zukunft berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören folgende:

  • Versorgung mit Medizinprodukten und Impfstoffen: Zu Beginn der Pandemie bestand die Achillesferse der Versorgung vor allem in dem eklatanten Mangel an persönlicher Schutzausrüstung. Hier muss für die Zukunft vorgesorgt werden, etwa in Form einer „nationalen Reserve“. Klar ist: Die Praxen selbst sind nur im Rahmen des normalen Praxisbedarfs für die Beschaffung zuständig, nicht aber für Krisenfälle. Dies gilt auch für die Beschaffung von Impfstoffen. Die Praxen hätten deutlich früher in die Impfkampagne einsteigen und diese beschleunigen können, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden gewesen wäre. Dies gilt auch für etwaige Auffrischimpfungen.
  • Bürokratie vermeiden: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, Praxen von Bürokratie zu entlasten beziehungsweise diese am besten von vornherein zu vermeiden. So hat die KBV mit einer „abgespeckten“ Impfdokumentation an das Robert Koch-Institut versucht, den Aufwand für die Praxen möglichst gering zu halten, damit diese nicht (noch) mehr Zeit mit der Verwaltung des Impfgeschehens zubringen müssen als mit dem Impfen selbst. Das Aussetzen von bürokratischen Vorgaben, etwa bezüglich Anträgen und Genehmigungen seitens der Krankenkassen, hat gezeigt, dass hier Entlastung möglich ist.
  • Vulnerable Gruppen schützen: Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen sollte bei der Pandemiebekämpfung von Anfang an im Vordergrund stehen – besonders dann, wenn Maßnahmen priorisiert werden müssen. Zu diesem Schutz gehört auch die Befähigung zum Selbstschutz (etwa indem Masken und Testorganisation bevorzugt bereitgestellt werden).
  • Regelversorgung gewährleisten: Die Regelversorgung darf nicht allen anderen Maßnahmen zum Opfer fallen. Auch in einer Pandemie beherrscht nicht eine Krankheit alles – so bedürfen etwa Millionen chronisch erkrankte Menschen regelmäßiger Versorgung, die nicht einfach ausgesetzt werden kann. Gleiches gilt für Vorsorgeuntersuchungen und bestimmte Behandlungen oder Eingriffe, etwa bei Krebs- oder Herzpatienten.
  • Dezentrale Versorgungsstrukturen erhalten: Die dezentralen Versorgungsstrukturen durch die Praxen der Niedergelassenen haben Deutschland einen Vorteil beim Bewältigen bzw. Eindämmen der Pandemie verschafft. Das Fazit lautet deshalb: Zentralisierung in der Gesundheitsversorgung nur wo und solange diese unbedingt erforderlich ist. Das gilt beispielsweise auch für das Impfen.
  • Ärztliche und psychotherapeutische Expertise in die Planung politischer Maßnahmen einbinden: Diejenigen, die die Menschen vor Ort versorgen und die ärztliche Selbstverwaltung müssen in die Planung politischer Maßnahmen einbezogen werden. Denn sie sind es, die in der ersten Reihe stehen. Ärztliche und psychotherapeutische Expertise sowie Erfahrungen aus der „real existierenden“ Versorgung sind unerlässlich, um Maßnahmen zu diskutieren, zu planen und umzusetzen.