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Stand 09.05.2022

Corona-Bilanz

Leistungsstark und patientennah – Ambulante Versorgung in der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat den Wert einer Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems deutlich gemacht: Ein wesentlicher Teil der Versorgung findet ambulant und damit schon vor den Krankenhäusern statt.

Das gilt auch während der Corona-Pandemie. Während in vielen anderen Ländern der Großteil der Infizierten stationär behandelt und auch Tests vorwiegend in Krankenhäusern vorgenommen werden, können sie sich hierzulande auf ein Netz von rund 100.000 Praxen vor Ort verlassen.

Diese engmaschige, niedrigschwellige, auf persönlicher Nähe basierende Versorgung durch Haus- und Fachärzte ermöglicht eine Arbeitsteilung mit den Kliniken und beeinflusst den Verlauf der Pandemie positiv. Die Praxen fungieren als erster Schutzwall, wodurch die Krankenhäuser sich auf die Versorgung schwerer Fälle konzentrieren können. Die Niedergelassenen und deren Teams tragen somit entscheidend zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei.

Fakten und Zahlen auf einen Blick

Alle Informationen zur Corona-Pandemie können Sie in diesem Factsheet nachlesen. Eine grafisch aufbereitete Kurzversion des Factsheets steht ebenfalls zum Downoald bereit.

Zudem finden Sie hier ein Video zu den Zahlen und Fakten.

 

  • 116117– Der Patientenservice

    116117– Der Patientenservice

  • Praxen als Schutzwall

    Praxen als Schutzwall

  •  Videosprechstunde –  eine von vielen Sonderregelungen

    Videosprechstunde – eine von vielen Sonderregelungen

  • Testungen für alle Bürgerinnen und Bürger

    Testungen für alle Bürgerinnen und Bürger

  • Ambulante Versorgung – Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“

    Ambulante Versorgung – Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“

  •  Impfturbo Praxen

    Impfturbo Praxen

Ambulant versorgt – Zusätzlich zur Regelversorgung

Die Pandemie bedeutet für die Praxen eine doppelte Herausforderung. Um Infektionsketten zu unterbrechen und Ansteckungen zu vermeiden, mussten sie in kürzester Zeit einen separaten Versorgungsstrang aufbauen – und gleichzeitig die Regelversorgung weiter gewährleisten.

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Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“, um Ansteckungen zu vermeiden

In den Praxen der Haus- und Fachärzte finden rund eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte im Jahr statt, das entspricht etwa 3,9 Millionen pro Tag. Dazu gehören viele chronisch Kranke und ältere Menschen, die auf eine regelmäßige medizinische Betreuung nicht verzichten können.

Fast die Hälfte gehören zur Hochrisikogruppe in Bezug auf eine COVID-19-Infektion (Alter über 75 Jahre sowie Patienten mit Vorerkrankungen wie Herzinsuffizienz, Diabetes, COPD etc.). Deshalb kam dem Aufbau einer „zweigliedrigen Versorgung“ – z. B. Corona-Sprechstunden neben der normalen Sprechstunde – eine besondere Bedeutung zu.

Nicht nur SARS-CoV-2-Verdachtsfälle, auch Infizierte und weniger schwer Erkrankte werden in Deutschland ambulant versorgt. Hierfür mussten räumliche Voraussetzungen geschaffen und Praxisabläufe umorganisiert sowie Schutzmaßnahmen für Personal und Patienten ergriffen werden. Dies war vor allem deshalb eine besondere Herausforderung, weil die erforderliche persönliche Schutzausrüstung gerade zu Beginn der Pandemie kaum vorhanden war.

Bis Ende Juni 2021 (jüngste verfügbare Daten) haben die Vertragsärztinnen und -ärzte knapp 2,5 Millionen Patientinnen und Patienten wegen einer laborchemisch bestätigten SARS-CoV-2-Infektion behandelt. Rund 14,7 Millionen Menschen wurden im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion versorgt, beispielsweise indem sie wegen des Verdachts auf eine Infektion in der Praxis getestet wurden.

Als Alternative zum Praxisbesuch haben die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit hunderte mobile und stationäre Behandlungszentren aufgebaut – unter anderem im Dortmunder Fußballstadion – sowie spezielle Hausbesuchsdienste eingerichtet. Menschen mit Verdacht auf eine Infektion konnten auf diese Weise ohne vorherige Anmeldung und gegebenenfalls sogar zu Hause untersucht und versorgt werden.

Praxen als Schutzwall – Entlastung der Krankenhäuser

Schon während der ersten Phase der Pandemie konnten sechs von sieben COVID-19-Fälle ambulant versorgt werden. Im weiteren Verlauf bis August 2021 waren es sogar 13 von 14 Patienten, die durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte behandelt wurden.

Durch den Schutz der Impfungen und den Rückgang schwerer Verläufe aufgrund der Omikron-Variante erhöhte sich der Anteil der ambulant versorgten Patienten zuletzt sogar auf 32 von 33 (bis einschließlich Februar 2022). Insgesamt wurden 19 von 20 COVID-19-Fällen in Praxen behandelt (Februar 2020 bis März 2022). Die Niedergelassenen und deren Teams tragen somit entscheidend zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei.

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Organisation der häuslichen Betreuung der Patienten

Neben der Versorgung in der Praxis oder einem Behandlungszentrum haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren KVen auch die häusliche Betreuung von COVID-19-Patienten organisiert. Etwa durch:

  • regelmäßige telefonische Kontaktaufnahme mit Patienten zu Hause
  • Hausbesuche, bei Bedarf 24/7
  • spezielle „COVID-19-Care-Ärzte“ und COVID-Praxen
  • Video-und Telefonsprechstunden
  • digitale Vernetzung mit den Gesundheitsämtern

Durch dieses engmaschige Monitoring war es sehr häufig möglich, eine Einweisung der Betroffenen ins Krankenhaus und damit neue Übertragungswege sowie die Gefahr einer Überlastung der Kliniken zu vermeiden.

Testungen – Früh und flächendeckend

Zwei Aspekte haben wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland das Infektionsgeschehen früh kontrollieren konnte: Die schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von PCR-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Tatsache, dass die meisten Tests ambulant stattfinden und die Menschen dafür nicht die Krankenhäuser aufsuchen mussten. Die KBV hat schnell und frühzeitig mit dem GKV-Spitzenverband die Kostenübernahme geregelt.

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Tests für Menschen mit und ohne Symptome

Zahlreiche Haus- und Fachärzte haben in ihren Praxen sowohl Abstriche für PCR-Tests (in der Regel für Menschen mit Symptomen) als auch Schnelltests angeboten.

Die KVen haben zusätzlich bundesweit, gemeinsam mit den Vertragsärzten und teilweise in Kooperation mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, mehrere hundert mobile und stationäre Testzentren eingerichtet. Dort konnte unter speziellen Schutzvorkehrungen zusätzlich getestet werden, ohne den regulären Betrieb der Praxen zu gefährden.

Die vertragsärztlichen Labore haben binnen kurzer Zeit ihre Kapazitäten um ein Vielfaches erhöht, unter anderem durch einen Mehrschichtbetrieb rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. So konnte zu Spitzenzeiten im Januar 2022 eine Testkapazität von fast drei Millionen PCR-Testungen pro Woche bereitgestellt werden.

Bis Ende Juni 2021 (jüngste verfügbare Daten) haben die Praxen allein 15,6 Millionen PCR-Testungen bei symptomatischen Patienten durchgeführt und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Da ein Großteil der ambulanten Testungen jedoch nicht über den EBM abgerechnet wird, sondern insbesondere über die Coronavirus-Testverordnung und über regionale Vereinbarungen (beispielsweise für Testungen an Schulen), stellt dies nur einen Ausschnitt des Testgeschehens in Praxen dar.

Zusätzliche Aufgabe für die Kassenärztlichen Vereinigungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die normalerweise „nur“ für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die Abrechnung mit den Krankenkassen managen, haben in der Pandemie eine zusätzliche Aufgabe übertragen bekommen: Sämtliche Anbieter von Coronatests, ob Apotheken oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragte Stellen, rechnen ihre Leistungen über die KVen ab. Es geht um alle Tests, die der Staat finanziert.

Bis Mitte Februar 2022 wurden über die Kassenärztlichen Vereinigungen rund 572 Millionen Schnelltests (PoC-Antigentests, seit 15. Oktober 2020) sowie circa 34 Millionen PCR-Testungen (seit 14. Mai 2020) gemäß Coronavirus-Testverordnung abgerechnet.

Dies unterstreicht die Bedeutung des KV-Systems bei der Organisation und Abrechnung solcher Testungen, die außerhalb des regulären vertragsärztlichen Abrechnungswesens und damit als zusätzliche Verwaltungsaufgabe anfallen.

Wegbereiter aus der Pandemie – Impfturbo Praxen

Anfang April 2021 konnten Praxen bundesweit mit dem Impfen gegen COVID-19 beginnen. Wegen nach wie vor bestehender Lieferengpässe bekamen die Praxen jedoch zunächst regelhaft deutlich weniger Impfstoff, als sie bestellt hatten.

So stand beispielsweise noch Anfang Juni einer wöchentlichen Bestellmenge von 4,9 Millionen Dosen eine Lieferung von lediglich 3,4 Millionen Dosen gegenüber. Erst ab Ende Juni, also fast drei Monate nach Einstieg der Praxen in die Impfkampagne, konnte der gemeldete Bedarf der Praxen auch gedeckt werden.

Der Aufwand in den Praxen ist hoch, etwa für das Terminmanagement, die Aufklärung und die Dokumentation der Impfungen.

Die KBV hat in kürzester Zeit ein eigenes Portal zur Impf-Dokumentation für die Praxen entwickelt, welches den erforderlichen Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert. Zudem konnte sie erreichen, dass die Anzahl der täglich zu meldenden Daten auf das Nötigste begrenzt wurde.

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Praxen beschleunigen Impffortschritt

Insgesamt haben bis Anfang März 2022 über 100.000 Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland die Corona-Impfkampagne unterstützt und umgesetzt. Fast alle Hausärztinnen und -ärzte (95 Prozent) impfen gegen COVID-19, außerdem viele Fachärztinnen und -ärzte. Auch fast 90 Prozent der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind dabei. Insgesamt haben über 70 Prozent aller Vertragsärztinnen und -ärzte gegen COVID-19 geimpft. Viele von ihnen boten spezielle Impfsprechstunden an, teilweise in Sonderschichten abends und am Wochenende.

Zahlreiche niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impften nicht nur in ihren Praxen, sondern zusätzlich in den Zentren vor Ort. Bereits einen Monat nach dem Impfstart in den Praxen verimpften diese pro Woche nahezu ebenso viele Dosen wie die Impfzentren.

Anfang Juni 2021 schließlich überholten die Praxen die Zentren: Mitte Juni wurden binnen einer Woche fast 3,4 Millionen Dosen in den Praxen verimpft, während die Zahl in den Zentren bei 2,45 Millionen lag. Dabei wären noch mehr Impfungen möglich gewesen, wenn die Praxen mit Impfstoff in angeforderter Menge beliefert worden wären.

Ihren Rekordwert erzielten die Praxen Ende Dezember 2021 – auf dem Höhepunkt der Boosterkampagne – als sie in einer Woche 4,91 Millionen Dosen verimpften. Damit übertrafen sie den Spitzenwert der Impfzentren und Betriebe bei weitem: Dieser hatte im Juni bei 2,93 Millionen Impfungen gelegen.

Stand Ende April 2022 haben die Praxen insgesamt 88,2 Millionen Impfungen durchgeführt und damit über die Hälfte aller COVID-19-Schutzimpfungen in Deutschland. Davon waren rund 35 Millionen erste und zweite Booster-Impfungen (Dritt- bzw. Viertimpfung), die überwiegend bzw. nahezu ausschließlich durch die Niedergelassenen verabreicht wurden.

Dass die Niedergelassenen mit einem erhöhten Impfbedarf zurechtkommen, haben sie während der Pandemie auch an anderer Stelle bewiesen: In der Grippesaison 2020/21 beispielsweise sind in den Praxen über 20 Millionen Patientinnen und Patienten gegen Influenza geimpft worden und damit deutlich mehr als in der Saison zuvor.

 

Unbürokratische Lösungen für die Versorgung

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen über 60 Sonderregelungen beschlossen. Diese sollen den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mehr Spielraum geben, ihre Patientinnen und Patienten unter Pandemie-Bedingungen zu versorgen. Gleichzeitig dienen sie dazu, Patientinnen und Patienten zu schützen, indem beispielsweise unnötige Kontakte bei Praxisbesuchen vermieden werden.

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Über 60 Sonderregelungen für die ambulante Versorgung

Zu den getroffenen Sondervereinbarungen gehören unter anderem:

  • Ausbau der telefonischen Konsultation
  • keine Begrenzungen von Videosprechstunden (inkl. Sonderregelungen für Psychotherapie)
  • Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege per Telefon
  • Verordnung und Versand von Folgerezepten nach telefonischer Anamnese
  • Lockerungen bei Verordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege
  • Notfallpläne für Dialyse-Versorgung.

Videosprechstunde ermöglicht Behandlung trotz Pandemie

Um die Versorgung der Patienten auch ohne unmittelbaren Kontakt sicherzustellen, hatte die KBV im Jahr 2020 mit den Krankenkassen vereinbart, dass Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt Videosprechstunden anbieten können. Entsprechende Beschränkungen wurden bis einschließlich März 2022 aufgehoben.

Somit konnte die Videosprechstunde im ärztlichen Ermessen bei vielen Indikationen eingesetzt werden und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem betreffenden Arzt oder Psychotherapeuten in Behandlung war.

In der Folge hat die Videosprechstunde einen regelrechten Boom erfahren. Im Frühjahr 2020 verhundertfachte sich die Zahl der Videosprechstunden abrechnenden Ärzte und Psychotherapeuten in kurzer Zeit: Während im Jahr 2019 bundesweit nur 168 Niedergelassene diese Möglichkeit ihren Patientinnen und Patienten anboten, waren es im ersten Quartal 2020 bereits rund 16.870 Ärzte und Psychotherapeuten. 90 Prozent dieser Steigerung entfielen allein auf den Monat März.

Im zweiten Quartal 2020 verdoppelte sich die Zahl noch einmal nahezu auf 31.400 Ärzte und Psychotherapeuten. Im Sommer 2020, als die Infektionszahlen runtergingen, sank ihre Zahl vorübergehend, bevor sie im Winter 2020/21 erneut stieg (erstes Quartal 2021: rund 28.800).

Im ersten Quartal 2020 führten die Ärzte und Psychotherapeuten rund 203.000 Videosprechstunden durch, im zweiten Quartal waren es schon knapp 1,17 Millionen.

Nachdem auch hier die Zahl der abgerechneten Stunden vorübergehend sank, kletterte sie im ersten Quartal 2021 auf einen Rekordwert von über 1,23 Millionen, sank in den beiden Folgequartalen allerdings auch wieder um knapp die Hälfte (drittes Quartal 2021: 610.000).

Einige pandemiebedingte Sonderregelungen wurden inzwischen in die Regelversorgung übernommen. So ist die Therapie per Video seit Oktober 2021 auch für psychotherapeutische Akutbehandlungen und Gruppentherapien möglich. Zudem sind seit 1. April 2022 mehr Behandlungen in der Videosprechstunde möglich als vor der Pandemie.

 

Psychotherapie stark nachgefragt

Die Pandemie und ihre Auswirkungen hat viele Menschen auch psychisch belastet. Psychotherapeuten verzeichnen dementsprechend eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Therapieangeboten. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

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Videosprechstunden und weitere Sonderregelungen erleichtern psychotherapeutische Arbeit

Insbesondere für die psychotherapeutische Versorgung während der Corona-Krise ist die Videosprechstunde eine große Hilfe.

Therapeuten durften während der Pandemie nicht nur Einzeltherapiesitzungen, sondern auch psychotherapeutische Sprechstunden und sogenannte probatorische Sitzungen per Video durchführen. Damit konnte eine Therapie auch dann begonnen werden, wenn zuvor kein persönlicher Kontakt mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden hat.

Darüber hinaus haben die KBV und der GKV-Spitzenverband weitere Sonderregelungen vereinbart, um die psychotherapeutische Arbeit zu erleichtern und die Aufnahme sowie die Fortsetzung von Therapien trotz Kontaktbeschränkungen zu gewährleisten.

So konnten zum Beispiel zum Beispiel Gruppentherapien vorübergehend in Einzeltherapiesitzungen umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.

Neben der Videosprechstunde erhielten auch die Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusätzliche Möglichkeiten zur telefonischen Konsultation. Sie sowie alle ärztlichen Fachgruppen, die Patienten psychotherapeutisch oder psychiatrisch betreuen, bekamen dabei das höchste Zeitkontingent zugesprochen. So konnten sie bei Bedarf länger und öfter mit ihren Patienten telefonieren.

116117: Informationen rund um die Uhr

Die Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen, 116117, ist in der Pandemie zur „Corona-Hotline“ avanciert. 2020 stieg die Zahl der Anrufe gegenüber dem Vorjahr von zehn auf 18 Millionen.

Im Jahr 2021 wurde diese Summe noch einmal deutlich übertroffen: 77 Millionen Mal wurde die Nummer von Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland gewählt. Die Website www.116117.de verzeichnete 42,6 Millionen Seitenaufrufe, mit Spitzenwerten von bis zu 620.000 Besuchern pro Tag.

Um den Ansturm zu bewältigen, haben KBV und KVen das Personal in den Callcentern der 116117 deutlich aufgestockt und die Kommunikationsinfrastruktur geöffnet und weiter ausgebaut.

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Ansturm auf die „Impf-Hotline“

Mit dem Start der Impfkampagne wurde die Rufnummer überdies zur offiziell vom Bundesgesundheitsministerium propagierten Impf-Hotline. Das Callcenter der Bundesregierung wurde in das Angebot der 116117 integriert. Zudem waren über die 116117 nun auch die Callcenter erreichbar, die die Bundesländer für die Terminvermittlung zum Impfen eingerichtet hatten. Dies führte in der Folge dazu, dass 82 Prozent des gesamten Anrufaufkommens sich um die Corona-Schutzimpfung drehten.

Die Zahl der Anrufe schoss daraufhin noch einmal in die Höhe: Allein im ersten Halbjahr 2021 auf 67 Millionen. Nur zwölf Prozent der Anrufe entfielen auf die „klassischen“ Aufgaben der 116117 wie Bereitschaftsdienst und die Terminvermittlung des Terminservices der KVen für dringend erforderliche Arzttermine.

Den Tagesrekord verzeichnete die Hotline am 3. April, also am Tag, bevor das Impfen in den Praxen bundesweit begann. Allein an jenem Tag gab es rund 2,7 Millionen Anrufe. Um den Ansturm technisch zu bewältigen, baute die KBV die Leitungskapazitäten der 116117 aus.

Post COVID und die Folgen für die ambulante Versorgung

Mit zunehmender Dauer der Corona-Pandemie werden Langzeitfolgen der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bekannt. Gesundheitliche Einschränkungen bestehen beim sogenannten Post-COVID-Syndrom oft noch Monate nach der Erkrankung, zum Teil auch bei Personen mit milden Verläufen von COVID-19.

Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt unter anderem, dass Hausärzte einen erheblichen Teil der Patientenbetreuung erbringen: So wurden drei von vier Patienten mit Post-COVID-19 ausschließlich durch einen Hausarzt versorgt, insbesondere durch zeitintensive Konsultationen wie das problemorientierte Gespräch.

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Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung

Mit der Einführung eines eigenen ICD-Diagnose-Codes (ICD-Code U09.9!) ist seit Januar 2021 die Identifizierung von Post-COVID-Patientinnen und -Patienten in den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten erstmalig möglich.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat daraufhin eine Studie zu dieser Patientengruppe im ambulanten Versorgungssektor im Hinblick auf Risikofaktoren und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen durchgeführt. In die Studie eingeschlossen wurden alle Patientinnen und Patienten, für die im zweiten Quartal 2021 der Post-COVID-Code vergeben wurde (Mehr zur Studie).

Durch die Untersuchung der Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen bietet die Studie neue Erkenntnisse zur Versorgung von Post-COVID-19. Anhand der Informationen aus den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten beträgt die Prävalenz von Post-COVID-19 bezogen auf die bis zum ersten Quartal 2021 registrierten COVID-19-Fälle rund sechs Prozent.

Die Studie zeigt auch, dass Hausärzte einen erheblichen Teil der Patientenbetreuung erbringen: So wurden drei von vier Patienten mit Post-COVID-19 ausschließlich durch einen Hausarzt versorgt, insbesondere durch zeitintensive Konsultationen wie das problemorientierte Gespräch. Darüber hinaus benötigten 13 Prozent der Patienten eine fachärztliche Betreuung durch Pneumologen und fünf Prozent durch Kardiologen.

Lehren für die Zukunft – Erkenntnisse aus Sicht der ambulanten Versorgung

Das System der ambulanten Versorgung sowie der Sicherstellungsauftrag der KBV und der KVen für die Versorgung der Bevölkerung hat sich in der Corona-Pandemie eindrucksvoll bewährt.

Ohne die 100.000 haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Praxen wäre eine niedrigschwellige, wohnortnahe Versorgung der Menschen nicht möglich, und ohne die Strukturen der Selbstverwaltung wäre die Pandemie organisatorisch und logistisch kaum beherrschbar gewesen.

Dennoch bleiben Erkenntnisse aus Sicht der ambulanten Versorgung, die für eine bessere Vorsorge in Zukunft berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören folgende:

  • Versorgung mit Medizinprodukten und Impfstoffen: Zu Beginn der Pandemie bestand die Achillesferse der Versorgung vor allem in dem eklatanten Mangel an persönlicher Schutzausrüstung. Hier muss für die Zukunft vorgesorgt werden, etwa in Form einer „nationalen Reserve“. Klar ist: Die Praxen selbst sind nur im Rahmen des normalen Praxisbedarfs für die Beschaffung zuständig, nicht aber für Krisenfälle. Dies gilt auch für die Beschaffung von Impfstoffen. Die Praxen hätten deutlich früher in die Impfkampagne einsteigen und diese beschleunigen können, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden gewesen wäre. Dies gilt auch für etwaige Auffrischimpfungen.
  • Bürokratie vermeiden: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, Praxen von Bürokratie zu entlasten beziehungsweise diese am besten von vornherein zu vermeiden. So hat die KBV mit einer „abgespeckten“ Impfdokumentation an das Robert Koch-Institut versucht, den Aufwand für die Praxen möglichst gering zu halten, damit diese nicht (noch) mehr Zeit mit der Verwaltung des Impfgeschehens zubringen müssen als mit dem Impfen selbst. Das Aussetzen von bürokratischen Vorgaben, etwa bezüglich Anträgen und Genehmigungen seitens der Krankenkassen, hat gezeigt, dass hier Entlastung möglich ist.
  • Vulnerable Gruppen schützen: Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen sollte bei der Pandemiebekämpfung von Anfang an im Vordergrund stehen – besonders dann, wenn Maßnahmen priorisiert werden müssen. Zu diesem Schutz gehört auch die Befähigung zum Selbstschutz (etwa indem Masken und Testorganisation bevorzugt bereitgestellt werden).
  • Regelversorgung gewährleisten: Die Regelversorgung darf nicht allen anderen Maßnahmen zum Opfer fallen. Auch in einer Pandemie beherrscht nicht eine Krankheit alles – so bedürfen etwa Millionen chronisch erkrankte Menschen regelmäßiger Versorgung, die nicht einfach ausgesetzt werden kann. Gleiches gilt für Vorsorgeuntersuchungen und bestimmte Behandlungen oder Eingriffe, etwa bei Krebs- oder Herzpatienten.
  • Dezentrale Versorgungsstrukturen erhalten: Die dezentralen Versorgungsstrukturen durch die Praxen der Niedergelassenen haben Deutschland einen Vorteil beim Bewältigen bzw. Eindämmen der Pandemie verschafft. Das Fazit lautet deshalb: Zentralisierung in der Gesundheitsversorgung nur wo und solange diese unbedingt erforderlich ist. Das gilt beispielsweise auch für das Impfen.
  • Ärztliche und psychotherapeutische Expertise in die Planung politischer Maßnahmen einbinden: Diejenigen, die die Menschen vor Ort versorgen und die ärztliche Selbstverwaltung müssen in die Planung politischer Maßnahmen einbezogen werden. Denn sie sind es, die in der ersten Reihe stehen. Ärztliche und psychotherapeutische Expertise sowie Erfahrungen aus der „real existierenden“ Versorgung sind unerlässlich, um Maßnahmen zu diskutieren, zu planen und umzusetzen.