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Digitale Praxis

Illustration mit Symbolen digitaler Anwendungen und Arzt mit Tablet-PC

Digitalisierung der Praxen

Praxen sind bereits in einem hohen Maß digitalisiert. Die Praxisverwaltungssysteme unterstützen und erleichtern die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur als zentralem Netz im Gesundheitswesen kommen viele weitere Anwendungen hinzu. 

Der Einsatz von IT in Praxen muss aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen spezielle Anforderungen erfüllen, um die sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. 

Aktuelles

Start der ePA: zunächst ausschließlich in Testpraxen

Wie blicken Sie dem Start der ePA Mitte Januar entgegen?

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV: Also, man muss ja zum einen sagen, das ist nicht der bundesweite Rollout, sondern das Ganze beginnt jetzt in ausgewählten Praxen, Krankenhäusern und Apotheken, und zwar für diejenigen Versicherten, für die die Krankenkassen auch eine elektronische Patientenakte angelegt haben und natürlich brauchen diese ausgewählten Praxen auch ein ePA-Modul in ihrem PVS-System. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass das eine Testphase ist in diesen ausgewählten Praxen und dass alle anderen Praxen auch in den Modellregionen eben noch nicht mit der elektronischen Patientenakte arbeiten können.

Ist das eine Reaktion auf die publik gewordenen Sicherheitsprobleme?

Ja, ich denke schon, das muss man eindeutig so sehen. Der Chaos Computer Club hat ja Ende letzten Jahres diese Sicherheitslücken beschrieben. Wir nehmen das sehr ernst. Wir haben uns auch an BMG und gematik gewandt und um entsprechende Lösungen auch dann gebeten. Eines ist ganz klar, bevor man in einen bundesweiten Rollout geht, müssen diese beschriebenen Sicherheitslücken geschlossen werden und die weitreichendste Sicherheitslücke oder die weitreichendste Schwachstelle ist, dass auf beliebig viele elektronische Patientenakten zugegriffen werden kann, ohne dass eine eGK des Versicherten gesteckt wurde und der Behandlungskontext hergestellt wurde und diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden.

Sind Sie zuversichtlich, dass die Sicherheitslücken geschlossen werden?

Ja, die Gesellschafterversammlung der gematik hat einen entsprechenden Beschluss getroffen, dass diese Sicherheitslücken geschlossen werden müssen. Das ist einfach auch eine Grundvoraussetzung, um überhaupt in den Rollout zu gehen, denn wir dürfen hier nicht die Akzeptanz und das Vertrauen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der Patientinnen und Patienten verspielen.

Was erhoffen Sie sich von den Tests?

Also neben diesem Sicherheitsaspekt erhoffen wir uns natürlich auch eine Erprobung dahingehend, ob die elektronische Patientenakte fehlerfrei funktioniert. Das bedeutet zum einen das Zusammenspiel der elektronischen Patientenakte mit den anderen TI-Anwendungen wie zum Beispiel eRezept und eAU. Das bedeutet natürlich aber auch, ob die TI stabil weiterläuft. Es müssen natürlich auch die Rückmeldungen, das Feedback aus den Praxen, zurückgespiegelt werden, das muss aufgenommen werden, Fehler müssen erkannt und behoben werden. Das sind Dinge, die müssen jetzt laufen, neben natürlich dem wichtigen Aspekt, dass die ePA sicher sein muss, muss sie auch gut funktionieren.

Stehen Sie als KBV hinter der ePA?

Wir sehen durchaus die Chance, die die ePA für die Versorgung bedeutet, nämlich dahingehend, dass die Befunde, die Daten der Versicherten unmittelbar auf diese Daten zugegriffen werden kann. Das ist sicherlich ein Vorteil, die ePA ist ja wie ein digitaler Ordner. Den Nutzen sieht auch die Bevölkerung. Das weiß man aus Umfragen. Insofern, dieser Vorteil ist ohne Zweifel da, aber wie gesagt zwei Voraussetzungen: Es muss technisch gut funktionieren und sie muss sicher sein.

Für die Versicherten geht es jetzt bundesweit los?

Ja, also die Krankenkassen legen jetzt nach und nach die Akten der Versicherten an. Das führt natürlich jetzt auch zu einem Ungleichgewicht und deshalb ist wichtig, dass die Krankenkassen jetzt gut informieren, dass selbst wenn die Versicherten jetzt schon eine elektronische Patientenakte haben oder vielleicht sogar eine ePA-App, dass diese aber im Moment überhaupt noch nicht befüllt werden kann durch die Krankenhäuser, die Praxen, die Apotheken und dass man eigentlich noch nicht mit der ePA arbeiten kann, sondern dass jetzt eben nur in der Modellregion circa 200 Praxen mit der ePA arbeiten und alle anderen noch nicht. Das ist wichtig, dass die Krankenkassen hierüber gut informieren, genauso wie wir erwarten von den Krankenkassen, dass sie an sich den Informationsbedarf, der für die Versicherten im Zusammenhang mit der ePA besteht, dass sie diesen Informationsbedarf auch entsprechend decken und ihre Versicherten gut informieren. Denn das können die Praxen nicht leisten. Das wäre Zeit, die in der Versorgung tatsächlich für die Patientinnen und Patienten fehlt.

Die ePA startet am 15. Januar - allerdings nur in den rund 230 ausgewählten Testpraxen. Für alle anderen steht die Technik erst mit dem bundesweiten Rollout zur Verfügung. Der Grund für diese Einschränkung liegt in den zum Jahresende 2024 aufgedeckten Mängeln in der Sicherheitsarchitektur der ePA.