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Digitale Praxis

Illustration mit Symbolen digitaler Anwendungen und Arzt mit Tablet-PC

Digitalisierung der Praxen

Praxen sind bereits in einem hohen Maß digitalisiert. Die Praxisverwaltungssysteme unterstützen und erleichtern die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur als zentralem Netz im Gesundheitswesen kommen viele weitere Anwendungen hinzu. 

Der Einsatz von IT in Praxen muss aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen spezielle Anforderungen erfüllen, um die sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. 

Aktuelles

ePA-Rollout verschoben: Sicherheit und Funktionalität müssen gewährleistet sein

Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht gravierende Sicherheitsmängel in der ePA. Und Sie?

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV:
Also die Bundesdatenschutzbeauftragte, Frau Prof. Specht-Riemenschneider, geht davon aus, dass es schwierig werden dürfte, die Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club beschrieben hat, bis April tatsächlich auszuräumen und die Sicherheitslücken zu schließen. Aus unserer Sicht ist natürlich Datenschutz und Datensicherheit, das ist die Grundvoraussetzung für einen Start der ePA. Das ist natürlich auch die Grundvoraussetzung dafür, dass die ePA in der Versorgung bei Ärztinnen, bei Psychotherapeuten und Patienten auch die notwendige Akzeptanz findet. Wir haben uns bei der gematik letzte Woche nochmal in einem Beschluss auch dafür eingesetzt, dass zwei Dinge vor einem bundesweiten Rollout erfüllt sein müssen. Das eine ist, dass die ePA sich in der Praxis bewährt haben muss und das andere ist eben das Schließen dieser Sicherheitslücken. Nun muss die gematik mit den Lösungen, die sie eben zum Schließen der Sicherheitslücken entwickelt, da muss sie sich eng mit dem BSI abstimmen, die Anforderungen des BSI erfüllen und natürlich dann auch die Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten ausräumen. Das BMG hat ja jetzt angekündigt, dass der Start der ePA frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen kann. Ich finde, jetzt bereits wieder zu einem frühen Zeitpunkt, voreilig auch, einen Start zu verkünden, finde ich sowohl verfrüht als auch verfehlt an dem Punkt und das auch angesichts der Tatsachen, dass wir einen schwierigen, wenn nicht sogar zähen Start in den Modellregionen hatten, was den Testbetrieb der ePA angeht.

Die ePA wird seit vier Wochen getestet. Wie läuft es?

Also die ePA wird getestet, aber es ist nicht so, dass die elektronische Patientenakte in den Praxisbetrieb eingebunden ist. Da läuft noch zu wenig, um hier tatsächlich valide Aussagen über die Funktion der ePA im Praxisbetrieb zu machen. Wir haben etwa 230 Praxen am Start. Davon hat ein Viertel ein ePA-Modul, das ohne größere Fehler funktioniert. Knapp ein Viertel, so waren unsere letzten Daten, haben überhaupt noch kein ePA-Modul. Und bei der Hälfte der Praxen weist das ePA-Modul eben noch schwerwiegende Fehler aus. Dazu kam, das hat natürlich auch zum etwas verlangsamten Start beigetragen, dazu kam, dass die Aktenhersteller am Anfang auch noch eine Verzögerung hatten und entsprechende Probleme hatten. All das ist nicht verwunderlich bei einer Erprobung einer so komplexen Anwendung wie die Einführung der elektronischen Patientenakte. Aber dennoch hätte man letztlich nicht von Anfang an von vier Wochen Testphase sprechen dürfen, sondern hätte die notwendige Zeit dran geben müssen. Und das ist auch das, was wir jetzt erwarten, dass die ePA funktioniert, in der Praxis funktioniert, dass die Systeme ausgereift sind, miteinander funktionieren. Neben dem Aspekt der Sicherheit und erst dann kann man auch in einen bundesweiten Rollout gehen.

Wie wird es dann weitergehen?

Zum einen war ja vorgesehen, dass bereits zum 15.07. der elektronische Medikationsplan und das digitale Medikationsmanagement eingeführt wird. Dieser Start ist jetzt verschoben auf März 26. Was im März 26 auch kommen soll, ist dann die Möglichkeit der Volltextsuche. in der ePA. Das hatten wir eigentlich von Anfang an gefordert, um natürlich die Handhabbarkeit, auch um Befunddaten und Befundberichte leichter zu finden in der ePA, hatten wir das eigentlich von Anfang an gefordert. Das ist jetzt mit auf dem Zeitplan auch für März 2026. Den positiven Aspekt, den man durch diese zeitliche Verschiebung sehen kann, ist, dass man jetzt eben auch genügend Zeit lässt, damit sich die ePA in der Praxis bewähren kann und auch zum Beispiel die Medikationsliste, die ja die erste Anwendung ist, dann tatsächlich auch schon eingesetzt wird.

Was heißt das alles für die Niedergelassenen?

Also für die Niedergelassenen bedeutet das natürlich auch, dass sie im Moment noch kein ePA-Modul haben. Sie können also auch nicht mit der ePA arbeiten. Das ist natürlich eine schwierige Situation, weil die Krankenkassen haben jetzt die Akten für ihre etwas über 70 Millionen Versicherten angelegt. Und natürlich wird es jetzt auch Rückfragen in der Praxis geben zur elektronischen Patientenakte. Da fordern wir von den Krankenkassen, dass sie ihre Versicherten informieren, was die ePA im Moment kann und was sie eben noch nicht leisten kann. Und ein Punkt ist, dass sie in der Praxis noch nicht angekommen ist.

Was wünschen Sie sich nun vom BMG?

Also wir wünschen uns nichts vom BMG, sondern wir erwarten,dass das BMG sich an die gematik-Beschlüsse hält und natürlich auch an die eigene Zusage, dass man erst dann in einen flächendeckenden Rollout geht, wenn die ePA sich in der Praxis bewährt hat, also sie funktioniert im Praxisbetrieb und alle Sicherheitslücken geschlossen sind.

Die ePA kann die Gesundheitsversorgung in Deutschland stärken. Allerdings müsste sie dafür alle Sicherheitsvorgaben erfüllen und eine hohe Funktionalität mitbringen, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Erst dann dürfe die ePA bundesweit ausgerollt werden.