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Anwendungen in der ePA

Elektronischer Impfpass (eImpfpass)

Mit dem elektronischen Impfpass erhält die elektronische Patientenakte einen echten digitalen Inhalt nach einem neuen fortschrittlichen Muster: Der eImpfpass ist ein sogenanntes Medizinisches Informationsobjekt (MIO). Das heißt, er ist nach einem festen Schema aufgebaut, basierend auf internationalen Standards. Damit sind der Impfpass und seine Inhalte leicht zwischen verschiedenen digitalen Systemen austauschbar und dort integrierbar. Die Arztpraxis erhält nicht einfach nur ein digitales Bild des gelben Impfpasses, sondern Datensätze der einzelnen Impfungen, die das Praxisverwaltungssystem (PVS) speichern und verarbeiten kann. Die strukturierten Daten ermöglichen weitere Funktionen für Patient und Arzt beispielsweise die Suche nach gezielten Informationen innerhalb des elektronischen Dokumentes. 

Detaillierte Informationen zum eImpfpass

Funktion

Mit dem eImpfpass können Versicherte einzelne oder alle Impfungen einheitlich und strukturiert in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern lassen. Von dort können sie und berechtigte Ärztinnen und Ärzte die Daten jederzeit abrufen und so den Impfstatus überprüfen. So werden Impflücken leichter entdeckt und damit auch Doppelimpfungen vermieden. 

Einige Praxisverwaltungssysteme nutzen den eImpfpass für weitere unterstützende Funktionen, beispielsweise die automatische Prüfung des Impfstatus oder Erinnerungsoptionen für anstehende Impfungen.  
 

Wunsch der Patientin/des Patienten

Ärztinnen und Ärzte sind zur Dokumentation vom Impfungen verpflichtet. Versicherte haben mit Einführung des eImpfpasses allerdings bei jeder Impfung die Wahl zwischen einem Eintrag im Papier-Impfpass und einem digitalen – beides gleichzeitig ist nicht vorgesehen. Eine einheitliche Dokumentation über alle Impfungen hinweg ist sinnvoll.  

Eine Patientin oder ein Patient kann den eImpfpass nur nutzen, wenn sie oder er eine ePA für sich angelegt hat und dem impfenden Arzt Zugriff darauf gewährt hat. 

Lesen des eImpfpasses

Ärztinnen und Ärzte können einen eImpfpass nur lesen, wenn sie Zugriff auf die entsprechende ePA der oder des Versicherten haben. Je nach Umsetzung im PVS sollte das Auslesen und Prüfen des eImpfpasses sehr einfach automatisiert möglich sein.

Anlegen eines Eintrags im eImpfpass

Arztpraxen müssen Impfungen sowohl in ihrem PVS dokumentieren als auch eine Impfdokumentation in Form eines Eintrags im Papier-Impfpass oder eImpfpass für ihre Patientinnen und Patienten erstellen. Für den eImpfpass sollten folgende Schritte im Praxisablauf umgesetzt sein:

  • Bei der Anmeldung wird gefragt, ob die Patientin oder der Patienten einen Eintrag im eImpfpass wünscht. Es wird überprüft, ob eine ePA angelegt ist und die Arztpraxis darauf Zugriff hat.
  • Die Ärztin oder der Arzt führt nach entsprechendem Vorgespräch die Impfung durch.
  • Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Impfung in der Primärdokumentation im PVS. Dazu gehören Angaben zur Impfung, zur Charge, ICD-10-Codes, Abrechnungsziffer und Dokumentationsziffer nach Schutzimpfungs-Richtlinie.
  • Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Impfung im eImpfpass. Das PVS öffnet eine Maske zum Erstellen des Eintrags im eImpfpass. Idealerweise befüllt das PVS bereits vorliegende Informationen automatisch. Notwendig sind Angaben zur Patientin oder zum Patienten, zur Impfung und zur verantwortlichen Person – alle könnten automatisch von PVS bereitgestellt werden.
  • Die Ärztin oder der Arzt signiert den Eintrag elektronisch.
  • Die Ärztin oder der Arzt speichert den Eintrag in der ePA des Versicherten mit dem ePA-Modul des PVS.

Technische Voraussetzungen

Neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sind weitere Komponenten notwendig, die über die Basis-Nutzung der ePA (1.0) hinausgehen: 

  • Konnektor für die ePA-Stufe 2.0 (PTV5)
  • PVS-Modul für die ePA-Stufe 2.0 
  • Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) 

Für den eImpfpass benötigen Arztpraxen zusätzlich:

  • PVS-Modul eImpfpass
     

Hinweise für Entwickler

Die Umsetzungsgüte im PVS-Modul ist ein entscheidender Faktor für eine einfache Anzeige oder Eingabe des eImpfpasses. Da sich die Festlegung eines MIO auf die Datenstruktur beschränkt, hat die KBV für die PVS-Hersteller Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. Diese Hinweise sollen Hilfestellungen für eine möglichst praktikable Umsetzung in der vertragsärztlichen Versorgung bieten. Zukünftig werden diese auch auf Basis von Rückmeldungen aus der Praxis fortentwickelt. Die Umsetzungsempfehlungen ergänzen die sektorübergreifenden Operationalisierungshinweise der MIO. 

Zudem finden sich unter mio.kbv.de im Bereich „Hersteller“ weitere Hilfestellungen wie ein Wegweiser oder Help Sessions für die Umsetzung der MIOs in den Primärsystemen.

Operationalisierungshinweise für Entwickler