Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Die hier ist fürs Herz, die für den Blutdruck, glaube ich. Das hat mir die Apothekerin empfohlen, das hier...
Wer hat Ihnen denn das Schmerzmittel verordnet?
Oh, das habe ich vor einiger Zeit vom Orthopäden gegen meine Knieschmerzen bekommen.
Gerade ältere Patientinnen und Patienten nehmen teils sehr unterschiedliche Medikamente ein. Damit es nicht zu Wechselwirkungen kommt, gilt es, den Überblick zu behalten. Seit 2016 gibt es deshalb den Bundeseinheitlichen Medikationsplan, kurz BMP. Hierin listen Sie mit Hilfe des PVS alle Medikamente detailliert und einheitlich auf. Auf einen BMP haben Patientinnen und Patienten Anspruch, die gleichzeitig mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen oder anwenden, über einen Zeitraum von 28 Tagen. Gerade bei mehreren behandelnden Ärztinnen und Ärzten war die lückenlose Dokumentation oftmals eine Herausforderung, denn Sie mussten sich darauf verlassen, dass Ihre Patientin den Plan immer allen Beteiligten vorgelegt hat und er aktuell ist, wenn Sie ihn bekommen. Das soll mit dem elektronischen Medikationsplan einfacher werden. Er befindet sich direkt auf der Gesundheitskarte der Versicherten, sofern diese das ausdrücklich wünschen. Die Daten sind so stets griffbereit. Das erleichtert die Bestandsaufnahme vorhandener Arzneimittel und die Auswahl neuer. Den EMP müssen alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte gemeinsam aktuell halten. Aber auch Apotheken. So sind alle jeweils immer auf dem aktuellen Stand. Für die Nutzung muss Ihre Praxis mit einem E-Health-Konnektor an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und über das Modul für den Medikationsplan in der Praxissoftware verfügen. Sie benötigen zudem Ihren elektronischen Heilberufsausweis. Und so erstellen Sie einen EMP: Zuerst benötigen Sie die mündliche Zustimmung Ihrer Patientin, denn der EMP enthält personenbezogene medizinische Daten. Ihr O.K. kann sie jederzeit widerrufen. Das heißt, Sie müssen den EMP dann löschen und das auch dokumentieren. Mit dem O.K. erstellen Sie direkt im PVS den elektronischen Medikationsplan. Sie können die Daten nutzen, die es dort bereits zu Ihrer Patientin gibt. Nun speichern Sie den EMP auf der elektronischen Gesundheitskarte. Dafür müssen Sie die Karte ins Kartenterminal stecken. Jetzt muss die Patientin die Karte freischalten, wenn sie die PIN nicht deaktiviert hat. Fertig. So einfach, so effektiv. Dank stets aktueller Medikationsdaten sind Ärzte und Apotheker immer umfassend informiert.