Wie geht es nach dem Krankenhaus oder der Reha weiter?
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen müssen für Patienten und Rehabilitanden ein Entlassmanagement anbieten und organisieren. Ziel ist eine bedarfsgerechte und kontinuierliche ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt (gemäß § 39 Abs. 1a SGB V).
Zum Entlassmanagement gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen – patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert. Dafür wird in Abstimmung mit dem Patienten der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf zugrunde gelegt. Bei Bedarf werden weiterversorgende Leistungserbringer beziehungsweise bei genehmigungspflichtigen Leistungen die Krankenkassen einbezogen.
Für Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie für Vertragsärzte. Kliniken dürfen für die Bedruckung der Formulare nur zertifizierte Softwareprodukte einsetzen und sind verpflichtet, Verordnungen elektronisch auszustellen (eAU/eRezept). Verordnungen sollen wie im vertragsärztlichen Bereich nur durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung beziehungsweise in persönlicher Vertretung ausgestellt werden.
Näheres zum Entlassmanagement – insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und Krankenkassen – haben KBV, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und die für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene in Rahmenverträgen geregelt.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Entlassmanagement
- Erstellen eines Entlassplans und Entlassbriefs für die ambulante, vertragsärztliche Weiterbehandlung
- Ausstellen von Verordnungen für die Dauer von 7 Kalendertagen
- Beantragen von Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe oder Anschlussheilbehandlung
Näheres dazu regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien.