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Familienplanung

Ärztliche Leistungen rund um das Thema Familienplanung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Reihe von ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Thema Familienplanung. Die Details sind in den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.

Empfängnisregelung

Welche ärztlichen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Empfängnisverhütung etwa mit Pille, Spirale oder Sterilisation, aber auch vor einer geplanten Schwangerschaft übernehmen, ist in den „Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch“ festgelegt.

Kryokonservierung

Mit einer Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen wird die Erfüllung eines Kinderwunsches nach keimzellschädigender Therapie durch künstliche Befruchtung ermöglicht.

Künstliche Befruchtung

Kinderlosigkeit kann bei manchen Paaren mit Kinderwunsch nur mit einer künstlichen Befruchtung behandelt werden. Insemination, In-Vitro-Fertilisation und intracytoplasmatische Spermieninjektion gehören zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Mutterschaftsvorsorge

Jede schwangere Frau hat als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Beratungen, die in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt sind. Die Ergebnisse der Mutterschaftsvorsorge hat die KBV dargestellt.