Was spezialisierte geriatrische Vertragsärzte und Geriatrische Institutsambulanzen über die neue Qualitätssicherungsvereinbarung wissen sollten, ist hier zusammengestellt:
Die Inhalte der Qualitätssicherungsvereinbarung orientieren sich an der Vereinbarung nach Paragraf 118a SGB V (Geriatrische Institutsambulanzen – GIA).
Fachliche Befähigungen
Die fachliche Befähigung gilt als nachgewiesen, wenn Ärzte folgende Berechtigungen besitzen:
Facharztbezeichnung im Gebiet
- Innere Medizin,
- Allgemeinmedizin (Hausarzt),
- Neurologie,
- Psychiatrie und Psychotherapie
jeweils mit der Schwerpunktbezeichnung „Geriatrie“, „Innere Medizin und Geriatrie“ oder die Zusatzbezeichnung „Geriatrie“.
Darüber hinaus ist auch Ärzten mit abweichender fachlichen Qualifikation eine Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung möglich:
- wenn sie die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung im Gebiet Innere Medizin, Allgemeinmedizin (Hausarzt) oder Physikalische und rehabilitative Medizin besitzen,
- einen Nachweis über die Behandlung von 100 geriatrischen Patienten erbringen,
- über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen,
- eine geriatrische Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden und
- eine ärztliche Tätigkeit von 12 Monaten in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung nachweisen.
Zudem können Fachärzte, die auf Grundlage einer früheren (Muster-)Weiterbildungsordnung (vor 2003) die fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ absolviert haben, die Genehmigung erlangen.
Für Ärzte, die vor Inkrafttreten der Vereinbarung an Strukturverträgen teilgenommen haben, gelten besondere Übergangsregelungen.
Anforderungen an die Diagnostik
Die spezialisierte geriatrische Diagnostik umfasst eine patientenorientierte Vorabklärung mit dem überweisenden Vertragsarzt (ohne direkten Patientenkontakt), die Durchführung von geriatrischen Assessments unter Einbindung von mindestens einem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden und die Ableitung eines Behandlungsplans. Das Einleiten und Koordinieren der Therapiemaßnahmen nach einer spezialisierten geriatrischen Diagnostik ist wieder Aufgabe des überweisenden Vertragsarztes. Ihm wird dafür der Behandlungsplan zur Verfügung gestellt.
Weitere Regelungen der Qualitätssicherung
Um die organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, sind mindestens zwei Mal jährlich multiprofessionelle Qualitätszirkel, regelmäßige Schulungen der Praxismitarbeiter und patientenorientierte Fallbesprechungen mit den kooperierenden Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden) durchzuführen.
Der Zugang zur Praxis und die Räumlichkeiten für die Patientenbetreuung und
-untersuchung müssen behindertengerecht sein. Zweijährlich sind 48 Fortbildungspunkte zu altersassoziierten Krankheiten, Syndromen und Versorgungsformen gegenüber der KV nachzuweisen.