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Patientenleitlinien
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Patientenleitlinien übersetzen die Behandlungsempfehlungen ärztlicher Leitlinien in eine für Laien verständliche Sprache. Sie geben wichtige Hintergrundinformationen zu den Ursachen, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einer Erkrankung. Träger des Programms zur Entwicklung ärztlicher Leitlinien (sogenannter „Nationaler VersorgungsLeitlinien“) und der jeweiligen Patientenversionen sind die KBV, Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
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Patientenquittung
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Seit dem 1. Januar 2004 haben Patienten die Möglichkeit, sich von ihrem Arzt einen schriftlichen Beleg über die zulasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen ausstellen zu lassen. Der Patient entscheidet, ob dies direkt im Anschluss an die Behandlung (stichtagsbezogen) oder am Ende des Behandlungsquartals (quartalsbezogen) geschieht. Die Politik erhofft sich dadurch mehr Transparenz und ein erhöhtes Kostenbewusstsein der Versicherten. Der Begriff Quittung ist allerdings irreführend, da es sich weder um eine Rechnung handelt, noch Zahlungen quittiert werden. Vielmehr handelt es sich um eine reine Information des Patienten über die in Anspruch genommenen Sachleistungen.
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Planungsbereich
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Räumliche Grundlage der Bedarfsplanung ist in der Regel die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion in der Zuordnung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Unterschieden wird ferner in vier Arten von Regionen: Agglomerationsräume mit besonders hoher Bevölkerungsdichte, verstädterte Räume, ländliche Räume und Sonderregionen. In all diesen Regionen ist jeweils eine Verhältniszahl von Hausärzten und den einzelnen Facharztgruppen zu Einwohnern festgelegt.
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Plausibilitätsprüfung
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Nach Paragraf 106a Abs. 1 bis 3 des Fünften Sozialgesetzbuches prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Gegenstand der arztbezogenen Plausibilitätsprüfung ist insbesondere der Umfang der je Tag abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den damit verbundenen Zeitaufwand des Arztes.
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Poliklinik
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Polikliniken waren noch in den 1990er Jahren in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Einrichtungen. Im Osten dienten Polikliniken der ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Das Modell der neuen medizinischen Versorgungszentren ist ihrem Vorbild nachempfunden. Im Westen verstand man darunter die Institutsambulanz einer medizinischen Hochschule, die zur ambulanten ärztlichen Behandlung ermächtigt werden konnte.
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Probatorische Sitzung
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In einer ersten Sitzung mit einem Patienten stellt der Psychotherapeut fest, ob eine Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt nach den gültigen Richtlinien, überhaupt angezeigt ist. Wenn der Psychotherapeut zu dem Ergebnis kommt, dass Richtlinientherapie gemacht werden soll, und ein Vertragsarzt bestätigt, dass nicht etwa eine körperliche, sondern eine seelische Erkrankung vorliegt, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
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Prozessqualität
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Die Prozessqualität bezieht sich im Zusammenhang mit Qualität in der Medizin auf alle Handlungen in der Versorgung von Patienten. Dazu gehören etwa die Diagnostik und die Therapie. Die Prozessqualität ist einerseits abzugrenzen von der Strukturqualität, die sich etwa auf die Qualifikationen des Arztes und die Anforderungen an Apparate bezieht. Andererseits ist sie von der Ergebnisqualität zu unterscheiden, die das Behandlungsergebnis, zum Beispiel die Heilungsquote, betrifft.
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Psychiater
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Psychiater haben nach einem abgeschlossenen Medizinstudium eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. Damit haben sie sich auf seelische Erkrankungen und Störungen spezialisiert und gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme ran. Sie diagnostizieren und behandeln Krankheiten des Geistes und der Seele, oft auch medikamentös.
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Psychologe
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Psychologe darf sich nur nennen, wer ein abgeschlossenes Psychologie-Studium absolviert hat. Durch das Studium hat der Diplom-Psychologe wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Denken, Fühlen und Verhalten erlangt und kann diese beschreiben, erklären und darüber hinaus weiß er auch, wie man menschliches Verhalten beeinflussen bzw. ändern kann. Therapeutisch tätig werden können Psychologen nur nach der dreijährigen Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
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Psychotherapeut
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Der Begriff „Psychotherapeut“ ist seit 1999 gesetzlich geschützt und darf nur noch von Therapeuten mit entsprechender staatlicher Anerkennung verwendet werden.
Diese Anerkennung können sowohl Ärzte als auch Psychologen erwerben. Man unterscheidet daher je nach Ausbildung zwischen den Psychologischer Psychotherapeuten, also Diplom-Psychologen, die eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben und den Ärztlichen Psychotherapeuten, die nach dem abgeschlossenen Medizinstudium ebenfalls die Zusatzqualifikationen „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ erworben haben.
Während ärztliche Psychotherapeuten auch Medikamente verschreiben dürfen, konzentrieren sich Psychologische Psychotherapeuten darauf, den Patienten mit psychotherapeutischen Mitteln zu helfen.
Darüber hinaus darf sich derjenige als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bezeichnen, der als Pädagoge oder Psychologe speziell für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet wurde.
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Punktwert
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Hinter jeder Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab ist ein Punktwert angegeben, mit der die Leistung bewertet wird. Er beträgt 10,4361 Cent (2016).