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System

Glossar

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Sachleistungsprinzip

Das Sachleitsungsprinzip bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch darauf haben, beim Arzt und Zahnarzt kostenfrei behandelt zu werden sowie verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausgehändigt zu bekommen, ohne sie bezahlen zu müssen.

Gesetzlich erlaubt sind allerdings Zuzahlungen. Der Arzt bekommt sein Honorar nicht direkt vom Patienten, sondern von den Kassenärztlichen Vereinigungen, die für diesen Zweck Gelder von den Krankenkassen erhalten. Das System ist für den Versicherten praktisch, lässt ihn aber über die von ihm verursachten Kosten im Unklaren. Auf Wunsch kann ein Patient eine sogenannte Patientenquittung vom Arzt verlangen, die ihm eine Übersicht über die Behandlungskosten liefert. Die Alternative zum Sachleistungsprinzip ist das Kostenerstattungsprinzip.

 

 

Screening-Einheit

Eine Screening-Einheit besteht aus einer oder mehreren Standorten für die Mammographie-Untersuchungen zur Brustkrebsvorsorge und für die Abklärungsdiagnostik, in denen Verdachtsfälle abgeklärt werden. Jede Screening-Einheit wird von programmverantwortlichen Ärzten geleitet.

 

Diese müssen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen ihre fachliche Qualifikation, notwendige apparative Ausstattung sowie die erforderliche Mindestzahl an Screening-Mammographien nachweisen. Eine Screening-Einheit umfasst in der Regel einen Einzugsbereich von 800.000 bis zu einer Million Einwohner. Die regionale Aufteilung nehmen die KVen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf Landesebene vor. Jede Screening-Einheit ist zusätzlich einem Referenzzentrum zugeordnet.

Strukturqualität

Strukturqualität bezeichnet die Qualität der persönlichen Qualifikationen des Arztes sowie der apparativen, technischen und räumlichen Voraussetzungen der Praxis. Darüber hinaus unterscheidet man Prozessqualität und Ergebnisqualität. Sie beziehen sich zum einen auf die Vorgänge in der Patientenversorgung, zum anderen auf deren Ergebnisse.

Strukturverträge

In Strukturverträgen vereinbaren Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen neue organisatorische Versorgungsformen mit differenzierten Honorierungssystemen. Ziel ist es, Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Strukturverträge gibt es unter anderem zur Förderung des ambulanten Operierens und von Arzt-/Praxisnetzen.