Versorgung verbessern – Innovationen fördern
Mit dem Innovationsfonds wird die Erprobung von neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen und von Projekten zur Versorgungsforschung finanziell gefördert. Das Ziel: die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln. Hierfür stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Innovationsfonds wurde durch das Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und hat im Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen. Mehr als 500 Projekte wurden seitdem gefördert. Mit dem Digital-Gesetz, das der Bundestag im März 2024 verabschiedet hat, wurde der Innovationsfonds als Förderinstrument verstetigt. Angesiedelt ist er beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
KBV ist Mitglied im Innovationsausschuss
Über die Vergabe der Fördermittel des Fonds entscheidet ein Innovationsausschuss, der auch die konkreten Förderschwerpunkte und -kriterien festlegt.
Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesministerien für Gesundheit, Bildung und Forschung sowie die KBV. Experten aus Wissenschaft und Versorgungspraxis beraten den Ausschuss bei der Projektauswahl.