Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 27.05.2024

Innovationsfonds

Versorgung verbessern – Innovationen fördern

Mit dem Innovationsfonds wird die Erprobung von neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen und von Projekten zur Versorgungsforschung finanziell gefördert. Das Ziel: die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln. Hierfür stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Innovationsfonds wurde durch das Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und hat im Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen. Mehr als 500 Projekte wurden seitdem gefördert. Mit dem Digital-Gesetz, das der Bundestag im März 2024 verabschiedet hat, wurde der Innovationsfonds als Förderinstrument verstetigt. Angesiedelt ist er beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

KBV ist Mitglied im Innovationsausschuss

Über die Vergabe der Fördermittel des Fonds entscheidet ein Innovationsausschuss, der auch die konkreten Förderschwerpunkte und -kriterien festlegt.

Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesministerien für Gesundheit, Bildung und Forschung sowie die KBV. Experten aus Wissenschaft und Versorgungspraxis beraten den Ausschuss bei der Projektauswahl.

Bewerbung entsprechend den Förderkriterien

Eine Projektförderung beantragen können unter anderem Vertragsärzte, Praxisnetze, Fach- und Berufsverbände sowie Kassenärztliche Vereinigungen. Von Vorteil sind dabei Kooperationen mit Krankenkassen und/oder Krankenhäusern, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Antrag.

Je nachdem, ob es sich um die Erprobung einer neuen Versorgungsform oder um ein Projekt zur Versorgungsforschung handelt, gelten unterschiedliche Kriterien für eine Förderung mit Mitteln des Innovationsfonds:

Neue Versorgungsformen

Förderfähig sind insbesondere Projekte, die die sektorenübergreifende Versorgung verbessern können und das Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen übernommen zu werden.

Weitere Kriterien für eine Förderung:

  • Das Projekt verbessert die Qualität und Effizienz der Versorgung.
  • Versorgungsdefizite werden behoben.
  • Die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, -einrichtungen und Berufsgruppen wird optimiert.
  • Das Projekt beinhaltet interdisziplinäre und fachübergreifende Ansätze.
  • Patientinnen und Patienten werden bei der Planung, Steuerung oder Projektumsetzung beteiligt.
  • Die Umsetzungskosten des Projekts stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
  • Das Projekt wird evaluiert. Das Konzept dafür muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, die Kosten der Evaluation werden ebenfalls gefördert.

Bei einem Förderantrag für eine neue Versorgungsform soll den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in der Regel eine Krankenkasse beteiligt werden. Der Einsatz und die Erforschung von Produktinnovationen stehen dabei nicht im Fokus förderfähiger Projekte.

Versorgungsforschung

Es gibt drei Typen von Forschungsprojekten:

  • Forschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind
  • Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung und insbesondere zur Evaluation von Richtlinien des G-BA
  • Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht

Sie müssen vor allem folgende Kriterien erfüllen, um eine Chance auf Förderung zu haben:

  • Das Projekt ist für die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz relevant.
  • Es weist wissenschaftliche und methodische Qualität auf.
  • Die Antragstellenden besitzen entsprechende Qualifikationen und Vorerfahrungen.
  • Die Ressourcen- und Finanzplanung ist angemessen.

Die Förderung soll insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugutekommen, steht prinzipiell aber jedem anderen mit entsprechender Expertise offen.

Einstufige oder zweistufige Verfahren

Seit März 2024 sind Förderanträge nicht mehr nur in zweistufigen, sondern alternativ in einstufigen Verfahren möglich. Zweistufig bedeutet, dass Interessenten zunächst ihre Projektskizzen einreichen. Im zweiten Schritt werden ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen vollständigen Antrag zu formulieren. Zu diesem erfolgt die eigentliche Förderentscheidung. 

Die Verfahrensart hängt unter anderem von der Laufzeit der Projekte ab:

Neue Versorgungsformen

  • Projekte mit kurzer Laufzeit (bis zu 24 Monate): einstufiges Antragsverfahren
  • Projekte mit langer Laufzeit (bis zu 48 Monate): einstufiges Antragsverfahren
  • Projekte mit langer Laufzeit (bis zu 48 Monate): zweistufiges Antragsverfahren

Versorgungsforschung

  • einstufiges Antragsverfahren (auch bei Projekten zur Weiterentwicklung von Leitlinien)

Förderbekanntmachungen, Fristen, Anträge

Die Themenschwerpunkte und Förderkriterien legt der Innovationsausschuss fest. Erst danach ist es möglich, einen Antrag zu stellen. Die aktuellen Förderbekanntmachungen, Ausschreibungs- und Bewerbungsfristen sowie Antragsformulare gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Hinweise zum Förderantrag

In den Förderbekanntmachungen sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Projektantrag detailliert beschrieben. Die wichtigsten Punkte hat die KBV in einer Checkliste zusammengefasst.

Begründung

Aus dem Förderantrag muss deutlich hervorgehen, wie mit dem Projekt die Ziele des Innovationsfonds erreicht werden sollen und worin der innovative Ansatz des Vorhabens besteht.

Partner (Neue Versorgungsformen)

Um für eine Förderung über den Innovationsfonds infrage zu kommen, sollten Projekte eine gewisse Flächenwirkung erreichen. Nur so ist gewährleistet, dass im Rahmen der Evaluation die geforderte Evidenz zur Wirksamkeit der Versorgungsinnovation gewonnen werden kann. Entscheidend ist also, dass kompetente Partner gemeinsame Vorhaben entwickeln und sich stabile Projektstrukturen geben.

Projektmanagement

Eine stringente Zeit- und Kostenplanung ist wichtig: Die Höhe der beantragten Fördermittel muss plausibel begründet werden und den Anforderungen an eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel entsprechen.

Rechtliches (Neue Versorgungsformen)

Wer sind die Vertragsparteien, auf welcher rechtlichen Grundlage steht das Vorhaben? Gegebenenfalls sind vergaberechtliche Aspekte zu beachten.

Evaluation

Wie und von wem werden die Ergebnisse gemessen? Wie werden sie dargestellt? Ein überzeugendes, auf wissenschaftlichen Kriterien basierendes Evaluationskonzept ist unabdingbare Voraussetzung eines erfolgreichen Antrags.

Übertragbarkeit bzw. Nachhaltigkeit des Projekts

Wie kann die neue Versorgungsform nach Ablauf der Förderung dauerhaft in die Versorgung übernommen werden? Wie können die in dem Versorgungsforschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden?

Förderfähige Kosten

Wer einen Förderantrag beim Innovationsausschuss stellen möchte, kann sich auf einen themenspezifischen oder themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben. Voraussetzung: Die Projekte entsprechen den allgemeinen Förderkriterien. Folgende Kosten werden gefördert:

Neue Versorgungsformen

Förderfähig sind nur Kosten, die bisher nicht zur Regelversorgung zählen und daher nicht über EBM oder DRG erstattet werden.

Dazu zählen neben Kosten für gesundheitliche Versorgungsleistungen außerhalb der Regelversorgung insbesondere Kosten für Projektmanagement sowie Koordinierungs- und Evaluationskosten.

Investitions- und Entwicklungskosten können gefördert werden, wenn sie unmittelbar für die Projektumsetzung notwendig und wirtschaftlich verhältnismäßig sind.

Versorgungsforschung

Förderfähig sind projektbedingte Personal- und Sachkosten, außerdem Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragsteller (angesprochen sind insbesondere Forschungseinrichtungen) zuzurechnen sind. Gegebenenfalls werden auch weitere Kosten gefördert, wenn sie unmittelbar für das Forschungsvorhaben notwendig und wirtschaftlich verhältnismäßig sind.

Von der Idee zur Praxis

Nicht nur in Großprojekten, sondern auch in kleineren Projekten steckt häufig ein hohes innovatives Potential. Die KBV setzt sich deshalb für eine breite Nutzung des Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung ein.

Um einen überzeugenden Förderantrag zu erarbeiten, ist es wichtig, dass sich geeignete Partner gemeinsam engagieren. Hierbei kann die KBV mit ihrem großen Netzwerk unterstützen. Ausgewählte interessante Projekte kann sie aktiv von der Konzeptentwicklung bis zur Antragsstellung begleiten.