Den sicheren Umgang mit personenbezogen Daten regelt die DSGVO, kurz für Datenschutz-Grundverordnung. Europaweit, seit 2018.
Für die Praxen allerdings teils zu ungenau, oder nicht passend.
Daher hat der Gesetzgeber die KBV damit beauftragt, diese Regelungen für Praxen zu übersetzen, zu vereinheitlichen und verbindlich zu regeln: im Einvernehmen mit dem BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – in der so genannten IT-Sicherheitsrichtlinie.
Wieviel Sicherheit nötig ist, richtet sich nach zwei Punkten: der Anzahl derjenigen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind und dem Umfang der Datenverarbeitung.
Obendrauf kommen zusätzliche Anforderungen für Praxen, die mit medizinischen Großgeräten arbeiten. Aber auch für die dezentralen Komponenten der Telematik Infrastruktur, wie zum Beispiel dem Konnektor.
Mit Blick auf neue Bedrohungsszenarien und technische Entwicklungen wird die Richtlinie immer wieder angepasst und weiterentwickelt. Die Praktikabilität für Praxen steht dabei immer im Vordergrund.
Eine zweite Richtlinie definiert die Zertifizierung der IT-Dienstleister, auch die wurde von der KBV erarbeitet.
Wer sich also mit der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie in seiner Praxis unsicher ist, findet auf der Internetseite der KBV ein Verzeichnis zertifizierter Dienstleister.
Dort steht auch ein ganzes Infopaket für Praxen zur IT-Sicherheitsrichtlinie bereit.
Neben Anwendungshinweisen findet man dort auch Musterdokumente, zum Beispiel für den Einsatz von Diensthandys. Diese Musterdokumente können einfach an die jeweilige Praxissituation angepasst werden.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Online-Plattform hub.kbv.de
Die Seite wird stetig aktualisiert und bei Bedarf um neue Informationen erweitert.