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aktualisiert am 13.07.2022

Kommunikationsdienste

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Unser Schriftverkehr hat schon große Sprünge hinter sich; nun kommt ein weiterer Schritt hinzu: elektronisch und sicher, mit KIM.

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Der Informationsaustausch im deutschen Gesundheitswesen soll immer häufiger elektronisch erfolgen; und dann nur noch über KIM: etwa zwischen Praxis und Praxis oder zwischen Praxis und Klinik oder zwischen Praxis und Krankenkasse.

Ein Beispiel hierfür ist die eAU. Dabei müssen die Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an die Krankenkasse des Patienten versenden – und zwar elektronisch, per KIM.

Und das so einfach, wie das Versenden einer eMail. Aber mit deutlich höherem Sicherheitsstandard.

KIM nutzt dafür die Telematikinfrastruktur.

Und: Eine KIM-Nachricht ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

Das heißt: Die eAU verlässt Ihre Praxis verschlüsselt, durchläuft verschlüsselt die TI und wird erst bei der Krankenkasse wieder entschlüsselt.

Nur Sie als Sender und die Krankenkasse als Empfänger können die Inhalte der eAU sehen und bearbeiten oder verarbeiten; für Sie ganz einfach innerhalb des Praxisverwaltungssystems.
Allerdings: Beide Seiten müssen den KIM-Standard nutzen.
In der Praxis benötigen Sie hierfür:
ein Software-Update auf den E-Health- oder besser den ePA-Konnektor,
einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Dienst,
und einen elektronischen Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0.
Dieser ist wichtig für die qualifizierte elektronische Signatur, beispielsweise auch für den eArztbrief.

Infos zu den KIM-Diensten erhalten Sie bei der gematik, bei Ihrem PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.
Sie können jeden KIM-Dienst frei wählen; unabhängig von Ihrem PVS. Beispielsweise auch kv.dox von der KBV.
Der Weg zu Ihrem erweiterten Schriftverkehr mit KIM ist nur ein kleiner Schritt, der sich lohnt.

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Die KBV bietet einen eigenen KIM-Dienst, speziell für Niedergelassene, an: kv.dox.

KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief.

Bereit für den eArztbrief?

Alle Praxen sollen den elektronischen Arztbrief nutzen. Sie benötigen dafür unter anderem einen KIM-Dienst, der im PVS installiert werden muss. 

Alle Informationen zum eArztbrief

Detaillierte Informationen zu KIM

Funktion

KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM sich in die Praxisverwaltungssysteme integrieren lassen soll, wird die Kommunikation dann besonders einfach und komfortabel sein.

Der Dienst ist erforderlich für weitere Anwendungen; zunächst sind das:

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ersetzt seit dem 1. Oktober 2021 die Papier-AU (Muster 1). 
  • eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. 

Einzelne Anwendungen via KIM kann die Praxis über den EBM abrechnen.

alles zur eAU
weitere Informationen zum eArztbrief

Anbieter

Verschiedene Hersteller bieten einen solchen KIM-Dienst an. Praxen können den Anbieter frei wählen, da jeder Dienst mit jedem PVS kompatibel sein muss. So lautet die Vorgabe der gematik, die für die Zulassung der KIM-Dienste zuständig ist. Auch die KBV offeriert den Praxen einen passgenauen KIM-Dienst, speziell für die Bedürfnisse von Niedergelassenen: kv.dox. Der bereits bestehende Kommunikationsdienst KV-Connect des KV-Systems wird auf den KIM-Standard überführt und zum 20. Oktober 2025 abgeschaltet. 

kv.dox, der KIM-Dienst für Praxen

Fachportal mit Zulassungsübersicht der gematik (unter "Produkttyp" "Anbieter sVÜmD_KOM-LE" auswählen)

Technische Voraussetzungen

Grundlage für KIM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor. Diese unterstützen die qualifizierte elektronische Signatur. Die Software-Updates sind flächendeckend erhältlich. Praxen sollten sich für weitere Informationen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden.  

Daneben sind folgende Komponenten und Dienste notwendig:

  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter 
  • Client-Modul für KIM (wird vom Anbieter gestellt)
  • PVS-Modul für eine einfache Integration und Nutzung des KIM-Dienstes
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand etwa von eArztbriefen

weitere Informationen zur TI-Ausstattung

Erstattung: Technik- und Betriebskosten

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.

weitere Informationen zur neuen TI-Finanzierung