Krankenhauseinweisungs-Richtlinie
In der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss die Verordnung von stationärer Krankenhausbehandlung.
In der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss die Verordnung von stationärer Krankenhausbehandlung.
Die Verordnung von Krankenhausbehandlung erfolgt auf Formular 2. Sie gilt so lange, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen ist. Neben Ärzten dürfen auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Krankenhausbehandlung verordnen.
Vertragsärzte haben vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung abzuwägen, ob sie selbst, gegebenenfalls mit Einbindung der häuslichen Krankenpflege, die ambulante Behandlung fortsetzen können oder ob es ausreicht, den Patienten ambulant weiter zu behandeln und so eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden. Laut Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) ist eine solche ambulante Weiterbehandlung, gegebenenfalls auf Überweisung, beispielsweise möglich durch:
Die ambulante Behandlung hat Vorrang vor der stationären Behandlung, wenn das Behandlungsziel zweckmäßig und ohne Nachteil für die Patienten mit den Mitteln der ambulanten Versorgung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.
Krankenhausbehandlung kann vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt werden, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist.
Sie umfasst die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Zugelassene Krankenhäuser sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind oder Krankenhäuser, für die ein Versorgungsvertrag gemäß § 109 Abs. 1 SGB V besteht.
Bevor der Vertragsarzt eine Krankenhausbehandlung verordnet, muss er abwägen, ob er selbst, gegebenenfalls unter Einbindung der häuslichen Krankenpflege, die ambulante Behandlung fortsetzen kann oder ob eine ambulante Weiterbehandlung – gegebenenfalls auf Überweisung – ausreicht.
Eine ambulante Weiterbehandlung ist beispielsweise möglich durch:
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