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Verordnungssteuerung

Medikationskatalog

Der Medikationskatalog der KBV unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei einer evidenzbasierten und patientenorientierten Verordnungsentscheidung. Für ausgewählte Indikationen werden – abhängig von der Evidenz – die zugelassenen Wirkstoffe als „Standard“, „Reserve“ oder „nachrangig“ eingestuft. Ziel ist, dass Ärztinnen und Ärzte den überwiegenden Anteil der Verordnungen entsprechend dieser Empfehlungen vornehmen. Die freie Therapieentscheidung im Einzelfall bleibt unberührt.

In mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen hat der Medikationskatalog die Richtgrößenprüfung abgelöst, die früher die Regelprüfmethode bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gewesen war. In Sachsen und Thüringen ist der Medikationskatalog – neben der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement – zudem ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzepts Arzneimittelversorgung (ABDA-KBV-Modell).

Einstufung der Wirkstoffe im Medikationskatalog

Standard

Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die für den überwiegenden Anteil der Patientinnen und Patienten zur Behandlung der jeweiligen Indikation in Frage kommen.

Reserve

Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die Patientinnen und Patienten verordnet werden, für die eine Behandlung mit den Standardwirkstoffen nicht in Frage kommt – zum Beispiel wegen einer Unverträglichkeit.

Nachrangig

Die übrigen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die nicht unter die Definition „Standard“ oder „Reserve“ fallen. Hierunter können auch Wirkstoffe subsumiert sein, die die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber in der Gesamtschau als „Nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.

Medikationskatalog nach Indikationen

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