Medikationskatalog
Der Medikationskatalog der KBV unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei einer evidenzbasierten und patientenorientierten Verordnungsentscheidung. Für ausgewählte Indikationen werden – abhängig von der Evidenz – die zugelassenen Wirkstoffe als „Standard“, „Reserve“ oder „nachrangig“ eingestuft. Ziel ist, dass Ärztinnen und Ärzte den überwiegenden Anteil der Verordnungen entsprechend dieser Empfehlungen vornehmen. Die freie Therapieentscheidung im Einzelfall bleibt unberührt.
In mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen hat der Medikationskatalog die Richtgrößenprüfung abgelöst, die früher die Regelprüfmethode bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gewesen war. In Sachsen und Thüringen ist der Medikationskatalog – neben der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement – zudem ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzepts Arzneimittelversorgung (ABDA-KBV-Modell).