Mutterpass
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Ausschließlich die dort aufgeführten Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen, wie sie laut Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.
Im Mutterpass werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren, zum Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls zu aufgetretenen Komplikationen eingetragen.
Hier finden Sie weitere Informationen beim G-BA zum Mutterpass.