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Stand 01.11.2024

Patientenrechte

Das Patientenrechtegesetz: Hinweise für Patienten

Welche Rechte habe ich als Patient? Der Gesetzgeber hat diese Frage mit dem Patientenrechtegesetz beantwortet. Es fasst die Rechtsprechung zusammen, die vorher auf vielen unterschiedlichen Gesetzen und Urteilen beruhte.

Das Patientenrechtegesetz

Informationspflicht des Arztes, Dokumentation der Behandlung, Einsicht in die Patientenakte – diese und weitere wichtige Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz. Seit seinem Inkrafttreten im Februar 2013 bildet es die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten.

Pflicht zur Information und Aufklärung

Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass Sie als Patient zu Beginn und während der Behandlung „in verständlicher Weise“ über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informiert werden müssen. Auch die Aufklärung – etwa über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung – muss für Sie als Patient „verständlich“ sein. Einem medizinischen Eingriff müssen Sie immer erst zustimmen. Dabei können Sie Ihre Einwilligung „jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen“.

Fragen und Antworten zur Patientenakte

Gerade die Patientenakte wirft immer wieder Fragen auf. So dürfen Patienten beispielsweise „unverzüglich“ Einsicht in ihre „vollständige“ Patientenakte verlangen. Sie sind dabei aber nach wie vor an Sprechzeiten gebunden. Auch haben Sie als Patient kein Recht darauf, die Original-Dokumentation des Arztes mitzunehmen. Sie dürfen allerdings eine Kopie Ihrer Patientenakte verlangen, ohne dies begründen zu müssen. Das erstmalige Ausstellen der Kopie muss kostenlos sein. Für alle weiteren Kopien darf die Praxis eine Gebühr berechnen.

Informations- und Beratungsangebote

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit informieren auf ihren Internetseiten ausführlich über Patientenrechte und das Patientenrechtegesetz. Unterstützung bietet auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) – eine gemeinnützige Institution, deren Auftrag es ist, Ratsuchenden kostenfrei Informationen und individuelle Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen zu geben.

Bundesweites Patiententelefon der UPD
Tel. 0800 011 77 22

Weitere Infos: www.patientenberatung.de

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