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Stand 12.02.2025

Prävention

Darmkrebsfrüherkennung

Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs wird seit 2019 als organisiertes Darmkrebsscreening angeboten: Anspruchsberechtigte Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren erhalten von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs. Zu dem Früherkennungsprogramm gehören neben der Beratung der Okkultbluttest und die präventive Darmspiegelung.

Regelmäßige Einladungen

Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebs-Früherkennung ein. Der Einladung liegt eine ausführliche Information über das Darmkrebs-Früherkennungsprogramm bei.

Ausführliches Beratungsgespräch ab 50

Der Anspruch auf ein einmaliges Beratungsgespräch über das kolorektale Karzinom und auf Informationen über das Früherkennungsprogramm gilt für Frauen und Männer ab 50 Jahren. Es kann von allen Vertragsärzten angeboten werden, die Leistungen zur Krebsfrüherkennung erbringen, also neben Hausärzten unter anderem auch von Gynäkologen und Urologen. Abgerechnet wird das Beratungsgespräch über die Gebührenordnungsposition 01740.

Koloskopie für Männer ab 50

Männer haben bereits ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen liegt die Altersgrenze für die Koloskopie bei 55 Jahren. Eine erneute Vorsorgeuntersuchung kann nach Ablauf von neun Kalenderjahren durchgeführt werden.

Regelungen zum iFOBT-Test

Ab 50 Jahren kann bei Frauen und Männern jährlich ein Test auf okkultes Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) durchgeführt werden, ab 55 alle zwei Jahre, wenn sich die Person gegen eine Darmspiegelung entscheidet.

Aktuelles

Beim Darmkrebs-Screening-Programm können zukünftig auch Frauen bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie in Anspruch nehmen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich beschlossen. Zudem wurden die Intervalle bei den Stuhltests vereinheitlicht. Die Änderungen treten frühestens ab 1. April in Kraft. Dann können sich Frauen und Männer ab 50 Jahren zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden. Mehr

Stuhltest iFOBT

Der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl erfolgt mit einem sogenannten immunologischen Stuhlbluttest (iFOBT-Test). Der Arzt, der die Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom durchführt, gibt den Stuhltest an den Patienten aus. Die Auswertung des Tests erfolgt im Labor.

Hinweise zu Abrechnung und Vergütung

GOP für Ausgabe und Beratung

Ärzte, die den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom veranlassen, rechnen die GOP 01737 (Bewertung 57 Punkte) ab. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung. Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten.

Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen dürfen die GOP 01737 abrechnen. Hausärzte können den immunologischen Test auch beim Check-up 35 ausgeben – sofern die Patienten das Anspruchsalter von 50 Jahren erreicht haben.

Für eine bestmögliche Ergebnisqualität ist es wichtig, dass die Stuhlprobe möglichst schnell ausgewertet wird: Deshalb sollten Ärzte ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie die Probe möglichst am Tag nach der Abnahme abgeben. Der Arzt veranlasst dann spätestens am darauffolgenden Werktag die Untersuchung in einem Labor, das solche Untersuchungen durchführen darf.

GOP für Laboruntersuchung

Für die Untersuchung der Stuhlprobe im Labor gibt es zwei GOP: die GOP 01738 (Bewertung 75 Punkte) bei einer präventiven Untersuchung und die GOP 32457 (Bewertung 6,21 Euro) bei einer kurativen Untersuchungsindikation. In den Laborleistungen enthalten sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem.

Entsprechend der geänderten Früherkennungs-Richtlinie wurde der Test als Leistung des Speziallabors, die eine vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) voraussetzt, in den EBM aufgenommen. Die Durchführung des iFOBT dürfen somit nur die Ärzte vornehmen, die eine Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung haben. Sie sind zudem verpflichtet, Angaben wie verwendete Tests, Ergebnisse der externen Qualitätssicherung, Gesamtzahl der untersuchten und der positiven Proben zur Evaluation des Früherkennungsprogramms zu erfassen und an die KV zu übermitteln.