Praxisinformationen von A bis Z
Den thematischen Schwerpunkt der PraxisInfos bilden Hinweise zur Umsetzung und Anwendung neuer Regelungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Praxis.
-
-
Ambulante Komplexversorgung: Ein neues Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen - Hinweise zu Teilnahme, Leistungsspektrum und Vergütung
Für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gibt es ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Sie soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben.
Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut. Wie das Programm aufgebaut ist, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die zusätzlichen Leistungen vergütet werden, fasst diese PraxisInfoSpezial zusammen.
-
-
Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln - Informationen in der Verordnungssoftware: Was Praxen wissen sollten
Die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte von besonderer Bedeutung: Der Stellenwert eines neuen Arzneimittels im Vergleich zum Therapiestandard wird damit frühzeitig transparent. Zudem erfahren sie, welche Patientengruppen vom neuen Medikament besonders profitieren und welche Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung zu beachten sind. Die wichtigsten Punkte stellt diese Praxisinformation vor.
-
-
Im Ausland Krankenversicherte
Für im Ausland Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Sie enthält auch eine Checkliste und Ansichtsformulare für den schnellen Überblick.
-
-
Datenschutz-Grundverordnung - Was Praxen dazu wissen müssen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem schon zuvor geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes deutlich härtere Sanktionen. Was niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tun müssen, stellt diese Praxisinformation vor.
-
-
Apps auf Rezept - Digitale Gesundheitsanwendungen: Hinweise zur Verordnung, Abrechnung und Vergütung
Neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. Was ärztliche und psychotherapeutische Praxen über die Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt diese Praxisinformation vor
-
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der „gelbe Schein“ ist passe: Das Formular 1 wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bundesweit abgelöst. Ärztinnen und Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber rufen sie dort elektronisch ab. Wie das funktioniert und was Praxen dazu noch wissen sollten, fasst diese Praxisinformation zusammen.
-
-
Die ePA ab 2025: Informationen unter anderem zu Befüllung, Zugriffsrechten und Anforderungen an das Praxisverwaltungssystem
- PraxisInfoSpezial: ePA 2025 - Vom Befüllen bis Dokumentieren: Antwort auf rechtliche Fragen (Stand: , PDF, 354 KB)
- PraxisInfoSpezial: ePA 2025 - Fragen und Antworten (Stand: , PDF, 378 KB)
- PraxisInfoSpezial: ePA 2025 - Basisinformationen zu Inhalten, Zugriffsrechten und Pflichten (Stand: , PDF, 838 KB)
- Auf einen Blick - Die elektronische Patientenakte ab 2025 in der Praxis (Stand: , PDF, 114 KB)
- PraxisInfoSpezial: ePA 2025 - Anforderungen an das Praxisverwaltungssystem (Stand: , PDF, 322 KB)
-
-
Der elektronische Arztbrief
Mit dem elektronischen Arztbrief (eArztbrief) können Ärzte und Psychotherapeuten wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell und komfortabel austauschen. Die Übermittlung via KIM stellt eine sichere Alternative zum Post- und Fax-Versand dar und funktioniert zudem so einfach wie bei einer herkömmlichen E-Mail. Was dafür notwendig ist und wie der eArztbrief funktioniert, erläutert diese Praxisinfo.
-
-
Elektronischer Medikationsplan - Anwendungen in der TI
Welche Arzneimittel nimmt die Patientin ein? Sind Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt? Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und auch Psychotherapeuten können sie mit Zustimmung des Versicherten jederzeit einsehen. Wie der eMP funktioniert und wie Praxen ihn nutzen können, erläutert diese PraxisInfo.
-
-
Elektronisches Rezept - Anwendungen der TI
Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) hat begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können und wie das eRezept funktioniert, erläutert diese PraxisInfo.
-
-
Genetische Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung - Hinweise für veranlassende Ärztinnen und Ärzte
Genetische Untersuchungen spielen bei der Klassifizierung, Therapieentscheidung und Prognose für Krankheiten eine immer größere Rolle. Jeder Vertragsarzt und jede Vertragsärztin kann sie grundsätzlich durchführen. Dabei gelten besondere Anforderungen – sie reichen von der fachlichen Qualifikation über die Beratung des Patienten bis zur Übermittlung des Ergebnisses.
Aufgrund der Bedeutung genetischer Untersuchungen auf ererbte Eigenschaften für den Einzelnen und in der Regel auch für dessen Angehörige hat der Gesetzgeber die Anforderungen für humangenetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken in einem speziellen Gendiagnostikgesetz (GenDG) konkretisiert. Das Gesetz ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft und gilt neben dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Bestimmungen über die abrechnungsfähigen Leistungen enthält.
Die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes und des EBM sind somit von Ihnen als Vertragsärztin oder als Vertragsarzt zu beachten, wenn Sie humangenetische Untersuchungen durchführen. Für tumorgenetische Untersuchungen auf erworbene somatische genetische Veränderungen sind die Abrechnungsbestimmungen des EBM zu beachten. Das Gendiagnostikgesetz umfasst diese Untersuchungen nicht.
Was Sie bei welchen genetischen Untersuchungen beachten sollten, fasst diese PraxisInfoSpezial zusammen. Dabei wird zwischen humangenetischen Untersuchungen auf ererbte Eigenschaften und tumorgenetischen Untersuchungen auf erworbene somatische genetische Veränderungen unterschieden.
-
-
Häusliche Krankenpflege: "Blankoverordnung" ab Juli 2024 möglich
Bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege ist es ab Juli möglich, für bestimmte Maßnahmen eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen, zum Beispiel bei der Kompressionsbehandlung oder bei der akuten Wundbehandlung. In dem Fall können Ärztinnen und Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer einer konkreten Maßnahme an die Pflegefachkraft übertragen. Damit dies auf dem Verordnungsformular möglich ist, gibt es unter anderem neue Ankreuzfelder. Was Ärztinnen und Ärzte wissen sollten, stellt diese PraxisInfo vor.
-
-
Heilmittel: Blankoverordnung bei Ergotherapie und Physiotherapie
Ärzte und Psychotherapeuten können bei bestimmten Heilmitteln eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen. In dem Fall machen sie keine näheren Angaben zum Heilmittel, zur Menge und Frequenz der Behandlung, sondern die Heilmitteltherapeuten treffen diese Entscheidung. Letztere übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung. Möglich ist die Blankoverordnung bei Ergotherapie (seit April 2024) und Physiotherapie (ab November 2024).
-
-
Informationen und Hinweise zur saisonalen Influenza
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Das gilt auch für die Grippeimpfung. So sinkt besonders in den Risikogruppen bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit schwerer oder tödlicher Verläufe einer Grippeerkrankung. Auch wer sich trotz einer Impfung ansteckt, ist besser geschützt. Denn viele Studien zeigen, dass die Erkrankung bei Geimpften milder verläuft als bei Ungeimpften.
-
-
IT-Sicherheit: Praxen im Visier von Hackern und Trojanern - Beispiele und Tipps zur Prävention
Die Bedrohung durch Erpressungssoftware (auch Ransomware oder Verschlüsselungstrojaner) hat weltweit massiv zugenommen – auch im Gesundheitswesen. Die Vorgehensweise der Hacker ähnelt sich und häufig findet ungewollt eine aktive „Mitarbeit“ der Betroffenen selbst statt – etwa durch Anklicken eines Links. In der Folge eines Angriffs werden beispielsweise Zugänge gesperrt, Daten geklaut, verschlüsselt und anschließend ein „Lösegeld“ gefordert. Die folgenden Beispiele aus der Praxis sollen für das Thema sensibilisieren und Handlungsoptionen für den Ernstfall aufzeigen.
-
-
Kodierunterstützung: Dauerdiagnosen - Hinweise zur Übernahme in die Abrechnung
Dauerdiagnosen können auch mit der neuen Kodierunterstützung in die Abrechnung übernommen werden. Denn alle wichtigen Funktionen stehen weiterhin in der Praxissoftware bereit. Welche das sind und welche neuen Anwendungen Ärzte und Psychotherapeuten hinsichtlich der Dauerdiagnosen freiwillig nutzen können, zeigt diese PraxisInfo.
-
-
Konnektorentausch - Was Praxen zum Ablauf der TI-Komponenten wissen sollten
Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Da die ersten Geräte seit Spätherbst 2017 auf dem Markt sind, steht nun ein Austausch dieser Chips an. Wie das in der Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert diese Praxisinformation.
-
-
Krankenbeförderung - Hinweise zur Verordnung
Die Verordnung einer Krankenbeförderung zur stationären oder ambulanten Behandlung wirft immer wieder Fragen auf: In welchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten? Kann eine Verordnung auch nachträglich erfolgen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? Diese Praxisinformation fasst zusammen, was Ärzte und Psychotherapeuten wissen sollten.
-
-
-
Manuelle Lympdrainage ohne Zeitvorgabe verordnen: Übersicht und Hinweise für Arztpraxen
Seit Oktober 2024 können Ärztinnen und Ärzte manuelle Lymphdrainage (MLD) bei bestimmten Ödemen auch ohne Vorgabe der Therapiezeit verordnen. Ob im Einzelfall 30, 45 oder 60 Minuten Lymphdrainage erforderlich sind, darf der Therapeut entscheiden. Das soll Arztpraxen entlasten und nachträgliche Rücksprachen oder Abstimmungen zur benötigten Behandlungszeit manueller Lympdrainagen vermeiden.
In welchen Fällen eine MLD-Verordnung ohne Zeitvorgabe möglich ist, darüber informiert diese PraxisInfo. Entscheidend ist der ICD-10-Kode, der auch das Stadium des Ödems klassifiziert.
-
-
Notfalldatenmanagement - Anwendungen in der TI
An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente werden eingenommen? Vor allem im medizinischen Notfall kann es für Ärzte wichtig sein, schnell Antwort zu haben. Das Notfalldatenmanagement (NFDM), eine Anwendung in der Telematikinfrastruktur (TI), zielt genau darauf ab. Dabei werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten gespeichert. Wie das NFDM funktioniert und welche Rolle die Praxen dabei spielen, erläutert diese Praxisinfo.
-
-
Nagelspangenbehandlung als Heilmittel verordnen
Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärztinnen und Ärzte eine Podologie verordnen:
- beim diabetischen Fußsyndrom
- bei krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms
Neu seit 1. Juli 2022 ist, dass eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann. Konkret geht es um die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an unteren Extremitäten.
Die KBV bietet dazu eine PraxisInfo an.
-
-
Psychotherapeuten können Ergotherapie verordnen - Hinweise für die Praxis
Seit Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.
Hintergrund ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, mit dem die Befugnisse der Vertragspsychotherapeuten erweitert wurden. Näheres zum Indikationsspektrum, zu den verordnungsfähigen Leistungen und wie die Verordnung erfolgt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Die Praxisinformation fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
-
-
Gutachtertätigkeit für die ambulante Psychotherapie - Handbuch für Gutachterinnen und Gutachter
Das Gutachterverfahren dient der Feststellung, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.
-
-
Ambulante psychotherapeutische Versorgung: Erprobung eines QS-Verfahrens in Nordrhein-Westfalen - Hinweise für teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Die ambulante Psychotherapie wird künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung(QS) begleitet. Es wird ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt, bevor es bundesweit eingeführt werden soll.
Die Erprobung ist wichtig, da das neue Verfahren „QS ambulante Psychotherapie“ die gesamte kollektivvertragliche psychotherapeutische Versorgung betrifft. Für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, müssen Praxen künftig bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. In die Auswertung fließen darüber hinaus Daten aus einer Patientenbefragung ein. Jeder Erwachsene, der eine Einzeltherapie erhalten hat, wird dazu nach Abschluss der Behandlung befragt.
Was Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe dazu wissen müssen, fasst diese PraxisInfoSpezial zusammen
-
-
Neuerungen bei der Reha-Verordnung
Zum 1. Juli 2022 erfolgten wichtige Änderungen bei der Verordnung einer medizinischen Reha zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. So sollen die Krankenkassen bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Infolge der Neuerungen wurde das Reha-Formular (Muster 61) angepasst. Was sich ändert und was auf dem Formular neu ist, fasst die KBV in einer PraxisInfo zusammen.
-
-
Formular für Reha-Sport und Funktionstraining
Seit Januar 2023 gibt es einige Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte, die Rehabilitationssport (Reha-Sport) und Funktionstraining verordnen. Auch das Formular 56 hat sich geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen, aber auch die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz. Die wichtigsten Änderungen fasst diese PraxisInfo zusammen.
-
-
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch Telemonitoring und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA) mit Kardiologinnen und Kardiologen in der Funktion eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen.
-
-
Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt - was bei der Behandlung zu beachten ist
Über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Vertragsärztinnen und -ärzte sind häufig erste Anlaufstelle, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg erleiden. Deshalb ist es gut zu wissen, wie die medizinische Versorgung der Verletzten geregelt ist und was Ärztinnen und Ärzte dabei beachten sollten. Wesentliche Punkte haben wir für Sie in dieser Praxisinformation zusammengestellt.
-
-
Stimmen die Angaben des Versicherten noch, die auf der eGK gespeichert sind? Oder hat sich zum Beispiel die Adresse oder der Versichertenstatus geändert? Dies abzugleichen, ist Sache der Praxen. Nach dem E-Health-Gesetz sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Wie der Online-Datenabgleich funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert eine PraxisInfo sowie die KBV-Themenseite VSDM.
-
-
Online in die Praxis mit der Videosprechstunde
Eine Operationswunde begutachten, die weitere Behandlung erläutern oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen: Videosprechstunden können gerade bei langen Anfahrtswegen eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Was Ärzte und Psychotherapeuten für eine Videosprechstunde benötigen, wie die Abrechnung erfolgt und was bei der Technik zu beachten ist, fasst die Praxisinformation zusammen.