Wenn der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Die PraxisNachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung | 14.12.2023

Liebe Leserinnen und Leser,

Endspurt – die Frist zur Unterzeichnung der Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung endet am 20. Dezember. Bis dahin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss erfolgen kann. Jede Stimme zählt. Mehr dazu lesen Sie in diesen PraxisNachrichten an der zweiten Stelle.

Wir danken für Ihre Unterstützung.

Beste Grüße
Ihr PraxisNachrichten-Team
 

Digitalisierung

› „Hier wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen“ – Bundestag verabschiedet Digitalisierungsgesetze

Mit scharfer Kritik hat der Vorstand der KBV auf die heute im Bundestag verabschiedeten Digitalisierungsgesetze reagiert. "Hier wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen", sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. So würden die Niedergelassenen unter Androhung von Sanktionen zur Anwendung des eRezepts verpflichtet, während Krankenhäuser einen Freifahrtschein erhielten. › Mehr

  nach oben

Praxenkollaps

› Endspurt bei der Petition: Mitzeichnungsfrist endet am 20. Dezember – Unterschriftenlisten rechtzeitig übermitteln

Die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung kann noch bis zum 20. Dezember mitgezeichnet werden. Spätestens an diesem Tag müssen auch die auf Papier gesammelten Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen sein. Praxen sollten die ausgefüllten Listen deshalb rechtzeitig absenden und nicht bis zur letzten Minute warten. › Mehr

  nach oben

Praxis-IT

› Software-Updates für eAU und eRezept jetzt einspielen

Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren. › Mehr

  nach oben

Vergütung

› Verordnungen per Video: Diese Leistungen können Praxen ab 2024 abrechnen

Ärzte und Psychotherapeuten können Leistungen, die bei der Verordnung von medizinischer Rehabilitation oder häuslicher Krankenpflege vergütet werden, ab 1. Januar auch in der Videosprechstunde abrechnen. Außerdem erhalten sie die Portokosten erstattet, wenn sie dem Patienten die jeweilige Verordnung per Post zusenden. › Mehr

  nach oben

Vergütung

› Dialysekostenpauschalen steigen zum 1. Januar

Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar analog zum Orientierungswert erhöht. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. › Mehr

  nach oben

Arbeitsunfähigkeit

› AU-Bescheinigung: Krankenkassen fragen künftig weniger Daten ab

Bei der Überprüfung von Arbeitsunfähigkeiten werden die Krankenkassen künftig weniger Daten bei Vertragsärzten abfragen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Datenerhebung durch die Krankenkassen. › Mehr

  nach oben

Telemonitoring

› Vorbereitung der Jahresstatistik: KBV stellt Informationen für telemedizinische Zentren bereit

Telemedizinische Zentren zur Überwachung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz übermitteln erstmals bis Ende April 2024 eine Jahresstatistik an ihre Kassenärztliche Vereinigung. Was sie hierfür wissen müssen, fasst die KBV in einer neuen Praxisinformation zusammen. › Mehr

  nach oben

Patientenleitlinie

› Kommentierung der neuen Patientenleitlinie Bluthochdruck ab sofort möglich

Die neue Patientenleitlinie zum Bluthochdruck steht bis zum 11. Januar zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Betroffene und Interessierte sind eingeladen, den Text kritisch zu lesen und ihre Kommentare an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin zu senden. › Mehr

  nach oben

eRezept

› eRezept-Serie Teil 10: Rezepte in der Heimversorgung

Bewohner von Pflegeheimen benötigen oftmals eine Vielzahl an Medikamenten. Auf welchem Weg das eRezept für Heimbewohner vom Arzt zur Apotheke kommt und welche Hürden noch genommen werden müssen, ist Thema des zehnten Teils der eRezept-Serie. › Mehr

  nach oben
> KONTAKT ZUR REDAKTION

> Vom Newsletter abmelden
> Bei Adressänderung neu anmelden
Impressum:
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Andreas Gassen
Inhaltlich verantwortlich: Dr. Andreas Gassen
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: 030 4005-0
Telefax: 030 4005-1590
E-Mail: info@kbv.de

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Gesundheit
(Rochusstr. 1, 53123 Bonn). > Mehr

Redaktion PraxisNachrichten:
Marion Schierz, Lena Juppe, Susanne Grosse
Leitung: Annette Winkler

> Datenschutzerklärung

© 2024 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)