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Presse

Nutzung von Patientendaten: „Arzt-Patienten-Verhältnis muss gewahrt bleiben“

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll den Umgang mit sensiblen Patientendaten regeln. Jetzt planen Krankenkassen, Patientendaten auszuwerten. Ärzte, Verbände und Verbraucherschützer kritisieren, dass das Gesetz Patienten und deren Daten nicht ausreichend schütze. Dr. Sybille Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), äußerte sich dazu bei heise online.

„Es sollte alles vermieden werden, was das besondere Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patienten-Beziehung gefährden könnte“, erklärt Steiner. Sie lehne es entschieden ab, dass Krankenkassen Patientendaten auswerten und diese zur Betreuung ihrer Versicherten nutzen. Dies sei Aufgabe der Ärzteschaft.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert in einer Stellungnahme eine Nachbesserung des GNDG. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf könnten „alle erdenklichen Akteure zu beinahe jedem Zweck“ Daten verarbeiten. Das sei „hochriskant“. Der Zugang zu Gesundheitsdaten müsse jedoch ausschließlich „gemeinwohlorientierten Nutzungszwecken vorbehalten bleiben“, sagt Thomas Moormann (vzbv).

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss kritisiert den geplanten Vorstoß. So könnten auf Daten basierende Patienteninformationen diese unnötig verunsichern. Die Bundesärztekammer bezweifelt den Nutzen ebenfalls, da Abrechnungsdaten „die Morbidität des Versicherten nicht derart abbilden, dass valide Aussagen zu einer Früherkennung seltener Erkrankungen beziehungsweise Krebsrisiken“ getroffen werden können.

Hintergrund ist ein Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise. Demnach ist geplant, dass Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten mittels „datengestützter Auswertungen zum individuellen Gesundheitsschutz ihrer Versicherten" auch „individuell ansprechen“ dürfen.

Der Artikel bei heise online vom 15. August 2023