„Staatliche Vollzugsorgane müssen konsequent handeln“
Vor dem Hintergrund der jüngsten Gewalttaten gegenüber Ärzten in Praxen und Krankenhäusern ruft der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die kommende Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, die Betroffenen stärker zu unterstützen und zu schützen. Dazu erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:
Berlin, 19. Februar 2025 – „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen müssen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der staatlichen Vollzugsorgane vertrauen können. Vor diesem Hintergrund ist es richtig gewesen, dass im vergangenen Jahr das Strafrecht verschärft wurde. Auch wenn diese Verschärfung für die Praxen bereits gilt, sollten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in einem Folgeschritt auch formell in den Gesetzestext aufgenommen werden. Noch wichtiger aber ist, dass die staatlichen Organe konsequent handeln und dass die Kolleginnen und Kollegen Vorfälle auch konsequent zur Anzeige bringen. Online-Anzeigen sind in den einzelnen Bundesländern ohne größeren Aufwand möglich. Sie müssen von den Vollzugsorganen mit aller gebotenen Härte verfolgt werden, um die Kolleginnen und Kollegen, deren Teams der Medizinischen Fachangestellten und damit die Praxen insgesamt zu schützen. Die Vertreterversammlung der KBV hatte im vergangenen Jahr eine Resolution beschlossen, die nichts von ihrer Aktualität verloren hat.“
Eine Befragung der KBV hatte im Sommer 2024 alarmierende Ergebnisse gebracht: So sahen sich die Praxen in Deutschland häufig und verstärkt mit Formen der verbalen oder körperlichen Gewalt konfrontiert. Die Resonanz auf die Umfrage war mit fast 7.600 Rückmeldungen enorm. Knapp 80 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihrer Praxisteams gaben an, schon einmal verbale Gewalt erlebt zu haben. Auch körperliche Gewalt stellte längst keine Seltenheit mehr dar. So gaben über 40 Prozent der an der Umfrage Beteiligten an, in den vergangenen Jahren schon einmal selbst körperliche Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erlebt zu haben. Die Fälle reichten von Tritten gegen das Schienbein, Schubsen und Spucken bis hin zu schweren Angriffen.