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Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt

15.10.2020 - In seiner Begründung betonte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass gerade Institutionen wie Krankenhäuser und Praxen, die mit schutzbedürftigen oder schutzbefohlenen Menschen jeden Alters arbeiten, eine geschützte Umgebung bieten und als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollen.

Alle medizinischen Einrichtungen sind gefordert, Ihre Teams für das Thema zu sensibilisieren sowie geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Hierbei sollte auch an einen möglichen Missbrauch bzw. Gewalt innerhalb der Praxis/des MVZ gedacht werden.

Zu einem ggf. erforderlichen Schutzkonzept, aus dem konkrete Schritte und Maßnahmen abgeleitet werden, kann auch ein Verhaltenskodex bzw. eine Selbstverpflichtung gehören, die den Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen dient. Die Zusammenstellung von Informationsmaterialien und Kontaktadressen, Fortbildungen sowie Interventionspläne zählen zu möglichen Maßnahmen. Grundsätzlich sollte auf einen wertschätzenden Umgang und eine gewaltfreie Sprache geachtet werden.

Bei der Umsetzung der neuen QM-Vorgaben können Sie auf eine Vielzahl an Informations- und Unterstützungsmaterialien zugreifen:

  • Die KBV hat auf ihrer Übersichtsseite „Interventionen bei Gewalt“ Kontaktdaten, Hilfsangebote und Arbeitsmaterialien für die Praxis zusammengestellt.
  • Im Fortbildungsportal der KBV können über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen mit jeweils 3 CME-Punkten zertifzierte Fortbildungen zu den Themen „Entwicklung eines Schutzkonzeptes gegen Gewalt an Kindern“, „Umgang mit Kindesmisshandlung “ sowie einer Vertiefungsfortbildung zum Umgang mit Kindesmisshandlung absolviert werden: www.kbv.de
  • Um Folgen von Gewalt gerichtsfest zu dokumentieren, können Sie auf verschiedene Dokumentationsbogen zugreifen, die z. B. unter www.befund-gewalt.de zur Verfügung gestellt werden. Bei der medizinischen Befunderhebung und -dokumentation speziell bei Gewalteinwirkung bietet u. a. die MED-DOC-CARD® Unterstützung.
  • Für Qualitätszirkel hat die KBV das Modul „Möglichkeiten der Interventionen bei häuslicher Gewalt“ entwickelt.
  • Das Portal www.gesundheit-und-gewalt.de möchte die Zusammenarbeit zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung und den bestehenden Frauenunterstützungs- und Gewalt-Interventionseinrichtungen und -Initiativen stärken. Das Patientinnenmagazin „Zeitbild MEDICAL Gewalt gegen Frauen: erkennen und helfen" wird im Portal zusätzlich in den Sprachen Arabisch, Englisch, Türkisch und Russisch angeboten.
  • Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bietet eine Vielzahl von Informationsmaterialien, vor allem für Betroffene, zu unterschiedlichen Formen von Gewalt an, u. a. auch auf Englisch, Türkisch und mit einigen Videos in Deutscher Gebärdensprache: www.frauen-gegen-gewalt.de
  • Über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informiert das Team des „Hilfetelefon bei Gewalt an Männern“. Neben Betroffenen und deren Angehörigen kann sich hier auch Fachpersonal zu bestimmten Sprechzeiten beraten lassen: 0800 1239900 oder per Mail
    beratung@maennerhilfetelefon.de.

     

QEP fordert in Ziel 1.2.2 (2), dass Warnzeichen für Misshandlung, Nötigung oder sexuelle Übergriffe (red flags) erkannt werden und den Betroffenen Hilfsmöglichkeiten angeboten bzw. vermittelt werden.

Informieren Sie sich schon vor dem Eintreten eines begründeten Verdachts über das jeweils angemessene Vorgehen und das professionelle Netz in Ihrer Umgebung. Hierzu gehören z. B. Frauenberatungsstellen, Kriminalpolizei, Jugendamt, Kindernotdienst, Kinderschutzbund, Psychotherapeuten, Traumaambulanzen, Frauenhäuser, Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Frauenkliniken, Selbsthilfegruppen, Ärztekammern etc.

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