
Dr. med. Ralf-Uwe Häußler und Qualitätsmanagementbeauftragte Silvana Qollaki (Foto: KBV)
Gratulation zur ersten Visitation
31.01.2025 - Neues QEP-Zertifizierungsverfahren: Erste Visitation durchgeführt
Am 30. Januar 2025 fand die Visitation der Diabetologischen Schwerpunktpraxis Häußler, Gierke, Köhler durch die QEP-Visitorin Gabriele Schuster in Berlin statt. Die KBV gratuliert allen Beteiligten zur erfolgreichen Visitation!
Im Anschluss an die Visitation erstellt die Visitorin einen Visitationsbericht und empfiehlt der Zertifizierungsstelle die Vergabe des Zertifikats. QEP® bietet die Möglichkeit, die Umsetzung des internen Qualitätsmanagements von neutralen Dritten prüfen zu lassen. Dafür stehen qualifizierte QEP-Visitorinnen und -Visitoren zur Verfügung. Das Zertifizierungsverfahren ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Konformitätsbewertungsprogramm gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt.
Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die sich einer freiwilligen Überprüfung stellen möchten, können hierzu eine von der DAkkS akkreditierte QEP-Zertifizierungsstelle® beauftragen, die wiederum für die Vor-Ort-Begehung (Visitation) einen QEP-Visitor beauftragt. Die QEP-Zertifizierungsstelle und der QEP-Visitor prüfen formal und inhaltlich das QM-Handbuch und darüber hinaus vor Ort die Umsetzung aller anwendbaren Nachweise/Indikatoren aus dem QEP-Qualitätsziel-Katalog®. Damit ist gleichzeitig gewährleistet, dass die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllt werden. Der erfolgreiche Abschluss der Zertifizierung wird durch ein Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeitsdauer bestätigt.
Vorteile einer QEP-Zertifizierung
Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten durch effiziente Praxisabläufe, zufriedene Mitarbeitende durch klare Regeln und Verantwortlichkeiten – Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten setzen auf eine professionelle Praxisorganisation. Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben, vor dem Hintergrund von Arbeitsverdichtung, Fachkräftemangel und immer komplexeren Abläufen jedoch durchaus sinnvoll.
Durch die QEP-Zertifizierung
- erhalten Sie eine externe Bestätigung zur erfolgreichen Einführung eines QM
- machen Sie für alle sichtbar, dass in Ihrer Einrichtung QM gelebt wird
- erhalten Sie im Visitationsbericht Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Organisationsentwicklung Ihrer Praxis
- erfüllen Sie die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- sichern Sie den Wert Ihrer Praxis
- erzielen Sie einen Imagegewinn und Wettbewerbsvorteil.
Das QEP-Zertifikat ist drei Jahre gültig. Die Visitation wird von ärztlich und psychotherapeutisch tätigen Visitorinnen und Visitoren durchgeführt. Im Leitfaden zum Zertifizierungsverfahren sind alle wichtige Informationen aufgeführt: QEP-Leitfaden_Zertifizierungsverfahren_2.1 (PDF, 1,1 MB)
An einer QEP-Zertifizierung interessierte Praxen/MVZ/Einrichtungen können mit der DEKRA Kontakt zur Angebotserstellung aufnehmen.
Seien Sie einen Schritt voraus: Lassen Sie sich zertifizieren!
Im Rahmen einer Zertifizierung kann die Umsetzung von QEP mit Hilfe einer Fremdbewertung durch neutrale Dritte (qualifizierte QEP-Visitorinnen und -Visitoren) in der Praxis/im MVZ überprüft werden. Grundlage der QEP-Zertifizierung ist die erfolgreiche Umsetzung aller anwendbaren Nachweise zu den Kernzielen aus dem QEP-Qualitätsziel-Katalog® der Version 2022. Machen Sie mit einem QEP-Zertifikat sichtbar, dass Sie Qualitätsmanagement (QM) auf der Grundlage von QEP umfassend eingeführt und umgesetzt haben!