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Hörgeräteversorgung

Qualitätssicherung der Hörgeräteversorgung bei Kindern

Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung von schwerhörigen Säuglingen, Kleinkindern und Kindern mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.

Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung von Kindern nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang der Versorgung und die Anforderungen an die Praxisausstattung.

Qualitätsanforderungen

Qualitätsanforderungen zum Erhalt der Genehmigung

Fachliche Voraussetzungen

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt:

  • Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie oder Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist,
  • die in der Vereinbarung geforderten Tätigkeitszahlen sowie
  • 10 Fortbildungspunkte nachweisen kann.

Anforderungen an die Praxisausstattung sowie weitere Regelungsinhalte

Die Vereinbarung regelt die Anforderungen an die Praxisausstattung (z. B. schallreduzierter Raum) sowie weiterer apparativer Anforderungen.

Darüber hinaus wird der Umfang der Hörgeräteversorgung einschließlich der Versorgung und Betreuung der Patienten vor der Verordnung von Hörgeräten und die Nachbetreuung nach der Anpassung der Hörgeräte geregelt.
Auch die Inhalte der ärztlichen Dokumentation werden definiert.

Dabei erfolgen Angaben zur Hörgeräteverordnung und -abnahme elektronisch. Diese Daten werden ausgewertet und dem Arzt quartalsweise in Form von Rückmeldeberichten zur Verfügung gestellt. 
 

Qualitätsanforderungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung

Der Arzt ist verpflichtet, jährlich messtechnische Kontrollen der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien durchführen zu lassen. Darüber hinaus muss er regelmäßig theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik nachweisen.

Rechtsgrundlagen

Hörgeräteversorgung Kinder

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Vertragsdatum: 18.06.2012
Fassung vom: 22.03.2019
Inkrafttreten: 01.04.2019
Hörgeräteversorgung Kinder (PDF, 100 KB)

Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen Hörgeräteversorgung Kinder

Vertragsdatum: 28.06.2012
Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen Hörgeräteversorgung Kinder (PDF, 51 KB)

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