Die Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen inklusive Polypektomien in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert.
Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Koloskopie sowohl im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs als auch bei kurativ durchgeführten Koloskopien.
Qualitätsanforderungen
Qualitätsanforderungen zum Erhalt der Genehmigung
Fachliche Voraussetzungen
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt:
Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Facharzt für Viszeralchirurgie, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie oder Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie ist und
200 Koloskopien und 50 Polypektomien (Kinderärzte und Kinderchirurgen 100 Koloskopien) nachweisen kann.
Apparative Voraussetzungen
Die Vereinbarung regelt die Voraussetzungen an eine geeignete Notfallausstattung sowie an eventuell vorzuhaltendes Sterilisationsgerät.
Qualitätsanforderungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung
Aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades der Erbringung von koloskopischen Leistungen wurden Anforderungen an die ärztliche Routine formuliert: Genehmigungsinhaber müssen jährlich 200 Koloskopien und zehn Polypektomien ohne Mängel nachweisen.
Diese Auflage wird durch Anforderung von ärztlichen Dokumentationen von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüft.
Aufgrund der geringeren Patientenzahlen gelten bei Kinderärzten und Kinderchirurgen keine Mindestzahlen. Dennoch werden auch bei ihnen ärztliche Dokumentation überprüft.
Anforderungen zur Hygienequalität
Zur Sicherstellung der Hygienequalität werden halbjährlich hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der Aufbereitung der Endoskope in der Arztpraxis durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt durch ein von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkanntes Hygieneinstitut.
Früherkennung von Darmkrebs
Der Umfang der Vorsorgeleistungen zur Früherkennung von Darmkrebs wurde im Jahre 2002 um die Koloskopie erweitert. Diese können Männer ab dem 50. Lebensjahr, Frauen ab dem 55. Lebensjahr im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Darmkrebs kann jeden treffen. Menschen, bei deren erstgradigen Verwandten Darmkrebs aufgetreten ist, erkranken allerdings statistisch häufiger daran. Sie sollten daher mit dem behandelnden Arzt darüber sprechen, ob eine vorgezogene Darmspiegelung (Koloskopie) sinnvoll ist.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben außerdem gezeigt, dass bestimmte Vorerkrankungen mit einem erhöhten Darmkrebsrisiko einhergehen. Dazu gehören Diabetes, insbesondere bei Insulin-Therapie, und chronisch entzündliche Darmerkrankungen.
Die Felix Burda Stiftung, die sich seit einigen Jahren für die Darmkrebs-Vorsorge engagiert, bietet einen Fragebogen auf www.darmspezialisten.de an, mit dem jeder nach Beantwortung von wenigen, einfachen Fragen feststellen kann, ob ein erhöhtes Risiko für eine Darmkrebserkrankung bestehen könnte. Dieser Fragebogen sollte aber auf keinen Fall die ärztliche Beratung ersetzen!
Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die vertragsärztliche Versorgung anerkannten ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Zusätzlich werden, sofern erforderlich, die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung geregelt.
Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung durch den G-BA nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, genannt.
Die Richtlinie bestimmt das Nähere über die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen. Wesentliche Strukturelemente sind eine regelmäßige Einladung, verbunden mit begleitenden Informationen für die Versicherten über die jeweilige Untersuchung, Datenschutz, Widerspruchsrechte, sowie die Durchführung der Untersuchung und die Programmbeurteilung.
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