Qualitätssicherung der Magnetresonanz-Angiographie
Die Magnetresonanz-Angiographie (MR-Angiographie) ist ein ausschließlich diagnostisches Verfahren zur Beurteilung des Gefäßsystems und stellt im Vergleich zur herkömmlichen Serienangiographie ein schonenderes Verfahren dar.
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Angiographien mittels Magnetresonanz-Tomographie in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur MR-Angiographie nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert. Die Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen.