Sozialmedizinische Nachsorge nach stationärem Aufenthalt
Chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitation sozialmedizinische Nachsorge verordnet bekommen. Die Maßnahmen der sozialmedizinischen Nachsorge umfassen insbesondere das Koordinieren der verordneten Leistungen sowie das Anleiten und Motivieren zu deren Inanspruchnahme durch den Patienten.
Hintergrund
Bei chronisch kranken oder schwerstkranken Kindern und Jugendlichen erweist sich die häusliche Versorgung nach einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitation oft als schwierig. Eltern und Angehörige sind mit der Versorgungssituation nicht selten überfordert.
In diesen Fällen kann die sozialmedizinische Nachsorge als Hilfe zur Selbsthilfe unterstützend wirken, indem sie eine sektorenübergreifende Brückenfunktion einnimmt. Die Maßnahmen orientieren sich in Art, Umfang und Dauer an der Schwere der Erkrankung und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf.
Ziel der sozialmedizinischen Nachsorge ist es, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen bzw. eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden und die sich anschließende ambulante Weiterbehandlung zu sichern.
Das Nähere zu den Voraussetzungen sowie zu Inhalt und Qualität der Maßnahmen regelt der GKV-Spitzenverband gemäß § 43 Abs. 2 SGB V.