Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
Viele Patienten werden im Verlauf einer Behandlung sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor des Gesundheitswesens versorgt. So sind niedergelassene Ärzte oft der erste Ansprechpartner, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Unter Umständen folgt eine Krankenhauseinweisung. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen.
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Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen – verpflichtet, Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung zu entwickeln.
Da heute viele medizinische Leistungen wahlweise ambulant oder stationär durchgeführt werden können, betrifft die Qualitätssicherung sowohl Leistungen, die in Praxen und Krankenhäusern angeboten werden, als auch sektorenübergreifende Behandlungsabläufe. Erklärtes Ziel ist eine gleichwertige Qualität in beiden Sektoren, um für die Patientinnen und Patienten das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erreichen.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)“ bindend. Sie hat die „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)“ von 2010 abgelöst.
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Die Rahmenbestimmungen (erster Teil der Richtlinie) beinhalten die grundlegenden Strukturen und Prozesse, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erforderlich sind, sowie die Aufgaben der beteiligten Organisationen. Die „themenspezifischen Bestimmungen“ (zweiter Teil der Richtlinie) enthalten spezifische Regelungen, die für die jeweiligen Verfahren individuell getroffen werden.
Welche Informationen für die datengestützte Qualitätssicherung erhoben werden müssen, ist verbindlich vorgegeben. Dies betrifft die Erfassungsinstrumente für die fall- und einrichtungsbezogene Dokumentation, Sozialdaten bei den Krankenkassen und Befragungen von Patientinnen und Patienten.
Die detaillierten Anforderungen an die Erfassungsinstrumente werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in einer jeweils verfahrenseigenen Spezifikation festgehalten und regelmäßig, entsprechend den geltenden Vorgaben der Richtlinie, aktualisiert.
Inhalt einer Spezifikation sind Dateien für die technische Realisierung, Anforderungen an das Softwareprodukt sowie Erläuterungsdokumente zur Umsetzung der Anforderungen bei den Verfahrensteilnehmern. Ziel einer Spezifikation ist die einheitliche Umsetzung der Vorgaben. Per Beschluss des G-BA werden diese Spezifikationen schließlich rechtskräftig.
Zeitgleich mit der Spezifikation erstellt das IQTIG für jedes Verfahren sogenannte „prospektive Rechenregeln“, die ebenfalls vom G-BA beschlossen werden. Diese Rechenregeln sollen Ärztinnen und Ärzten vor Beginn der Datenerhebung aufzeigen, welche Qualitätsziele erreicht und wie diese berechnet werden sollen. Sollte sich beispielsweise bei der Einführung neuer Verfahren herausstellen, dass die „prospektiven Rechenregeln“ nicht ganz korrekt sind, können diese im Nachgang angepasst werden. Diese „endgültigen Rechenregeln“ beschließt der G-BA ebenfalls. Sie sind auf der Homepage des IQTIG veröffentlicht.
Bislang liegen drei sektorenübergreifende Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung vor: Verfahren 1 „Perkutane Koronarinterventionen und Koronarangiographie (QS PCI)“, Verfahren 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ und Verfahren 4 „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“.
Die weiteren Verfahren der DeQS-RL betreffen bisher in erster Linie die Krankenhäuser. Teilweise werden über diese Verfahren belegärztliche Leistungen miterfasst, die im Ergebnis den Krankenhäusern zugeordnet werden – beispielsweise im Verfahren 3 „Gallenblasenoperationen / Choleszystektomie (QS CHE)“.
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Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen Verfahrens „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ (QS PCI) verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu dokumentieren.
Datenlieferfristen
Seit 2023 gelten für die fallbezogene Dokumentation folgende Datenlieferfristen:
- Quartalsweise Lieferungen können zum 15. Mai, 15. August und 15. November vorgenommen werden.
- Alle Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres bei der Datenannahmestelle vorliegen.
Für kollektivvertraglich tätige Vertragsärztinnen und -ärzte übernimmt in der Regel die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Aufgabe der Datenannahme. Die Daten werden von dort an die Bundesauswertungsstelle (IQTIG) weitergeleitet und ausgewertet. Das IQTIG stellt den Kardiologinnen und Kardiologen ihre Zwischenberichte zum 15. Juli, 30. September und 31. Dezember zur Verfügung. Jeweils zum 31. Mai erhalten die Kardiologen ihren gesamten Rückmeldebericht als Jahresauswertung.
Bei auffälligen Ergebnissen kann die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen.
Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Patientenbefragung Teil des Verfahrens. Besonders ist hier die monatliche Auslösung der Patientenbefragung. Hierfür müssen die Daten bis zum 7. Jeden Monats für den vorherigen Erfassungsmonat durch die Ärztinnen und Ärzte geliefert werden. Aus den Ergebnissen der Patientenbefragung sollen 19 Qualitätsindikatoren berechnet werden.
Die ersten Ergebnisse der Patientenbefragung wurden den Kardiologinnen und Kardiologen in ihren jährlichen Rückmeldeberichten zum 31. Mai 2023 übermittelt. Nach dem ersten halben Jahr der Datenerfassung sind die Datenflüsse unterdessen erprobt.
Diese Ergebnisse sind derzeit jedoch noch nicht belastbar, sodass sich der G-BA gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse ausgesprochen hat. Die KBV begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in den ersten 4,5 Jahre eine begleitende wissenschaftliche Erprobung der Patientenbefragung erfolgt.
Ergebnisse der Qualitätssicherung im Bundesqualitätsbericht 2023
Der Bundesqualitätsbericht (BQB) dient zur Veröffentlichung der aggregierten Qualitätssicherungsergebnisse auf Bundesebene. Das Verfahren QS PCI umfasst aktuell 19 Qualitätsindikatoren. Insgesamt haben sich die Bundesergebnisse des Verfahrens QS PCI im Vergleich zu den Vorjahren auf gutem Niveau weiterhin verbessert.
Weiterentwicklung des VerfahrensDer G-BA hat am 19. Mai 2022 die Weiterentwicklung der datengestützten QS beschlossen. Zu den ersten Verfahren, die überarbeitet wurden, gehörte auch das Verfahren QS PCI. In diesem Verfahren werden bisher nur wenige qualitative Mängel detektiert. Viele der Indikatoren weisen seit Jahren stabil gute Ergebnisse auf. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis solcher Indikatoren ist damit als unverhältnismäßig einzuschätzen.
Das IQTIG hat im Sommer 2023 erste Empfehlungen zur Reduktion der Anzahl an Qualitätsindikatoren abgegeben, welche der G-BA ab dem Erfassungsjahr 2025 sukzessive umsetzen wird. Insgesamt sollen sechs der 19 Qualitätsindikatoren aufgehoben bzw. gestrichen werden. Dies wird zu einer ersten Reduktion der Dokumentationsaufwände in den Arztpraxen führen.
Unabhängig davon setzt sich die KBV weiterhin dafür ein, unnötige Aufwände im Verfahren QS PCI zu reduzieren. Die aktuell vorliegenden Empfehlungen des IQTIG zur Weiterentwicklung des Verfahrens QS PCI können nur als ein erster Schritt verstanden werden.
Weiterführende Informationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
G-BA: Patienteninformation (PDF-Datei)
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
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Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten Verfahrens, für das seit dem 1. Januar 2017 Chirurgen, Orthopäden, Gynäkologen und Urologen in Praxen und Kliniken verpflichtend dokumentieren müssen.
Das Verfahren fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist. Seit 2021 werden den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenhäusern auch die Ergebnisse zu den Wundinfektionsraten zur Verfügung gestellt. Wie erwartet, sind die Wundinfektionsraten im vertragsärztlichen Bereich sehr niedrig und liegen unter einem Promille. Die aggregierten Ergebnisse zu den Wundinfektionsraten und zum Hygiene- und Infektionsmanagent werden jährlich in den Bundesqualitätsberichten veröffentlicht.
Zum anderen beantworten operierende Ärztinnen und Ärzte jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer kostenfreien webbasierten Befragung. Die Dokumentationspflicht bezieht sich immer auf das Hygiene- und Infektionsmanagement des Vorjahres.
Ausfüllhilfe für die konkrete Beantwortung der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement mit allen Fragen, kurzen Erläuterungen, passenden Musterdokumenten und weiterführenden Links.
Leitfaden "Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene" Der Leitfaden enthält eine Kurzanleitung und hilfreiche Hinweise zur Nutzung des Webportals zur Praxishygiene.
Datenlieferfristen
Für die einrichtungsbezogene Dokumentation gibt es folgende Datenlieferfrist:
Die Daten müssen bis zum 28. Februar eines jeden Jahres bei der Datenannahmestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Den meisten Vertragsärztinnen und Vertragsärzten (auch den Belegärzten) steht hierfür im Mitgliederbereich ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein Webportal zur kostenfreien Dokumentation zur Verfügung. Laut aktueller Spezifikation des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) haben die Belegärzte auch die Möglichkeit, sich über die Krankenhaussoftware dem Hygiene- und Infektionsmanagemnet ihres Krankenhauses anzuschließen. Ob diese Funktion in der Software des jeweiligen Krankenhauses tatsächlich eingerichtet wurde, muss über den Softwareanbieter erfragt werden.
Die Rückmeldeberichte des gesamten Erfassungsjahrs (bezogen auf die Wundinfektionsraten und die Ergebnisse der Einrichtungsbefragung) werden den Ärztinnen und Ärzten jeweils zum 31. Mai zur Verfügung gestellt. Bei auffälligen Ergebnissen kann die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten die Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen. In den ersten zehn Jahren unterliegt das Verfahren einer begleitenden Erprobung.
Weiterentwicklung des Verfahrens
Am 19. Januar 2023 hat der G-BA das IQTIG aufgrund fortbestehenden Weiterentwicklungsbedarfs des gesamten Verfahrens QS WI mit der Weiterentwicklung beauftragt. Das IQTIG empfiehlt die Überführung der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation in eine Strukturrichtlinie für alle Einrichtungen, in denen Operationen egal welcher Art durchgeführt werden. Der G-BA hat sich gegen diese Empfehlung ausgesprochen und dies in einer Kommentierung, die mit den Berichten des IQTIG am 21. Dezember 2023 veröffentlicht worden ist, erläutert erläutert (zum Bericht). Darüber hinaus wurde das IQTIG aufgefordert, bestehende Mängel der Auftragsbearbeitung bis zum 15. Dezember 2023 nachzuarbeiten.
Weiterführende Informationen
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen:
Information zum QS-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Praxisinformation: QS-Verfahren Wundinfektionen (PDF)
Praxisinformation: QS-Verfahren Wundinfektionen - Einrichtungsbefragung (PDF)
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Zum 1. Januar 2020 wurden zwei Bereiche der sektorspezifischen Qualitätssicherung in einem neuen sektorenübergreifenden Verfahren zusammengeführt.
Die ehemaligen Regelungen des G-BA zur Sicherung der Qualität von Dialysebehandlungen (QSD-RL) und den Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) – Leistungsbereich Nieren- sowie Nieren- und Pankreastransplantation wurden durch das Verfahren zur Nierenesatztherapie abgelöst. Dieses Verfahren enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie sowie zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation.
Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Datenquellen der Qualitätsindikatoren sind zum einen die fallbezogenen Dokumentationen der Ärztinnen und Ärzte, zum anderen Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen. Diese Daten werden insbesondere genutzt, um den Behandlungsverlauf eines chronischen Nierenversagens über fünf beziehungsweise zehn Jahre erfassen und darstellen zu können (Follow-Up-Indikatoren).
Weiterhin gibt es in diesem QS-Verfahren keine valide Datengrundlage. Das IQTIG konnte die Ursachen hierfür bisher nicht vollumfänglich klären, weshalb sich der Gemeinsame Bundesausschuss auch im dritten Jahr gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesqualitätsbericht entschieden hat.
Eine vom IQTIG entwickelte Patientenbefragung wird voraussichtlich ab 2026 als zusätzliches Erhebungsinstrument im Verfahren QS NET eingesetzt werden. Die Beratungen über die Umsetzung dauern noch an.
Datenlieferfristen
Quartalsweise Datenlieferungen können zum 15. Mai, 15. August und 15. November vorgenommen werden. Alle Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar des folgenden Jahres bei der Datenannahmestelle vorliegen. Für kollektivvertraglich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte übernimmt in der Regel die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Aufgabe der Datenannahme. Die Daten werden von dort an die Bundesauswertungsstelle (IQTIG) weitergeleitet und ausgewertet. Das IQTIG stellt den Nephrologinnen und Nephrologen ihre Zwischenberichte zum 15. Juli, zum 30. September und zum 31. Dezember zur Verfügung. Jeweils zum 31. Mai erhalten die Nephrologinnen und Nephrologen ihren Rückmeldebericht als Jahresauswertung. Bei auffälligen Ergebnissen kann die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festgelegen.
Weiterführende Informationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
Beschluss zur Veröffentlichung des Berichts zur Patientenbefragung QS NET (PDF)
Patientenmerkblatt zum Verfahren QS NET
Patienteninformation in Leichter Sprache zum Verfahren QS NET
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
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Die ambulante Psychotherapie wird künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung begleitet. Es wird ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt, bevor es bundesweit eingeführt wird.
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Qualitätssicherungsverfahren zum lokal begrenzten Prostatakarzinom
Am 16. April 2020 hat der G-BA die Entwicklung eines Verfahrens zum lokal begrenzten Prostatakarzinom beauftragt. Neu ist, dass erstmals die Klinischen Krebsregister der Länder in ein Verfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung eingebunden werden sollen. Dadurch entstehen Synergieeffekte, weil ein Teil der Daten, die die Arztpraxen und Krankenhäuser an die Krebsregister senden, nun auch unter dem Blickwinkel und den Möglichkeiten der externen Qualitätssicherung betrachtet werden kann. Der Abschlussbericht wurde am 16. Juni 2022 vom G-BA zur Veröffentlichung freigegeben. Mit einem Verfahrensstart ist frühestens ab 2025 zu rechnen.
Weiterführende Informationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
AbschlussberichtQualitätssicherungsverfahren zur Schizophrenie
Bereits seit dem Jahr 2012 beschäftigt sich der G-BA intensiv mit psychischen Erkrankungen und strebt eine Verbesserung der Versorgung und eine Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in diesem Bereich an. Seit 2014 wird an einem Verfahren für volljährige Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie gearbeitet. Das IQTIG führte von Mitte Mai bis Ende Dezember 2021 eine Machbarkeitsprüfung des QS-Verfahrens durch, die eine Machbarkeit des Verfahrens bestätigte und zu einer Überarbeitung des Verfahrens mit Aufwandsreduktion führte. Aktuell wird mit der Ausrollung des Verfahrens zum Jahr 2026 gerechnet. Die Abschlussberichte zu dem geplanten Verfahren und die Fragebögen der geplanten Patientenbefragung können auf der Website des IQTIG eingesehen werden.
Weiterführende Informationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
Abschlussbericht: Machbarkeitsprüfung für das Qualitätssicherungsverfahren „Versorgung von volljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen“Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
Abschlussberichte sowie Fragebögen für Patientinnen und Patienten zu dem geplanten Verfahren -
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Das IQTIG entwickelt im Auftrag des G-BA die für die QS-Verfahren notwendigen Qualitätsindikatoren und Qualitätsinstrumente. In seinen „Methodischen Grundlagen“ beschreibt das IQTIG die einzelnen Entwicklungsschritte. Dieses Methodenpapier wurde erstmalig im Jahr 2017 veröffentlicht.
Institutionen des Gesundheitswesens, wissenschaftliche Institutionen, Patientinnen und Patienten und deren Vertreter sowie weitere fachkundige Personen haben seither im Rahmen der Fortschreibungen Gelegenheit, zu dieser Methodenbeschreibung schriftlich Stellung zu nehmen, so auch die KBV.
Im April 2019 wurden die „Methodischen Grundlagen“ Version 1.0 durch das IQTIG überarbeitet. Die Entwurfsfassung für eine neue Version 2.0 liegt vor. Weitere Fortschreibungen sind geplant.
Weiterführende Informationen
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
Methodische Grundlagen Version 2.0 vom 27.04.2022
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):