Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
Qualität statt Bürokratie
Die grundsätzlich gute Idee einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung hat sich verselbstständigt und ein hyperkomplexes System geschaffen: Für alle Beteiligten in den Gesundheitseinrichtungen ist der Aufwand enorm und der Nutzen für Patientinnen und Patienten bleibt dabei unklar.
Die KBV hatte daher 2021 Forderungen für „Qualität statt Bürokratie“ in einem Positionspapier aufgestellt. Einen Großteil der Impulse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2022 in seinem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung (QS) aufgegriffen. Ziel der Maßnahmen ist es, Aufwände zu reduzieren und die QS fokussierter und praxisnaher aufzustellen. Die Umsetzung des Eckpunktepapiers läuft bereits (siehe Infokasten „Aktueller Stand).
Zum Hintergrund: Die Grundlagen für die sQS hatte der Gesetzgeber 2007 geschaffen. Die Details regelt der G-BA in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).
Aktueller Stand
- Der G-BA hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) am 19. Mai 2022 mit der Weiterentwicklung der ersten drei QS-Verfahren beauftragt (zur Beauftragung). Das Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)“ gehört zu diesen drei Verfahren. Der Bericht mit den Empfehlungen des IQTIG wurde am 16. November 2023 mit einer kritischen Kommentierung des G-BA zur Veröffentlichung freigegeben (zum Bericht).
- Am 19. Januar 2023 hat der G-BA das IQTIG mit der Weiterentwicklung aller übrigen QS-Verfahren beauftragt (zur Beauftragung). Die Empfehlungen zu den ersten sechs, rein stationären, Verfahren werden dem G-BA bis 15. März 2024 vorgelegt werden. Die Empfehlungen zu den übrigen sechs Verfahren werden dem G-BA bis 15. März 2025 vorlegt werden. Hierunter fallen die beiden sektorenübergreifenden Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ und „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)“.
- Als dritte Folgebeauftragung aus dem Eckpunktepapier wurde das IQTIG am 12. Mai 2023 mit der Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur Identifizierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungsbedarfen beauftragt (zur Beauftragung). Mit diesem Konzept soll zukünftig eine Einschätzung gegeben werden, ob beziehungsweise welche QS-Verfahren neu eingeführt werden sollen. Das Konzept soll dem G-BA am 31. Januar 2025 vorgelegt werden.
- Weiterhin in Beratung ist die letzte noch ausstehende Beauftragung aus dem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung. Der Beschluss wird zeitnah erwartet.