Qualitätssicherung neuropsychologische Therapie
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation können seit 2012 Leistungen der neuropsychologischen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen.
Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie richtet sich an Patienten mit hirnorganischen Erkrankungen – zum Beispiel infolge eines Schlaganfalls oder Unfalls. Sie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie damit verbundener Störungen psychosozialer Beziehungen.
Rechtliche Grundlage für die Ausführung und Abrechnung von neuropsychologischer Diagnostik und Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung ist Nr. 19 der Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesauschusses.