Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt, vor allem in ländlichen Gebieten, niederzulassen.
Vor allem niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Bereich haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden.
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Budgetierung, zunehmende Bürokratisierung und eine schwache Infrastruktur auf dem Land gehören dazu.
Gleichzeitig schließen viele Ärzte ihre Aus- und Weiterbildung nicht in den Fachgebieten ab, die für eine flächendeckende ambulante Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Durch einen Mangel an Ärzten ist die flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung in Gefahr.
Regelungen machen Arztberuf attraktiver
Verschiedene Regelungen sollen Anreize für Ärzte und Pychotherapeuten setzen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen.
Finanzielle Unterstützung für Landärzte |
Ein Mittel, um die Versorgung in Zukunft sicherzustellen, ist, die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Gebieten finanziell besonders zu fördern. Die betroffenen Ärzte müssen in der Regel mehr Patienten betreuen als viele ihrer Kollegen in der Stadt. Deshalb werden ihre Leistungen voll vergütet. Das heißt, eine Mengensteuerung über eine Abstaffelung der Preise findet hier nicht statt. |
Residenzpflicht aufgehoben |
Die Entscheidung, sich auf dem Land niederzulassen, hängt für einen Arzt oft auch von den Perspektiven für seine Familie ab. Der Partner benötigt eine Arbeit, die Kinder eine Betreuung oder Schule in der Umgebung. Damit diese Herausforderung besser zu meistern ist, hat der Gesetzgeber die sogenannte Residenzpflicht für Ärzte aufgehoben: Sie können inzwischen auch deutlich von ihrer Praxis entfernt wohnen, beispielsweise in der Stadt, und zu ihrer auf dem Land gelegenen Praxis pendeln. |
Filialpraxen sollen Versorgung verbessern |
Es wird zudem leichter, Filialpraxen zu eröffnen. Um eine Genehmigung zu bekommen, ist es ausreichend zu zeigen, dass sich durch die Zweigpraxis das Versorgungsangebot am neuen Standort verbessern, das am Stammsitz aber nicht wesentlich verschlechtern wird. Für die Gründung von Zweigpraxen und für die Investition in eine Neuniederlassung können Ärzte in unterversorgten Gebieten von ihrer KV künftig finanzielle Zuschüsse bekommen. |
Strukturfonds der KVen und Krankenkassen | Für diese Zuschüsse ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, spezielle Strukturfonds zu bilden, in die sie bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung einzahlen. Die Landesverbände der Krankenkassen müssen dann zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten. Der Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung in einer Region kann künftig bereits eingerichtet werden, bevor eine akute Unterversorgung droht. |
Übertragen von Leistungen |
Angesichts des Ärztemangels in bestimmten Regionen und der immer älter werdenden Bevölkerung kommt auf viele Ärzte mehr Arbeit zu. Bei bestimmten Aufgaben können sie sich aber künftig von medizinischen Fachkräften aus ihrem Team vertreten lassen. Das Versorgungsstrukturgesetz erteilt der KBV und den Krankenkassen den Auftrag, eine Liste von Leistungen zu erstellen, die übertragen werden können. |
Praxis und Familie leichter miteinander vereinbaren |
Sich mit einer Praxis selbstständig zu machen, erscheint vielen jungen Medizinern als Hürde. Besonders dann, wenn sie noch eine Familie gründen möchten. Doch Beruf und Familie lassen sich künftig einfacher miteinander vereinbaren. Vertragsärztinnen und -psychotherapeutinnen können sich nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft zwölf Monate vertreten lassen. Danach können Ärzte und Psychotherapeuten bis zu 36 Monate einen Entlastungsassistenten beschäftigen, um mehr Zeit für die Erziehung ihrer Kinder zu haben. Für die Pflege eines Angehörigen sind bis zu sechs Monate erlaubt. Die KVen können diese Zeiträume jeweils verlängern. |
KV-Praxen als Starthilfe für Existenzgründer |
Wo ein Arztsitz nicht besetzt werden kann, können die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kommunen eigene Praxen betreiben und dort Ärzte anstellen. Die KV-eigenen Praxen stellen auch eine Starthilfe für die Existenzgründung dar. Dort angestellte Ärzte können die Praxis später von der KV übernehmen. Auch Kommunen ist es möglich, für die medizinische Versorgung ihrer Einwohner tätig zu werden und Eigeneinrichtungen zu betreiben, wenn die Versorgung nicht anders gewährleistet werden kann. |
Förderung von Praxisnetzen |
Der Gesetzgeber hat die Rolle von Praxisnetzen für eine wohnortnahe Versorgung erkannt. In ihnen können sich Vertragsärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenschließen. Die KVen haben die Möglichkeit, sie finanziell zu fördern. Dafür beschließen die KBV und die Krankenkassen zusammen Kriterien und Anforderungen für besonders förderungswürdige Praxisnetze. |
Praxissitzverlegung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich |
Möchte ein Niedergelassener seine Praxis verlegen, darf sich die Versorgungssituation am Ort des Praxissitzes dadurch nicht verschlechtern. Das gilt auch für die Verlegung von Praxissitzen in Medizinische Versorgungszentren (MVZ). |
Angemessene Wartezeiten für Patienten |
Die KBV-Versichertenbefragung des Jahres 2015 zeigt: Die gesetzlich versicherten Patienten sind mit den Wartezeiten auf einen Termin in der Regel zufrieden. Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, im Rahmen des Sicherstellungsauftrages eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen. Die Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen sollen hier künftig weitergehende Abhilfe schaffen. |