Bewertung des Nutzens ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen
Die Vielzahl angewendeter medizinischer Leistungen und medizinischer Innovationen machen einen ständigen Auswahlprozess notwendig. Dabei steht der Nutzen für die Patienten im Vordergrund.
Eine systematische Bewertung findet statt, indem der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Nutzen und Risiken, zur medizinischen Notwendigkeit und zur Wirtschaftlichkeit abgewogen wird.
Dieser Bewertungsprozess als Grundlage für Entscheidungsprozesse wird international als Health Technology Assessment (HTA) bezeichnet. Entsprechende Ausarbeitungen werden international als HTA-Berichte veröffentlicht.
Die KBV erarbeitet solche themenbezogenen systematischen Bewertungen, zum Beispiel innovativer ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Krankenkassen und anderen Sachverständigen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Unterausschuss Methodenbewertung für die Entscheidungen des G-BA. Dabei wird dessen Verfahrensordnung mit ihrem Bezug auf die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin zugrunde gelegt.