Handlungsempfehlungen zum Bürokratieabbau
Die Bürokratie in deutschen Arztpraxen kostet viel Zeit und Geld. Das belegt eine Erhebung des Nationalen Normenkontrollrates.
Mit dem Projekt „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ startete 2013 erstmals eine übergreifende Untersuchung der Bürokratieaufwände in Arzt- und Psychotherapie- sowie Zahnarztpraxen vornehmlich durch Regelungen der Selbstverwaltungsebene. Daraufhin hat die Projektgruppe Handlungsempfehlungen formuliert.
Positive Bilanz zum Umsetzungsstand
Im Oktober 2017 haben der Normenkontrollrat, die KBV und die anderen Projektpartner in einem Positionspapier ein gemeinsames Fazit zum bisherigen Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen zum Bürokratieabbau gezogen.
Die Bilanz zwei Jahre nach Projektende fällt positiv aus – von den 13 Handlungsempfehlungen für den vertragsärztlichen Bereich sind 10 bereits umgesetzt oder stehen kurz davor. Zudem einigten sich die Beteiligten auf weitere Ziele für den Bürokratieabbau in Praxen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel nannte ein verbindliches Abbauziel für den Bürokratieaufwand von 25 Prozent innerhalb von 5 Jahren.
Positionspapier der Projektgruppe und Statement von KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel
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Bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln soll geprüft werden, ob zukünftig ein Rezept bereitgestellt werden kann, das per Laserdrucker bedruckt oder digital übermittelt werden kann.
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Die Ex-ante-Abschätzung im Gemeinsamen Bundesausschuss, bei der die voraussichtlichen Bürokratiekosten eines Beschlusses abgeschätzt werden, soll zukünftig zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Auf diese Weise kann die Bürokratiebelastung besser in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
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Für viele der vereinbarten Vordrucke wurden Ausfüllhilfen erarbeitet, die die wichtigsten Informationen kurz und gut verständlich darstellen. Diese können von den PVS-Herstellern in die Software integriert werden.
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Seit dem 1. Januar 2017 können Vertragsärzte und -psychotherapeuten ohne vorherige Genehmigung die Blankoformularbedruckung nutzen. Hierfür darf, wie bisher auch, nur zertifizierte Software verwendet werden.
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Bei der Verordnung von medizinischer Rehabilitation ist das Muster 60, der „Antrag zum Antrag“, nicht mehr erforderlich. Zudem ist die bislang notwendige gesonderte Qualifikation des Vertragsarztes entfallen.
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Durch die Einführung eines Normerprobungsverfahrens soll die regionale Erprobung von Ansätzen zum Bürokratieabbau erleichtert werden. Ansätze, die sich bewährt haben, können dann bundesweit übernommen werden.
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Die Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze, auch „Chronikerbescheinigung“ genannt, wurde vereinfacht. Zudem gibt das neue Muster besser den in der Praxis ablaufenden Prozess wieder.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass das Gutachterverfahren bei Kurzzeittherapien vollständig entfallen kann. Zudem wurden bei der Langzeittherapie die Behandlungskontingente erweitert, so dass nun weniger häufig ein Folgeantrag gestellt werden muss.
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Das Muster zur Verordnung von Krankenbeförderung soll zukünftig besser strukturiert und einfacher ausfüllbar sein.
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Die Verordnung von Heilmitteln bei langfristigem Heilmittelbedarf wurde zum 1. Januar 2017 vereinfacht. Als nächstes soll geprüft werden, ob der Heilmittelkatalog aktualisiert und vereinfacht werden kann.
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Beim einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wurde klargestellt, dass es sich um eine einrichtungsbezogene Verpflichtung und nicht um eine arztbezogene Verpflichtung handelt. Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die in Praxen und MVZs gemeinsam tätig sind, können damit ein gemeinsames Qualitätsmanagement betreiben.
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Die Muster 1 und 17 für die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit wurden zum 1. Januar 2016 zu einem Vordruck zusammengelegt. Die unterschiedlichen Auszahlscheine der Krankenkassen sind damit entfallen.
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Die bestehenden Vordrucke sollen regelmäßig auf Aktualität und Verständlichkeit geprüft werden. Zudem soll geprüft werden, ob die digitale Übermittlung der Vordrucke zum Bürokratieabbau beitragen kann.