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Anwendungsbeobachtungen

Meldungen und Abschlüsse von Anwendungsbeobachtungen

Anwendungsbeobachtungen (AWB) sind Untersuchungen, die dazu bestimmt sind, Erkenntnisse bei der Anwendung zugelassener oder registrierter Arzneimittel zu sammeln. Wer AWB durchführt, muss dies dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der KBV, dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der privaten Krankenversicherung anzeigen (§ 67 Abs. 6 AMG).

Die KBV setzt sich für Transparenz ein und veröffentlicht eine Übersicht der ihr gemeldeten, abgeschlossenen AWB. Diese sind in der Reihenfolge ihrer Abschlussmeldungen aufgelistet. Die Übersicht enthält unter anderem die Anzahl der an den AWB beteiligten Ärzten und Patienten sowie die Art und Höhe der an die Ärzte geleisteten Entschädigungen.

Übersicht zum Download