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Stand 13.11.2023

Qualitätssicherung (sektorenübergreifend)

Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen: Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung 2023

Kurze Erläuterungen, passgenaue Musterdokumente und weiterführende Linktipps: Dieses Serviceangebot richtet sich an alle operativ tätigen Ärzte, die an der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement teilnehmen, und soll sie bei der Beantwortung unterstützen. Die jährliche Dokumentationspflicht bestand erstmalig ab dem 1. Januar 2018 und bezieht sich jeweils auf das vorangegangene Jahr. Es empfiehlt sich, dass sich betroffene Ärzte bereits frühzeitig mit den Inhalten der Befragung auseinandersetzen.

So funktioniert die webbasierte Ausfüllhilfe

Klicken Sie auf einen der 11 Frageblöcke, dann öffnen sich die dazugehörigen Fragen. Je Frage finden Sie per Mausklick die weitergehenden Informationen: Erläuterungstexte sowie Hinweise und Empfehlungen aus Leitlinien oder von Fachgesellschaften. Als praktische Hilfe können Sie zudem speziell auf die Einrichtungsbefragung zugeschnittene Musterdokumente der KBV und des Kompetenzzentrums (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen aus dem QEP-Manual herunterladen. Die Musterdokumente sollen Sie bei der Dokumentation im Praxisalltag unterstützen und es Ihnen erleichtern, das Hygiene- und Infektionsmanagement Ihrer Einrichtung entsprechend den Anforderungen dieses sQS-Verfahrens zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Die Ausfüllhilfe wurde in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV erstellt.

Hinweis für Belegärzte

Nach einer dreijährigen Aussetzung startet die belegärztlichen Dokumentation wieder zum 1. Januar 2022 (Dokumentation 2021). Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, die einrichtungsbezogene Dokumentation für belegärztliche Leistungen ab sofort bis 2020 (betrifft die Dokumentation 2021) auszusetzen. Den Link zum Beschluss finden Sie hier. Hintergrund der Entscheidung ist die seit Jahren von der KBV bemängelte Doppeldokumentation von Krankenhäusern und Belegärzten.

Die Belegärzte können sich ab dem Erfassungsjahr 2021 auch der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des jeweils kooperierenden Krankenhauses – über das Krankenhausinformationssystem – aufwandsarm anschließen. Unbenommen davon bleibt, dass die Belegärzte die Fragen – auch gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement – im Webportal ihrer KV beantworten können. Hierfür können sie folgende Ausfüllhinweise nutzen.