Fragen zu geeigneter Haarentfernung vor operativem Eingriff
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Qualitätsziel: Sofern eine (Teil-) Haarentfernung aus operationstechnischen Gründen indiziert ist, sollte dies entweder durch das Kürzen mit einer Schere, einer elektrischen Haarschneidemaschine (clippen) oder durch chemische Depilation (Enthaarungscremes) erfolgen. Auf das Rasieren mit einem Klingenrasierer sollte verzichtet werden, da dieser Mikroverletzungen der Hautbarriere verursacht.
Weitere Informationen sind der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperative Wundinfektionen“ und den Musterhygieneplänen zu entnehmen.
Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei mindestens einem Patienten eine Haarentfernung durchgeführt wurde. Die Angabe ist für alle ambulanten Operationen zu machen, die über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.
Die schriftliche Verortung zur Art der Haarentfernung gehört in einen Hygieneplan, welcher an der Hauptbetriebsstätte vorgehalten werden muss. Der geforderte Inhalt der Frage 18 ist in dem „Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. Hygieneplan“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente
Reinigungs- und Desinfektionsplan, (PDF)
Word-Version (DOCX, 3.6 MB)oder
Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis (Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte)
Linktipp
KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ (S. 452, 460)
Weiterführende Informationen
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Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei mindestens einem Patienten die Kürzung der Haare auf Hautniveau mit einer scharfen Klinge erfolgte.
Musterdokumente und Links siehe Frage 18.
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Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei mindestens einem Patienten eine Haarentfernung mittels einer Schere durchgeführt wurde.
Musterdokumente und Links siehe Frage 18.
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Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei mindestens einem Patienten eine Haarentfernung mittels eines Haarschneiders (Clippers) durchgeführt wurde.
Musterdokumente und Links siehe Frage 18.
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Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei mindestens einem Patienten eine Haarentfernung mittels Enthaarungscreme durchgeführt wurde.
Musterdokumente und Links siehe Frage 18.