Fragen zur Entwicklung einer Arbeitsanweisung zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes
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Entsprechende Hygienepläne mit OP-Artspezifischen Details gelten als Arbeitsanweisung. In Entwicklung befindliche oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte Arbeitsanweisungen können nicht berücksichtigt werden. Unterjährig aktualisierte Arbeitsanweisungen werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden.
Die geforderten Inhalte der Fragen 43-48 sind in dem „Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. Musterhygieneplan“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an. Die Frage kann nur mit „ja“ beantwortet werden, wenn eine entsprechende fachgebietsübergreifende Arbeitsanweisung vorliegt oder Arbeitsanweisungen für ihre jeweiligen operativen Fachgebiete vorlagen. Die Antiseptik des OP-Feldes ist auch Inhalt der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperative Wundinfektionen“ (siehe Link).
Musterdokumente
Reinigungs- und Desinfektionsplan, (PDF)
Word-Version (DOCX, 3.6 MB)oder
Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis (Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte)
Linktipp
KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ (S. 453)
Weiterführende Informationen
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Die geforderten Inhalte der Fragen 43-48 sind in dem „Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. Musterhygieneplan“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 43.
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Hinweis: Die Einwirkzeiten werden von den Herstellern der Desinfektionsmittel in den Gebrauchsinformationen angegeben.
Die geforderten Inhalte der Fragen 43-48 sind in dem „Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. Musterhygieneplan“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 43.
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Die geforderten Inhalte der Fragen 43-48 sind in dem „Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. Musterhygieneplan“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 43.
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Die Arbeitsanweisung gilt als für alle betroffenen Mitarbeiter aufwandsarm zugänglich, wenn sie in der gesamten Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar im nichtsterilen Bereich der Praxis oder MVZ in Papierform vorhanden sind und jederzeit eingesehen werden können. Die Anforderung schließt gestelltes Assistenzpersonal in einem Fremd- OP ein.
Musterdokumente und Links siehe Frage 43.
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Sowohl eine neue Arbeitsanweisung als auch deren Aktualisierung muss freigegeben werden. Der Praxisinhaber oder Ärztliche Leiter eines MVZ werden als zur Freigabe Berechtigte anerkannt.
Musterdokumente und Links siehe Frage 43.