Fragen zur Entwicklung und Aktualisierung einer internen Leitlinie zur Antibiotikatherapieinitialtherapie in der ambulanten Versorgung
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Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen ergänzt.
Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt worden sein.
Als Orientierung kann die Leitlinie der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie (2019) dienen. Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss für alle Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden. In Entwicklung befindliche oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Orten, können sich die Inhalte der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je Ort der Leistungserbringung unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die wesentlichen Anforderungen an die Antibiotikatherapie gleichermaßen enthalten sind.
Musterdokumente
Interne Regelung ("Leitlinie") Antibiotika-Initialtherapie, (PDF)Word-Version (DOC, 4.0 MB)
Linktipp
Weiterführende Informationen
Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS): Seiten des RKI
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Eine interne „Leitlinie“ Regelung gilt als aufwandsarm zugänglich, wenn alle Ärzte der Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) darauf zugreifen können oder wenn sie in der Einrichtung in Papierform vorhanden ist und jederzeit eingesehen werden kann.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.
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Es sollen nur Daten bis Ende 2024 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen. Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (§ 23 IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder) berücksichtigen.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.
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Sowohl eine neue interne Regelung („Leitlinie“) als auch deren Aktualisierung muss freigegeben werden. Die Freigabe der internen leitlinienbasierten Empfehlung muss durch den/die Praxisinhaber oder durch den/die ärztlichen Leiter der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) erfolgt sein.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.