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Fragen 14-17

Fragen zur Entwicklung und Aktualisierung einer internen Leitlinie zur Antibiotikatherapieinitialtherapie in der ambulanten Versorgung

14. Galt im gesamten Erfassungsjahr eine in schriftlicher Form vorliegende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie zur allgemeinen Antibiotikatherapie, die spätestens bis zum 30.06.2024 eingeführt wurde?

Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen ergänzt.

Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt worden sein.

Als Orientierung kann die Leitlinie der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie (2019) dienen. Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss für alle Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden. In Entwicklung befindliche oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden.

Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Orten, können sich die Inhalte der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je Ort der Leistungserbringung unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die wesentlichen Anforderungen an die Antibiotikatherapie gleichermaßen enthalten sind.

Musterdokumente

Interne Regelung ("Leitlinie") Antibiotika-Initialtherapie, (PDF)Word-Version (DOC, 4.0 MB)

Linktipp

Infektionsdiagnostik und orale Antibiotikatherapie bei Erwachsenen - Leitfaden für den ambulanten Bereich, Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Weiterführende Informationen

Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS): Seiten des RKI

Die Bayerische Antibiotikaresistenz-Datenbank BARDa

Nationales Referenzzentrum für Surveillance für nosokomiale Infektionen: Referenzdaten 2011-2015 bei OP-KISS

15. Konnte jeder Arzt jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?

Eine interne „Leitlinie“ Regelung gilt als aufwandsarm zugänglich, wenn alle Ärzte der Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) darauf zugreifen können oder wenn sie in der Einrichtung in Papierform vorhanden ist und jederzeit eingesehen werden kann.

Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 14.

16. Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Erfassungsjahres?

Es sollen nur Daten bis Ende 2024 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen. Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (§ 23 IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder) berücksichtigen.

Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 14.

17. Erfolgte eine Freigabe des Dokuments?

Sowohl eine neue interne Regelung („Leitlinie“) als auch deren Aktualisierung muss freigegeben werden. Die Freigabe der internen leitlinienbasierten Empfehlung muss durch den/die Praxisinhaber oder durch den/die ärztlichen Leiter der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) erfolgt sein.

Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der „Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie“ abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 14.