Frage zur Durchführung von Compliance-Beobachtungen in der ambulanten Versorgung
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Als Compliance-Beobachtungen zählen Überprüfungen einzelner Situationen bei einem Patienten. Die Beobachtung kann durch eigenes Personal oder externe Beauftragte erfolgen. Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische Händedesinfektion im OP.
Eine Compliance-Beobachtung ist zum Beispiel die Beobachtung der Händedesinfektion für eine Behandlungssituation bei einem Patienten oder die Beobachtungen eines aseptischen Wundverbandes. Teilnehmer der „Aktion Saubere Hände“ nehmen beispielsweise an Compliance-Beobachtungen teil.
Qualitätsziel: Mindestens 10 Beobachtungen sollten bei 1.000 Patientenfällen (1 Fall entspricht einem Quartalsfall) pro Erfassungsjahr vorliegen. Beispiel: Hat eine Praxis ca. 2.000 Patientenfälle pro Jahr, so sollten hier mindestens 20 Beobachtungen pro Jahr durchgeführt werden. Die Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn die Compliance-Beobachtungen hinsichtlich der hygienischen Händedesinfektion in der Hauptbetriebsstätte durchgeführt wurden.
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