Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung
Gemeinsame Einrichtung (GE) nimmt Förderanträge entgegen und begleitet Kompetenzzentren
Der Gesetzgeber ermöglicht in Paragraf 75a SGB V die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung, um die Qualität und Effizienz der Weiterbildung zu steigern.
Die Rahmenbedingungen der Förderung haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV in der Anlage IV zur Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung festgelegt, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Dort ist ebenfalls geregelt, dass die Gemeinsame Einrichtung die Anträge entgegen nimmt und die weitere Förderung der Kompetenzzentren begleitet.
Alle Informationen der Gemeinsamen Einrichtung zur Komptenzzentrenförderung im Rahmen von § 75a SGB V finden Sie hier.