Qualitätssicherung der Arthroskopie
Die Arthroskopie ist einer der häufigsten orthopädischen beziehungsweise unfallchirurgischen Eingriffe, die bei etwa der Hälfte der Patienten ambulant erfolgt. Die Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) voraus.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der Arthroskopie-Vereinbarung und der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren, die u.a. Vorgaben zur fachlichen Weiterbildung sowie zur räumlichen und apparativen Ausstattung definieren.
Zur Förderung der Qualität arthroskopischer Eingriffe hat der G-BA bereits vor zehn Jahren die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie beschlossen. Diese Richtlinie wurde 2019 neu gefasst, da sich unter anderem die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen geändert haben. Auf dieser Grundlage werden die KVen wieder Stichprobenprüfungen durchführen. Dabei sind weiterhin vornehmlich der OP-Bericht und die bei der Operation (OP) erstellte Bilddokumentation die Grundlage der Prüfung. Viele Vorgaben an die Schrift- und Bilddokumentation sind so ähnlich oder genau wie früher. Gänzlich neu ist unter anderem, dass künftig alle Ärzte geprüft werden, die erstmals eine Genehmigung für die Arthroskopie bei ihrer KV beantragen.
Rechtsquellen
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Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen
Vertragsdatum: 22.04.2024
Fassung vom: 22.04.2024
Inkrafttreten: 01.10.2024
Arthroskopie (PDF, 230 KB)
Entscheidungserhebliche Gründe zur Arthroskopie-Vereinbarung (Stand: , PDF, 88 KB) -
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Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren
Vertragsdatum: 28.11.2011
Inkrafttreten: 01.12.2011
Ambulantes Operieren (PDF, 97 KB) -
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Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V
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Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach §136 Absatz 2 SGB V
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