Qualitätssicherung der invasiven Kardiologie
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, anhand derer die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll. Sie regelt die fachlichen, organisatorischen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie in der vertragsärztlichen Versorgung.
In dieser bundesweiten geltenden Vereinbarung wurde die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung einer Leistung an eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen gebunden. Anhand der vorgeschriebenen Dokumentation soll außerdem geprüft werden, welchen Einfluss diese Qualitätssicherungsmaßnahme auf die Versorgung hat.
Darüber hinaus unterliegen diese Leistungen der ständigen Überprüfungen nach der Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik.
Rechtsquellen
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Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Vertragsdatum: 03.09.1999
Fassung vom: 20.02.2024
Inkrafttreten: 01.01.2024
Invasive Kardiologie (PDF, 117 KB)
Entscheidungserhebliche Gründe zur QS invasive Kardiologie (Stand: , PDF, 172 KB) -
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Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik
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Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V