Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings
Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken irgendwann in ihrem Leben daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.
Mammographie-Screening seit 2004
Internationale Studien haben gezeigt: Ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für die Altersgruppe der 50- bis 75-jährigen Frauen, das sogenannte Mammographie-Screening, kann die Sterblichkeit an Brustkrebs senken. Voraussetzungen dafür sind eine hohe Qualität des Programms und eine hohe Teilnahmequote.
2004 sind die Regelungen zur Einführung des Mammographie-Screenings in der vertragsärztlichen Versorgung in Kraft getreten. Seitdem haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Anspruch auf eine solche Untersuchung.
Altersgrenze angehoben
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie beschlossen. Voraussetzung ist, dass bis dahin eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kraft getreten ist. Die Verordnung soll die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenmammographie zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen bis zum Alter von 75 Jahren gewährleisten.
Brustkrebsfrüherkennung alle zwei Jahre
Der Aufbau der im Bundesgebiet verteilten insgesamt fast 400 Standorte (teilweise mobile Standorte, sog. Mammobile) zur wohnortnahen Versorgung sowie die zusätzliche Qualifizierung von etwa 1.000 radiologischen Fachkräften und 1.400 Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen wurde innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung bis 2009 abgeschlossen.
Seitdem werden die Frauen der anspruchsberechtigten Altersgruppe alle zwei Jahre zur Untersuchung schriftlich an einen Standort in ihrer Region eingeladen. Das betrifft in Deutschland bisher 12 Millionen Frauen – und mit der Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre insgesamt 14,5 Millionen Frauen.
Das Mammographie-Screening setzt neue Standards der Qualitätssicherung in der medizinischen Regelversorgung in Deutschland. Es umfasst alle Ebenen dieses Versorgungsbereiches: von der schriftlichen Einladung der Frau, über die Screening-Untersuchung und die Durchführung der Abklärungsdiagnostik bis zur Diagnosestellung und Überleitung in die Therapie.
Eckpunkte der Qualitätssicherung im Mammographie-Screening:
- arbeitstägliche Überprüfung aller eingesetzten Röntgengeräte;
- spezielle Kurse und intensive Trainingsprogramme für alle radiologischen Fachkräfte und alle beteiligten Fachärzte;
- Frequenzregelungen. Beispielsweise müssen befundende Ärzte die Mammographie-Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen pro Jahr beurteilen;
- regelmäßige Fallsammlungsprüfungen für die befundenden Ärzte;
- eine obligatorische Doppelbefundung, das heißt jede Mammographie-Aufnahme wird von zwei speziell geschulten Ärzten unabhängig voneinander beurteilt. Entdeckt auch nur einer der beiden eine Auffälligkeit, werden die Aufnahmen von einem dritten Arzt, den sog. Programmverantwortlichen Arzt, begutachtet;
- Konsensuskonferenzen, in denen auffällige Befunde von allen beteiligten Ärzten gemeinsam besprochen werden, bevor ggf. die Frau zu weiteren diagnostischen Maßnahmen (sog. Abklärung) eingeladen wird;
- regelmäßige multidisziplinäre Fallkonferenzen in denen jeder Fall, bei dem eine Gewebeentnahme erforderlich war, gemeinsam mit dem Pathologen besprochen wird und das weitere Vorgehen eingeleitet wird;
- standardisierte praxisinterne Qualitätssicherungsmaßnahmen;
- externe medizinische und technische Qualitätskontrollen durch Referenzzentren und Kassenärztliche Vereinigungen;
- ein strukturiertes Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen (Screening-Einheit, Einladende Stelle, Referenzzentren, Kassenärztliche Vereinigung, Krebsregister);
- präzise Zeitvorgaben, innerhalb derer die einzelnen Programmschritte bezogen auf die Teilnehmerin zu erfolgen haben;
- eine laufende Programmdokumentation und –evaluation durch strukturiertes Berichtswesen.
Besondere Anforderungen werden an die sogenannten Programmverantwortlichen Ärzte gestellt. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, sie organisieren die obligate Doppelbefundung der Aufnahmen, sichern die Diagnosen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik und organisieren und leiten die Konferenzen.
Zusätzlich zu den Anforderungen an die befundenden Ärzte gelten für sie spezielle Fortbildungsverpflichtungen, eine einmalige, insgesamt vierwöchige Tätigkeit in einem Referenzzentrum. In dieser Zeit beurteilen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen, bevor sie ihre Tätigkeit im Screening beginnen können.
Auch für die am Programm teilnehmenden Pathologen gelten besondere Qualifikationsanforderungen sowie eine Frequenzregelung: Sie müssen neben regelmäßigen speziellen Fortbildungsveranstaltungen eine geeignete Laborausstattung sowie jährliche Mindestfrequenzen von Präparatebeurteilungen nachweisen.
In einem in seinem Umfang einmaligen Verfahren wurde jede einzelne Einheit mit den dazugehörigen Geräten sowie die ärztlichen und nicht-ärztlichen Teammitglieder vor Beginn der Screening-Routine einer Zertifizierung der Strukturqualität unterzogen, fortlaufend werden im Rahmen der Rezertifizierung im Abstand von 30 Monaten neben der Strukturqualität auch Prozess- und Ergebnisqualität vollständig abgeprüft.
Damit alle am Programm mitwirkenden Ärzte und Fachkräfte die umfassenden Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen können, werden sie von insgesamt fünf jeweils für die umliegenden Screening-Einheiten zuständigen Referenzzentren unterstützt. Jede Screening-Einheit ist einem Referenzzentrum zugeordnet.
Dessen Aufgabe ist es, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte fortzubilden, zu betreuen und zu beraten. Zudem sind diese Zentren für die externe medizinische und technische Qualitätssicherung verantwortlich sowie für einen Teil der Programmevaluation.
Jeder Leiter eines Referenzzentrums ist selbst Programmverantwortlicher Arzt in einer dem Referenzzentrum angegliederten regionalen Screening-Einheit.
Die Referenzzentren als Rückgrat des nationalen Mammographie-Screening-Programms werden durch das europäische Referenzzentrum in Nijmegen (EUREF) zertifiziert.
Rechtsquellen
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Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen
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Vertragsdatum: 01.01.2021
Fassung vom: 26.06.2024
Inkrafttreten: 01.07.2024
Anlage 9.2 - Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening (PDF, 685 KB) -
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Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik
Vertragsdatum: 31.10.2008
Fassung vom: 05.09.2024
Inkrafttreten: 01.10.2024
Ultraschall (PDF, 1.4 MB)
Entscheidungserhebliche Gründe zur QS Ultraschall (Stand: , PDF, 114 KB) -
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Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust
Vertragsdatum: 12.08.2009
Inkrafttreten: 01.01.2015
Vakuumbiopsie der Brust (PDF, 49 KB)