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Stand 21.12.2023

Qualitätssicherung (sektorenübergreifend)

Positionen der KBV: Qualität statt Bürokratie

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Qualität statt Bürokratie

Die grundsätzlich gute Idee einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung hat sich verselbstständigt und ein hyperkomplexes System geschaffen: Für alle Beteiligten in den Gesundheitseinrichtungen ist der Aufwand enorm und der Nutzen für Patientinnen und Patienten bleibt dabei unklar.

Die KBV hatte daher 2021 Forderungen für „Qualität statt Bürokratie“ in einem Positionspapier aufgestellt. Einen Großteil der Impulse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2022 in seinem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung (QS) aufgegriffen. Ziel der Maßnahmen ist es, Aufwände zu reduzieren und die QS fokussierter und praxisnaher aufzustellen. Die Umsetzung des Eckpunktepapiers läuft bereits (siehe Infokasten „Aktueller Stand).

Zum Hintergrund: Die Grundlagen für die sQS hatte der Gesetzgeber 2007 geschaffen. Die Details regelt der G-BA in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

Aktueller Stand

  • Der G-BA hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) am 19. Mai 2022 mit der Weiterentwicklung der ersten drei QS-Verfahren beauftragt (zur Beauftragung). Das Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)“ gehört zu diesen drei Verfahren. Der Bericht mit den Empfehlungen des IQTIG wurde am 16. November 2023 mit einer kritischen Kommentierung des G-BA zur Veröffentlichung freigegeben (zum Bericht).
  • Am 19. Januar 2023 hat der G-BA das IQTIG mit der Weiterentwicklung aller übrigen QS-Verfahren beauftragt (zur Beauftragung). Die Empfehlungen zu den ersten sechs, rein stationären, Verfahren werden dem G-BA bis 15. März 2024 vorgelegt werden. Die Empfehlungen zu den übrigen sechs Verfahren werden dem G-BA bis 15. März 2025 vorlegt werden. Hierunter fallen die beiden sektorenübergreifenden Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ und „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)“.
  • Als dritte Folgebeauftragung aus dem Eckpunktepapier wurde das IQTIG am 12. Mai 2023 mit der Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur Identifizierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungsbedarfen beauftragt (zur Beauftragung). Mit diesem Konzept soll zukünftig eine Einschätzung gegeben werden, ob beziehungsweise welche QS-Verfahren neu eingeführt werden sollen. Das Konzept soll dem G-BA am 31. Januar 2025 vorgelegt werden.
  • Weiterhin in Beratung ist die letzte noch ausstehende Beauftragung aus dem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung. Der Beschluss wird zeitnah erwartet.

Eckpunkte des G-BA

Positionspapier der KBV

Warum eine Neuausrichtung der sQS notwendig ist

Was ist das Problem bei der sQS?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist aus unserer Sicht in der Entwicklung, die sie jetzt genommen hat, schlecht und schädlich für den Versorgungsalltag. Der Gesetzgeber hat einiges daran festgelegt, wie die sQS zukünftig aussehen soll. Selbstverständlich, Qualitätssicherung ist notwendig, aber sie soll die Praxen unterstützen, fördern, in ihren Qualitätsbemühungen und nicht behindern. Und das, was gerade jetzt im GVWG angelegt worden ist, ist eine Verschärfung, ist ein aus unserer Sicht ungeeignetes Instrument, Qualitätssicherung zu befördern. Ganz im Gegenteil: wird eher zurückschlagen."

Was meinen Sie konkret?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Ein Beispiel ist, dass im Gesetz angelegt ist, dass es eine Qualitätsbeurteilung einer Praxis nur durch Patientenbewertungen geben soll. Halten wir für ungeeignet. Der normale Patient wird nicht in der Lage sein, die medizinische Qualität einer Behandlung zu beurteilen. Selbstverständlich ist der Service-Aspekt, wie empfinde ich die Behandlung in einer Arztpraxis, wie werde ich angenommen und und und. Spielt eine Rolle. Wie ist der Datenschutz? Ja, das ist alles klar. Aber das alleine zum Kriterium einer Bewertung einer Arztpraxis zu machen, ist aus unserer Sicht völlig ungeeignet. Und der zweite Punkt ist mehr inhaltlicher Art. Wir kritisieren, dass in vielen Fällen diese Qualitätssicherung Vollerhebungen sind. Das bedeutet, jede Praxis muss jede Prozedur, jede Qualitätssicherungsparameter selbst immer wieder voll ausfüllen. Und wir glauben, das ist zu viel. Das belastet die Praxis. Es gibt andere Wege. Man kann sinnvolle Teilerhebung machen, Stichproben machen. Oder man kann sagen, wir machen für ein Jahr eine Vollerhebung und danach haben sich die Ergebnisse gezeigt, dann wird nur noch partiell erhoben. Da gibt es interessante und statistisch valide Instrumente, wie man Qualitätssicherung doch machen kann. Und das ist auch ganz wichtig: trotzdem der Praxis ein Feedback geben. Das ist nämlich auch wichtig. Häufig werden Qualitätssicherungsangaben, Dokumentationen gefordert und die Praxis bekommt gar kein Feedback, denn sie will ja das auch mit nutzen. Und da gäbe es viele Dinge zu verbessern. Und wir hoffen, dass in der nächsten Legislatur es auch möglich sein wird, dann mit den dann Verantwortlichen über eine sinnvolle Reduktion von bürokratischen Überlastungen der Praxen im Rahmen der QS zu reden und die zu reduzieren."

Was wird die KBV weiter unternehmen?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Das, was wir tun können, wir sind ja in Gremien beteiligt, allerdings wenn ein Gesetz eine Vorgabe macht, dann können wir auch nur sagen: Das Gesetz gilt. Wir sind gesetzestreu. Wir werden in den Gremien darauf hinweisen, dass das reduziert werden muss. Und in den politischen Bereich, der der wichtige ist, wollen wir hinein die Überzeugung wecken, dass das zu viel des Guten ist. Wir haben dazu ein Papier gemacht, mit zehn Impulsen. Auch eine Kurzfassung für den Schnell-Leser. Und da sind die Kernforderungen zusammengestellt. Und ich glaube, das ist so deutlich, das wird auch dem neuen Bundestagsabgeordneten klar werden, was das bedeuten kann, dass das eben eine Überforderung der Praxen ist und dass die Praxen dann mehr Zeit für Qualitätssicherung, für Bürokratie in der Qualitätssicherung aufwenden müssen als für eine eigentliche Qualitätssicherung. Denn wir dürfen nicht vergessen: Jeder Arzt, jede Praxis hat das vom Berufsrecht her erst mal vorgegeben. Und jeder will natürlich seine Patienten bestmöglich versorgen. Und dazu gehört natürlich auch Qualitätssicherung. Und dazu braucht es nicht eben das Ausfüllen von langen Dokumentationsbögen, wo noch nicht mal ein Feedback daraus entsteht. Also insofern klare Position: Qualitätssicherung ja, aber zurückführen auf den wesentlichen Kern."

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, berichtet, warum das ambulante System eine Neuordnung der sQS fordert und welche Schritte dafür geplant sind.

Videos aus der Praxis zur sQS

Um die Folgen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in den Praxen greifbar zu machen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen, hat die KBV Interviews mit betroffenen Ärztinnen und Ärzten geführt.